Drucksache 18 / 11 057 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Canan Bayram (GRÜNE) vom 20. April 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. April 2017) und Antwort Sozialdienst im Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten Personalausstattung und Aufgabenbereiche Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Stellen stehen dem LAF im Sozialdienst zur Verfügung? a) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit welcher Qualifikation sind dort gegenwärtig beschäftigt? Wie viele Stellen sind unbesetzt? Wie vielen Vollzeitäquivalenten entspricht dies jeweils (bitte nach Qualifikation aufschlüsseln)? b) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in Vollzeit bzw. Teilzeit beschäftigt? Wie viele sind befristet beschäftigt? Wie viele befinden sich in Altersteilzeit? c) Wie viele befristete Beschäftigungsverhältnisse wurden in den Jahren 2014 und 2015 entfristet – bitte nach Jahren aufschlüsseln? d) Sind weitere Entfristungen in 2017 geplant? Wenn ja, wie viele? e) Wie viele Praktikantinnen und Praktikanten sind dort tätig? Werden sie für ihre Tätigkeit vergütet? Wenn ja, in welcher Höhe? f) Wie viele Vorgänge wurden durchschnittlich in 2015 und 2016 pro Tag von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bearbeitet, wie viele sind es bisher durchschnittlich in 2017 - bitte nach Jahren aufschlüsseln? g) Wie hoch war die Anzahl der Überstunden in 2015 und 2016, wie hoch ist die Anzahl der Überstunden gegenwärtig – bitte nach Jahren aufschlüsseln? h) Wie viele Überlastungsanzeigen gab es in 2015 und 2016, wie viele gab es bisher in 2017 – bitte nach Jahren aufschlüsseln? i) Wie hoch war der Krankenstand der Beschäftigten durchschnittlich in 2015 und 2016, wie hoch ist er durchschnittlich in 2017 bislang – bitte nach Jahren aufschlüsseln ? Zu 1.: a) Im Sozialdienst des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) steht insgesamt eine Stellenanzahl von 30 (Vollzeitäquivalent (VZÄ)) zur Verfügung. Davon sind 21 besetzt und 9 unbesetzt. Die Beschäftigten sind Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter mit staatlicher Anerkennung. b) • Vollzeitbeschäftigung: 19 • Teilzeitbeschäftigung: 2 • befristet beschäftigt: 13 • Altersteilzeit: 0 c) • 2014: 0 • 2015: 7 d) Aktuell sind zwei Entfristungen geplant. e) Derzeit sind keine Praktika vergeben. Es werden allein unentgeltliche Pflichtpraktika im Rahmen des Studienganges Soziale Arbeit angeboten. f) Hierzu werden keine statistischen Daten erhoben. g und i) Diese Fragen können nicht beantwortet werden , da die betreffenden Daten nur anonymisiert und für das gesamte LAF aggregiert vorliegen. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 11057 2 h) Überlastungsanzeigen liegen nicht vor. Die Arbeitssituation im Sozialdienst ist wegen der schwer zu lösenden Fragen einer bedarfsgerechten Unterbringung von Schutzbedürftigen und der prekären Situation der Geflüchteten in den Notunterkünften in den letzten Jahren stark angespannt. Die Beschäftigten des Sozialdienstes und die Leitung des LAF tauschen sich regelmäßig über die Entwicklungen und Unterstützungsmöglichkeiten aus. 2. Welche Aufgabenbereiche hat der Sozialdienst des LAF inne? – Bitte das für die jeweiligen Arbeitsgebiete eingesetzte Personal nach Funktion, Qualifikation und Stellenanteil (in VZÄ) jeweils angeben. 