Drucksache 18 / 11 056 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Canan Bayram (GRÜNE) vom 20. April 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. April 2017) und Antwort Konzepte, Kapazitäten, Perspektiven - Planungen des Senats zur Errichtung, Herrichtung und Schließung von Unterkünften für Geflüchtete in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche der derzeit vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten belegten Notunterkünfte (NUK) plant der Senat für eine (längerfristige) Nutzung an die für Gemeinschaftsunterkünfte geltenden Mindeststandards baulich anzupassen und herzurichten (bitte nach Straße, Bezirk, Platzzahl für geflüchtete Menschen und soweit bekannt Jahr und Monat der angestrebten baulichen Anpassung angeben)? 2. Welchen Zeitplan verfolgt der Senat für die Herrichtung der genannten NUKs und wer soll jeweils Träger der Baumaßnahme werden? 3. In welchen NUK wurden entsprechende Baumaßnahmen seit Januar 2016 konkret durchgeführt, begonnen, beauftragt, und durch wen (bitte nach Straße, Bezirk und Platzzahl angeben)? 4. Welche baulichen Anpassungen sind seit Januar 2016 für welche Notunterkünfte jeweils erfolgt? 5. Weshalb sind bauliche Anpassungen der NUK im Zeitraum seit Januar 2016 weitgehend oder ganz unterblieben , und wie bewertet der Senat dies? Zu 1. bis 5.: Das Ziel des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) ist es schnellstmöglich und sukzessive die noch betriebenen Notunterkünfte (NUK) entweder frei zu ziehen oder als Gemeinschaftsunterkünfte (GU) bzw. zu Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) herzurichten . Hierfür wurde der Gesamtbestand der NUK ermittelt und anschließend geprüft, welche dieser Unterkünfte entsprechend den Qualitätsstandards in Gemeinschaftsunterkünfte (GU) umgewandelt, welche zu Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) ausgebaut werden können und welche Standorte aufgegeben werden müssen – jeweils unter Berücksichtigung der bestehenden Miet- und Eigentümerverhältnisse . Hieraus wurde eine Prioritätenliste erstellt . Im Anschluss ist für jeden einzelnen Standort, der in eine GU oder eine EAE umgebaut werden soll, eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durch die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) vorzunehmen. Entsprechende Prüfungen, Planungen und notwendige Abstimmungsprozesse sind noch nicht für alle Unterkünfte abgeschlossen. NUK, bei denen dieses Prüfverfahren bereits abgeschlossen ist und die als geeignet für den Umbau in eine GU oder EAE ermittelt wurden, befinden sich bereits in der Planungs- oder Umbauphase. Der Träger der Baumaßnahmen ist im Auftrag des Landes Berlin die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, vertreten durch das LAF. Die Baumaßnahmen selbst werden im Wesentlichen durch die Berliner Immobiliengesellschaft (BIM) beauftragt und begleitet, die die bauliche , baurechtlichen und brandschutzrechtlichen Fragen mit den jeweils Beteiligten im Rahmen eines Umbaus klärt. Bauliche Anpassungen in Notunterkünften wurden im Zuge des Umbaus in Gemeinschaftsunterkünften vorgenommen bzw. befinden sich in diesem Zusammenhang in der Planung. Der Senat strebt einen schnellstmöglichen Freizug