3. An welchen Standorten werden die unter 2. genannten Aufgaben durchgeführt bzw. finden jeweils die Beratungsangebote statt? Bitte das dort jeweils eingesetzte Personal nach Funktion, Qualifikation und Stellenanteil (in VZÄ) jeweils angeben. Zu 2. und 3.: Personalausstattung des Sozialdienstes des LAF: • Bundesallee: 8 VZÄ, davon 6 besetzt • Turmstraße: 22 VZÄ, davon 15 besetzt Zwei Sozialarbeiterinnen bzw. Sozialarbeiter des Sozialdienstes aus der Turmstraße werden im ICC eingesetzt . Standort Ankunftszentrum Bundesallee • Erstaufnahme • Erstversorgung (Unterbringung, Einleiten von Hilfen , Anregung gesetzlicher Betreuung usw.) • Asylverfahrensberatung. Standorte Bundesallee/Turmstraße (ab Mitte Mai 2017 Darwinstraße 14-18) Die Aufgaben des Sozialdienstes bestehen in der Unterstützung und Beratung von besonders schutzbedürftigen Geflüchteten sowie der Feststellung und Beratung von Härtefällen. Ferner bietet er Beratung und Unterstützung für Sozialarbeitende und ehrenamtlich Tätige in den Unterkünften für Geflüchtete. Der Sozialdienst des LAF bietet Beratung, Vermittlung an Fachberatungsstellen, Organisation und Beantragung von Hilfe, Absprachen mit der Leistungsstelle, mit Wohnheimen/Unterkünften und Kriseninterventionen bei akuten Notfällen an. Geflüchtete, die ihre Leistungen gemäß ihrem Staus vom LAF erhalten, können sich mit folgenden Themen zur Beratung und Unterstützung an den Sozialdienst wenden : • Gesundheit (z. B. physische und psychische Gesundheit , Antragstellungen beim LAF und anderen Leistungsträgern) • Bildung (z. B. Deutsch- und Integrationskurse, Schulbesuch von Kindern) • Wohnen • Zugang zum Arbeitsmarkt (z.B. Weiterbildungsmöglichkeiten , Freiwilligendienste) • Ablauf des Asylverfahrens • familiäre Schwierigkeiten • Gewalterfahrungen • Angebote für LSBTI-Geflüchtete • Rückkehrberatung Der Sozialdienst kann an entsprechende Fachdienste des Berliner psychosozialen Hilfesystems weiter vermitteln . Ferner bietet der Sozialdienst Intervision für die Sozialarbeitenden der Wohnheime an: • Fallberatungen • Kollegiale Beratung • Krisenintervention 4. Gibt es für die verschiedenen Beratungsangebote (nach Themenbereichen) unterschiedliche Beratungszeiten , -adressen usw.? Zu 4.: Nein. 5. Wie sind die Beratungszeiten, Beratungsadressen, Telefonkontakte, Emailkontakte, Sprachmittler, Beratungsthemen ? Bitte konkret auflisten! Zu 5.: Beratungsadressen: Bundesallee 171, Turmstraße 21 (ab Mitte Mai 2017 Darwinstraße 14-18) Beratungszeiten: innerhalb der Öffnungszeiten der Dienststellen: Bundesallee 171: Montag-Donnerstag 09:00- 14:00 Uhr Freitag 09:00-13:00 Uhr Turmstraße 21: Montag-Freitag 09:00-14:00 Uhr Darwinstraße 14-18: Montag-Freitag 07:00- 16:00 Uhr Derzeit erfolgt der Umzug von der Turmstraße in die Darwinstraße, so dass die Öffnungszeiten in der Darwinstraße noch variieren können. Telefonkontakt: 030/90 22 29-37 20 E-Mail-Kontakt: sd-asyl@laf.berlin.de Sprachmittler: Sprachmittlerinnen und Sprachmittler stehen in relevanten Sprachen zur Verfügung und werden bei Gesprächen nach Bedarf hinzugezogen. Beratungsthemen: Siehe Antworten zu 2. und 3. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 11057 3 6. Wo und wie und in welchen Sprachen jeweils werden diese Beratungsangebote und deren Erreichbarkeit bekannt gemacht? Zu 6.: Beratungsangebote werden im Ankunftszentrum durch die aufnehmende Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter und Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter unter Einbeziehung der Sprachmittlerinnen und Sprachmittler bekannt gemacht. Seitens der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter werden Information persönlich weitergegeben . Flyer und Merkblätter werden ausgehändigt und erläutert. Der Sozialdienst befindet sich im Ankunftszentrum Bundesallee, im ICC und in der Turmstraße. Der Umzug des Sozialdienstes von der Turmstraße in die Darwinstraße ist in Kürze vorgesehen. Alle neu ankommenden Asylbegehrenden werden im Ankunftszentrum in der Bundesallee beraten und erhalten dort Informationen über den Verlauf des Asylverfahrens und über die weiteren Standorte sowie die dort vorhandenen Sozialdienste. 