bzw. Umbau der aktuell genutzten Notunterkünfte an. Dies hängt jedoch nicht nur von dem Ausgang des umfangreichen Prüfverfahrens, sondern auch von der Fertigstellung von aktuell im Bau bzw. in der Planung befindlichen Ersatzunterkünften sowie der Dauer der durchzuführenden Umbaumaßnahmen ab. Ein verlässlicher und abschließender Zeitplan für den Freizug bzw. den Umbau bestehender und zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzter Notunterkünfte kann demnach nicht vorgelegt werden. Die Einzelheiten zu geplanten bzw. begonnenen Umbaumaßnahmen können der Anlage 1 entnommen werden. Die Angaben geben den aktuellen Kenntnisstand wieder. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 11 056 2 6. Welchen Zeitplan verfolgt der Senat bei der Schließung von Sammel- und Notunterkünften (bitte nach Straße , Bezirk, und Platzzahl für geflüchtete Menschen und Jahr und Monat der angestrebten Schließung angeben)? 7. Die Schließung welcher Unterkünfte erachtet der Senat aufgrund der prekären baulichen und sanitären Zustände als prioritär? (bitte nach Straße und Bezirk angeben ) 8. Die Schließung welcher Unterkünfte erachtet der Senat aus anderen Gründen für erforderlich (z.B. anderweitige Nutzung?) (bitte nach Straße und Bezirk angeben) Zu 6. bis 8.: Auf die Ausführungen zu den Fragen 1. bis 5. wird verwiesen. Der als Anlage 2 beigefügten Aufstellung können die aktuell zur Schließung vorgesehenen Notunterkünfte sowie deren Schließungsgrund entnommen werden. Aus dieser Anlage wird ersichtlich, ob eine Schließung aufgrund des baulichen/sanitären Zustandes oder aus anderem Grund (z.B. für Schulnutzung vorgesehen , keine Fortführung Mietvertrag möglich, nicht für dauerhafte Unterbringung geeignet.) erfolgt. 9. a) Bei welchen Unterkünften der gekündigten Pe- WoBe kam es wann oder kommt es absehbar wann und weshalb zur Schließung? b) Welche Unterkünfte der gekündigten PeWoBe konnten wann oder können absehbar wann an andere vom LAF beauftragten Betreiber übergeben werden, und an wen jeweils? Zu 9.a) Die Unterkünfte Schöneberger Ufer, Schwarnweber Str. und Bühringstr. sind seit Mitte/Ende März 2017 keine vertraglichen Unterkünfte des LAF mehr. Durch die Berlin Castle Betreuung und Begleitung GmbH wurde das LAF zum damaligen Zeitpunkt aufgefordert , innerhalb weniger Tage alle Bewohnerinnen und Bewohner, die im Auftrag des LAF dort untergebracht wurden, in anderen Unterkünften unterzubringen. Seitens der Berlin Castle Betreuung und Begleitung GmbH werden derzeit keine vertraglichen Unterkünfte des LAF betrieben. b) Alle anderen von der Berlin Castle Betreuung und Begleitung GmbH (vormals PeWoBe Professionelle Wohn- und Betreuungsgesellschaft mbH) betriebenen Unterkünfte wurden an andere Betreiber übergeben: Objekt Übergabe am neuer Betreiber Rognitzstr. 06.10.2016 DRK KV Schöneberg/Wilmersdorf Bornitzstr. 27.02.2017 Volkssolidarität Colditzstr. 