7. Ist der spontane Zugang Geflüchteter zu den Beratungsangeboten des LAF-Sozialdienstes möglich? Wie ermöglicht die Security des LAF ggf. den Zugang? Zu 7.: Unterminierte Besuche finden i.d.R. im ICC statt, dort findet innerhalb der Öffnungszeiten (Montag- Freitag 07:00-14:00 Uhr) jede und jeder Geflüchtete Einlass und wird bei Bedarf auch an den Sozialdienst verwiesen . 8. Können mit dem Sozialdienst Termine vereinbart werden? Wenn ja, wie können Termine vereinbart werden ? Zu 8.: Grundsätzlich erfolgt die Terminierung über die Sozialdienste der Betreiberinnen und Betreiber der Unterkünfte bzw. über die Sachbearbeitung des LAF. 9. Ist es zutreffend, dass der Sozialdienst über die Mitarbeiter*innen der Unterkünfte erreichbar ist? Wenn ja, wie erfolgt dies konkret? Zu 9.: Ja. Eine Kontaktaufnahme kann über die zu Frage 5. aufgeführten Kontaktdaten erfolgen. Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unterkünfte haben aufgrund regelmäßiger Kontakte auch die E- Mail-Adressen der einzelnen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter des LAF. 10. Ist es zutreffend, dass sich Geflüchtete mit ihren Anliegen nicht selbst, sondern nur über die Vermittlung von Sachbearbeiter*innen des LAF oder Wohnheimmitarbeiter *innen an den Sozialdienst des LAF wenden können ? Weshalb? Zu 10.: Grundsätzlich erfolgt die Terminierung über die Sozialdienste der Betreiberinnen und Betreiber der Unterkünfte bzw. über die Sachbearbeitung des LAF. Eine Vorsprache ist auch ohne Vermittlung möglich. Aufgrund der Beratungsdichte und des individuellen Bedarfes kommt es regelmäßig nach Möglichkeit zu einem Terminangebot am Folgetag. Zur Sicherstellung des Termins wird eine Terminkarte für den Beratungstermin ausgehändigt. 11. Wie können sich ehrenamtlich Tätige an den Sozialdienst wenden und mit welchen Anliegen? Zu 11.: Ehrenamtlich Tätige können entweder über die Ehrenamtskoordinatorinnen und Ehrenamtskoordinatoren oder mittels der zu Frage 5. aufgeführten Daten Kontakt zum Sozialdienst des LAF aufnehmen. Hinsichtlich der Aufgabenschwerpunkte des Sozialdienstes des LAF wird auf die Beantwortung zu den Fragen 2. und 3. verwiesen. 12. Ist es zutreffend, dass der Sozialdienst die Feststellung der besonderen Schutzbedürftigkeit von Asylantragsteller *innen gemäß Art. 22 EU-Aufnahmerichtlinie (RL 2013/33/EU) vornimmt? Zu 12.: Ja, in dem Umfang, wie nachfolgend zu Frage 13. beschrieben. 13. Anhand welcher Kriterien und welcher Untersuchungsverfahren erfolgt diese Feststellung? Erhalten die Geflüchteten hierüber einen Bescheid? Welchen Stellen wird ggf. sonst in welcher Form das Ergebnis mitgeteilt? Zu 13.: Feststellung In der Bundesallee erfolgt die Feststellung der Schutzbedürftigkeit primär über Sichtung der Antragstellerinnen und Antragsteller, die morgens in der Empfangshalle ankommen. So lassen sich beispielsweise offensichtliche , körperliche Erkrankungen erkennen. Bei der weiteren Bearbeitung durch die Sachbearbeitung Ankunft und Weiterleitung (AuW) werden dann eventuell vorliegende ärztliche Berichte ausgewertet. Hierzu wird der Sozialdienst des LAF hinzugezogen und ggf. über weitere Unterbringung, ärztliche Erstversorgung und Überquoten entschieden. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 11057 4 Im Falle einer Überquote gibt der Sozialdienst eine Empfehlung ab, die Teamleitung AuW entscheidet daraufhin . Der zweite Teil der Feststellung der Schutzbedürftigkeit findet während der Asylverfahrensberatung statt. Im Rahmen des Beratungsgespräches können ebenfalls besondere Bedürfnisse und ggf. Erkrankungen der Antragstellerinnen und Antragsteller erkannt werden. In diesem Falle reagiert der Sozialdienst des LAF unverzüglich und leitet die Erstversorgung ein. Der dritte Teil der Feststellung wird durch die Charité im Rahmen der Untersuchung nach § 62 AsylG in der Bundesallee geleistet. Während der Impfberatung und der in diesem Rahmen zu erfolgenden Vorstellung der Antragstellerinnen und Antragsteller bei einer Ärztin oder einem Arzt können eventuelle weitere körperliche oder seelische Erkrankungen/Beeinträchtigungen identifiziert werden. Bei einer Feststellung, wird der Sozialdienst des LAF hinzugezogen und weitere notwendige Maßnahmen (z. B. Kontaktaufnahme mit den jeweiligen Beratungsstellen) werden eingeleitet. Bescheid Die Antragstellerinnen und Antragsteller erhalten über die Feststellung einer besonderen Schutzbedürftigkeit keinen Bescheid. Sie werden allerdings mündlich auf ihre Schutzbedürftigkeit hingewiesen. Information Dem Sozialdienst des LAF obliegt es, die besonders schutzbedürftigen Antragstellerinnen und Antragsteller unterzubringen. Der für die Unterkunft Zuständige (bspw. die Heimleitung) wird über die besondere Schutzbedürftigkeit von Antragstellerinnen und Antragstellern informiert . Werden Hilfen und/oder Arztbesuche eingeleitet, werden diese Stellen ebenfalls informiert. Durch Vermerke, die den Akten beigefügt werden, wird auch die Verwaltung über die Schutzbedürftigkeit in Kenntnis gesetzt. 14. Ist es zutreffend, dass Mitarbeiter*innen aus den Wohnheimen den Sozialdienst Personen mit besonderer Schutzbedürftigkeit melden können, damit diese auf einer Liste erfasst werden und bei der Vermittlung in einen der besonderen gesundheitlichen, persönlichen usw. Situation angemessenen Platz in einer Gemeinschaftsunterkunft bevorzugt berücksichtigt werden? Wenn ja, wie ist das genaue Prozedere? Zu 14.: Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter der Unterkünfte können über die E-Mail-Adresse sdasyl @laf.berlin.de Kontakt aufnehmen oder über ihnen bekannte E-Mail-Adressen oder Telefonnummern der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter im LAF. Der Sozialdienst stimmt sich mit der Abt. III des LAF ab, welche Plätze für die Unterkünfte zur Verfügung stehen. Wenn die dem Bedarf der Schutzbedürftigen entsprechenden Plätze zur Verfügung stehen, werden diese vermittelt. 15. Ist es zutreffend, dass Mitarbeiter*innen aus den Wohnheimen den Sozialdienst Personen mit besonderer Schutzbedürftigkeit melden können, damit diese auf einer Liste erfasst werden und bei der Wohnungsvermittlung des LAF bevorzugt berücksichtigt werden? Wenn ja, wie ist das genaue Prozedere? Zu 15.: Die Sozialdienste in den Unterkünften können dem Mietsachgebiet unter Mietsachgebiet@LAF.berlin.de eine Anfrage zusenden bzw. besonders schutzbedürftige Personen oder auch Härtefälle melden. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter prüfen im Anschluss den Vorgang und pflegen die Personen im Bedarfsfall in die Härtefall -WfF-Liste ein. Persönliche Vorsprachen sind dafür nicht gesondert notwendig. Die Kontingentwohnungen aus dem Kooperationsvertrag WfF werden aufgrund der hohen Nachfrage ausschließlich an Personen vermittelt, die nicht selbstständig auf dem Wohnungsmarkt agieren können. Die Liste beinhaltet eine Aufstellung dieser Personen und Familien und wird von den Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern des LAF gepflegt. Die Härtefall-WfF-Liste dient diesem Personenkreis zur Unterstützung. Der Aufnahme auf die Härtefall-Liste geht ein sorgfältiger Prüfablauf der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter mit der Beachtung der Individualität des Einzelfalles voraus. Dabei werden bereits soziale Verflechtungen berücksichtigt. 16. Durch wen und in welcher Form sind oder werden die Mitarbeiter*innen aus den Unterkünften über das o.g. Prozedere informiert? Zu 16.: Die Verfahrensweisen werden den Heimbetreiberinnen und Heimbetreibern regelmäßig auf der Betreiberkonferenz mitgeteilt. Weiterhin findet ein Austausch zwischen den Sozialdiensten der Unterkünfte und des LAF statt, so dass Änderungen kurzfristig weiter vermittelt werden können. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 11057 5 17. Wie viele Plätze in Vertragsunterkünften des LAF stehen dem Sozialdienst zur Verfügung, um diese an Personen mit besonderen Bedarfen zu vergeben? Wie ist das genaue Prozedere? Zu 17.: Die freien Plätze in Einrichtungen, die für besonders schutzbedürftige Geflüchtete zur Verfügung stehen , werden täglich (am Morgen) an den Sozialdienst gemeldet. Die Anzahl variiert je nach Belegung und Kapazität . Das Verfahren wurde in der Antwort zur Frage 14 erläutert. 18. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Asylverfahrensberatung durch den Sozialdienst des LAF, und wie ist der konkrete Ablauf der Asylverfahrensberatung geregelt ? (Terminvergabe, Dauer der Beratung, Zeitpunkt der Beratung im Asylverfahren, etc.) Zu 18.: Gesetzesgrundlage: Grundgesetz (Art 16 a GG) Asylgesetz (§3 und §4 Asylgesetz) Aufenthaltsgesetz (§ 60 Abs.5 und 7 Satz 1 Aufenthaltsgesetz ) Ablauf: Während des ersten Tages nach der EASY-Verteilung findet die Asylverfahrenserstberatung statt. Im Rahmen des „fast line“-Prozesses beträgt die durchschnittliche Dauer von der Äußerung des Asylgesuchs bis zur Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge maximal 72 Stunden. Hierbei wird beachtet, dass die Antragstellerinnen und Antragsteller immer am Tag vor der Anhörung durch das BAMF die Asylverfahrenserstberatung erhalten. Die Dauer der Asylberatung beträgt durchschnittlich 30 Minuten. Auch bei allen anderen Fällen außerhalb des „fast line“-Prozesses findet die Asylverfahrensberatung in der Regel am ersten Tag statt. 19. Was ist der Inhalt der Asylverfahrensberatung in Berlin? Zu 19.: Ziel der Asylverfahrensberatung ist es, die Antragstellerinnen und Antragsteller auf die Anhörung, die am nächsten Tag erfolgt, vorzubereiten. Hierbei werden die gesetzlichen Grundlagen erläutert. Hauptsächlich werden die Antragstellerinnen und Antragsteller über die gesetzlichen Grundlagen sowie die weitere Vorgehensweise während des nächsten Tages (u. a. Erklärung der Leistungen, Information über die Unterbringung ) informiert. Die Antragstellerinnen und Antragsteller werden auch darüber informiert, was im Falle eines Ablehnungsbescheids passieren wird. Es wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, die angegebene Frist einzuhalten. Ebenso wird in diesem Zusammenhang auch auf die Rückkehrberatung verwiesen. Abschließend wird den Antragstellerinnen und Antragstellern das „Willkommenspaket“ des Integrationsbeauftragten in Landessprache ausgegeben. Hierbei handelt es sich um verschiedene Broschüren bzw. Merkblätter, die der weiteren Orientierung in Berlin rund um das Asylverfahren dienen. Ein Bestandteil dieses „Willkommenspakets“ ist ein Handzettel mit den verschiedenen Beratungsstellen für Flüchtlinge in Berlin. 20. Erfolgt die Asylverfahrensberatung stets als Einzelfallberatung ? Wenn nein, in welche Fällen wird ggf. eine Gruppenberatung angeboten? Was sind die Gründe dafür? Zu 20.: Die Beratung erfolgt als Einzelfallberatung innerhalb der Kernfamilie, auf Wunsch auch erweiterten Familienverbund (beispielsweise Großeltern). Gruppenberatungen finden nicht statt. 21. Wie viele Sprachmittler*innen stehen für welche Sprachen für die Asylverfahrensberatung jeweils zur Verfügung? Zu 21.: Im Ankunftszentrum stehen Sprachmittlerinnen und Sprachmittler für die Sprachen Arabisch, Kurdisch (Kurmanji, Sorani), Farsi, Dari, Pashtu, Russisch, Moldawisch, Albanisch, Serbokroatisch, Urdu, Vietnamesisch , Türkisch, Englisch und Französisch in ausreichender Anzahl zur Verfügung. Wenn möglich, werden die Geflüchteten während des gesamten Verfahrens im Ankunftszentrum durch die/den selbe/n Sprachmittler/in begleitet. 22. Findet durch den Sozialdienst des LAF im Rahmen der Asylverfahrensberatung im Ankunftszentrum Berlin für alle Antragsteller in Berlin regelmäßig eine Vorbereitung auf die Anhörung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge statt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie ist der Ablauf und was ist Inhalt der Anhörungsvorbereitung? Inwiefern werden bei der Vorbereitung auf die Anhörung die individuellen Umstände des Einzelfalls berücksichtigt? (Eins-zu-Eins Vorbereitung , Gruppenvorbereitung etc.) Zu 22.: Die Asylverfahrensberatung orientiert sich u. a. auch an der vom Informationsverbund „Asyl & Migration “ herausgegebenen Broschüre „Die Anhörung im Asylverfahren“ und wird ergänzt um Informationen zum Leistungsanspruch während des Verfahrens (Vollverpflegung , Selbstversorgung, Krankenkassenkarten etc.) Zu beiden Themenkreisen werden Informationen in der Heimatsprache herausgegeben. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 11057 6 23. Was beinhaltet die durch den Sozialdienst des LAF geleistete Beratung über die Rechte und Pflichten während des Asylverfahrens? Zu 23.: Im Hinblick auf die Rechte und Pflichten der Antragstellenden während des Asylverfahrens wird auf die Beantwortung zur Frage 22. verwiesen. Zum Leistungsrecht erfolgt u.a. eine Beratung zu den Themen Unterkunft, Verpflegung, Taschengeld, medizinische Versorgung sowie Bildung und Teilhabe (BuT). Die Antragstellenden werden auf die Mitwirkungspflichten bei Änderungen (z. B. bei Heirat, Scheidung, Schwangerschaft, Kinder, Arbeitsaufnahme, Titelerteilung ) hingewiesen. Darüber hinaus erfolgt eine Beratung hinsichtlich der Residenzpflicht, der Wohnsitzauflage und Umverteilungen. 24. Ist die Rückkehrberatung Teil der Asylverfahrensberatung ? Zu welchem Zeitpunkt des Asylverfahrens findet die Rückkehrberatung statt? Zu 24.: Im Rahmen der Asylverfahrensberatung informiert der Sozialdienst über die Möglichkeiten der freiwilligen Rückkehr. Die Rückkehrberatung ist kein Teil der Asylverfahrensberatung. Die Rückkehrberatung befindet sich am Standort Bundesallee in einem anderen Gebäudetrakt. Berlin, den 12. Mai 2017 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mai 2017)