03.03.2017 Albatros Haarlemer Str. 28.02.2017 Stephanus-Stiftung Maxie-Wander-Str. 05.09.2016 Prisod 20.04.2017 Landesbetrieb für Gebäudewirtschaft Wassersportallee 05.09.2016 Apardo 25.04.2017 Landesbetrieb für Gebäudewirtschaft 10. a) Kann der Senat ausschließen, dass die PeWoBe bzw. deren geschäftlichen Netzwerk zugehörige Unterund Nachfolgefirmen die vom LAGeSo/LAF gekündigten Unterkünfte künftig den Jobcentern zwecks Unterbringung anerkannter Flüchtlinge anbieten wird? b) Ist dies konkret zB am Schöneberger Ufer der Fall? Wie bewertet der Senat dies? c) Ist dies konkret zB in der Bühringstr. der Fall? Wie bewertet der Senat dies? Zu 10. a) Nein. b) und c) Nach Kenntnis des Senats sind am Schöneberger Ufer und in der Bühringstr. Geflüchtete in der Zuständigkeit der JobCenter/der Bezirke untergebracht. Dieser Umstand entzieht sich aufgrund der Zuständigkeit der Jobcenter/Bezirke der Entscheidungsgewalt des Senats. Im Zuge der gesamtstädtischen Steuerung ist der Senat mit den Bezirken im Gespräch um das Belegungsmanagement hinsichtlich der statusgewandelten Geflüchteten zu optimieren. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 11 056 3 11. Welche Laufzeit haben die Betreiberverträge für folgende Unterkünfte und für welche dieser Unterkünfte ist eine Vertragsverlängerung bzw. ein Weiterbetrieb nach Neuvergabe des Auftrags geplant? NUK Messedamm ICC NUK Karl-Marx-Straße NUK Mertensstraße NUK Paulsternstraße NUK Flughafen Tempelhof- Hangars 1-7 NUK Kruppstraße/Poststadion NUK Fehrbelliner Platz NUK Stresemannstraße NUK Köpenicker Allee NUK Ruschestraße NUK Alt Friedrichsfelde NUK Avenue Charles de Gaulle NUK Thielallee NUK Schmidt Knobelsdorf Kaserne Zu 11.: Für die in der Fragestellung benannten Notunterkünfte bestehen Absichtserklärungen. Für die Dauer der Nutzung als NUK ist kein Abschluss eines weiteren Vertrages geplant. Zur Nutzungsperspektive der Unterkünfte wird auf die Antworten zu den Fragen 1.-8. verwiesen . Sofern eine weitergehende Nutzung geplant ist, erfolgt nach Umbau und Herrichtung die Neuvergabe des Betriebs im Rahmen einer öffentlichen EU-weiten- Ausschreibung. 12. An wie vielen Standorten sind sonstige Gemeinschaftsunterkünfte (Gus keine MUF, keine Tempohomes) für Geflüchtete in Bau (Zahl der Standorte und Platzzahl )? 13. An wie vielen Standorten plant der Senat sonstige GUs (Zahl der Standorte und Platzzahl)? 14. An wie vielen Standorten sind dabei jeweils a) private Sanitäranlagen und b) private Küchen (Appartementstruktur ) vorgesehen? (Zahl der Standorte und Platzzahl ) Zu 12. bis 14.: Aktuell sind 6 Gemeinschaftsunterkünfte (keine MUF oder Tempohomes) mit einer Gesamtkapazität von 2.775 Plätzen in Planung bzw. im Bau. Ein Großteil der Objekte befindet sich aktuell noch in der Prüfung, ob und in welchem Umfange dort Apartment- Strukturen mit jeweils privater Sanitäranlage und privater Küche geschaffen werden können. Erst wenn das Ergebnis dieser Prüfung vorliegt, kann abschließend spezifiziert werden. 15. An wie vielen Standorten werden sogenannte Tempohomes betrieben (bitte nach Zahl der Standorte und Platzzahl für geflüchtete Menschen angeben)? Zu 15.: Gegenwärtig werden an fünf Standorten Tempohomes mit einer Gesamtkapazität von 1.564 Plätzen betrieben. 16. An wie vielen Standorten befinden sich sogenannte Tempohomes im Bau? (Zahl der Standorte und Platzzahl ) Zu 16.: Derzeit befinden sich an 10 Standorten Tempohomes im Bau bzw. in der Ausstattungsphase. Die Gesamtkapazität beläuft sich hier auf 3.635 Plätze. 17. An wie vielen weiteren Standorten plant der Senat sogenannte Tempohomes zu errichten? (Zahl der Standorte und Platzzahl) Zu 17.: Weitere drei Standorte sind in der Planung /Prüfungsphase. Nach aktuellem Planungsstand wird die Gesamtkapazität für diese drei Objekte auf 840 Plätze geschätzt. 18. An wie vielen Standorten sind dabei jeweils a) private Sanitäranlagen und b) private Küchen (Appartementstruktur ) vorgesehen? (Zahl der Standorte und Platzzahl ) Zu 18.: Die Struktur von Tempohomes besteht immer aus Wohnmodulen für je 2 Bewohnerinnen/Bewohner und Küchen-/Sanitärmodulen, die jeweils für 2 Wohnmodule vorgesehen sind. Einer vierköpfigen Familie beispielsweise stehen somit zwei Wohnmodule und ein eigenes Küchen -/Sanitärmodul zur Verfügung. Diese Struktur gilt für alle Tempohome-Standorte. 19. An wie vielen Standorten werden sogenannte MUF (Modulare Unterkünfte) betrieben (Zahl der Standorte und Platzzahl)? Zu 19.: Aktuell werden 3 Modulare Unterkünfte für Flüchtlinge (MUF) mit insgesamt 1124 Plätzen betrieben. 20. An wie vielen Standorten befinden sich sogenannte MUF im Bau (Zahl der Standorte und Platzzahl)? Zu 20.: Zurzeit befinden sich 12 MUF mit einer Platzkapazität von 5020 Plätzen im Bau. 21. An wie vielen weiteren Standorten plant der Senat sogenannte MUF zu errichten (Zahl der Standorte und Platzzahl)? Und an wie vielen Standorten sind dabei jeweils a) private Sanitäranlagen und b) private Küchen (Appartementstruktur ) vorgesehen? (Zahl der Standorte und Platzzahl ). Zu 21.: 6 MUF sind aktuell aktiv in der Planung mit einem demnächst erfolgenden Baubeginn und einer Gesamtkapazität von ca. 2.310 Plätzen. 13 weitere MUF werden derzeit in der Konzeptionsphase genau geprüft. Eine Platzanzahl kann derzeit noch nicht angegeben werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 11 056 4 Zur Umsetzung des entsprechenden Senatsbeschlusses müssen von den Wohnungsbaugesellschaften und der BEFU noch weitere Grundstücke identifiziert werden. Die bisherige Planung sieht vor, dass außer in den MUF, die im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sowie der MUF in der Bernauer Straße private Küchen und Sanitäranlagen errichtet werden . Bei den Standorten, die sich noch in der Prüfung befinden können dazu noch keine Angaben gemacht werden . Berlin, den 12. Mai 2017 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mai 2017) S18/11056 Anlage 1 Stand: 27.04.2017 Bezirk Kapazität Planung vorliegend / Baubeginn erfolgt Mitte 160 X Stgl.-Zhldf. 64 Tphf.-Schbg. 365 X Marz.-Hdf. 425 Marz.-Hdf. 426 Lichtenberg 500 X Marz.-Hdf. 359 X Tphf.-Schbg. 431 X Tphf.-Schbg. 458 X Chbg.-Wdrf. 400 X Tphf.-Schbg. 250 X Trept.-Köp. 550 X Lichtenberg 1000 X Mitte 200 Lichtenberg 150 Tphf.-Schbg. 400 X Fhn.-Krzbg. 109 X Trept.-Köp. 200 Spandau 576 X Spandau 1000 X Trept.-Köp. 314 X Pankow 250 Stgl.-Zhldf. 340 Trept.-Köp. 138 X Stgl.-Zhldf. 229 X S18/11056 Anlage 2 Stand: 27.04.2017 Bezirk Grund: baulicher und sanitärer Zustand Grund: sonstige Lichtenberg X Reinickendf. X Chbg.-Wdrf. X Mitte X Neukölln X Mitte X Mitte X Chbg.-Wdrf. X Spandau X Chbg.-Wdrf. X Spandau X Reinickendf. X Spandau X Lichtenberg X Fhn.-Krzbg. X Tphf.-Schbg. X S18-11056 S18-11056 S1811056Anlagen1-2 Anlage 1 Anlage 2 S1811056Anlagen1-2.ohnepdf Anlage 1 Anlage 2