Drucksache 18 / 11 059 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank-Christian Hansel (AfD) vom 24. April 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. April 2017) und Antwort Missachtet der Senat das Fragerecht von Abgeordneten zum Themenkomplex „Tegel bleibt offen“ in Drs. 18/10806? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie steht der Senat zu den verfassungsmäßigen Rechten der Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin gemäß VvB Artikel 45 Absatz 1 Satz 3 und 4 angesichts der Tatsache, dass auf meine Fragen Nr. 1, 3, 5, 6, 7 und 8 in der schriftlichen Anfrage Nr. 18/10806 mit der Argumentation, „dem Senat stellen sich solche Fragen nicht“ ganz bewusst nicht geantwortet wurde? Frage 2: Geht der Senat mit meiner Auffassung konform , dass dies eine Missachtung des verfassungsmäßigen Rechts eines jeden Abgeordneten darstellt, Fragen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet zu bekommen, und wenn nein, warum nicht? Frage 3: Könnte der Senat sich vorstellen, dass die Beantwortung der Fragen 1, 3, 5, 6, 7 und 8 in der schriftlichen Anfrage Nr. 18/10806 für die politische Arbeit des Abgeordneten, also die Kontrolle der Tätigkeit beziehungsweise im vorliegenden Fall auch die der möglichen Untätigkeit des Senats von entscheidender Bedeutung ist, und wenn nein, warum nicht? Frage 4: Empfindet der Senat von Berlin seine Nichtbeantwortung der Fragen 1, 3, 5, 6, 7 und 8 in der schriftlichen Anfrage Nr. 18/10806 als einen normalen, den parlamentarischen Gepflogenheiten entsprechenden Vorgang , und ist der Senat eventuell der Auffassung, Abgeordnete mögen sich gefälligst aus der Nichtbeantwortung von Fragen ihre eigenen, mutmaßlichen Schlüsse ziehen? Frage 5: Wird die bewusste Nichtbeantwortung von Fragen in Zukunft generell Linie dieses Senats werden bei schriftlichen Anfragen von Abgeordneten, die einer Oppositionsfraktion angehören, und deren Beantwortung dem Senat unangenehm sind, weil beispielsweise durch wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragestellung Untätigkeit des Senats in für die Stadt bedeutsamen Politikfeldern dokumentiert werden könnte? Frage 6: Wird der Senat die Freundlichkeit besitzen, nunmehr die Fragen 1, 3, 5, 6, 7 und 8 in der schriftlichen Anfrage Nr. 18/10806 ordnungsgemäß, wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten, oder bleibt der Senat bei seiner Haltung? Antwort zu 1. bis 6.: Der Senat misst dem Fragerecht von Abgeordneten zu beliebigen Themenkomplexen einen hohen Stellenwert bei. Er beantwortet stets Fragen zu allen Themenkomplexen , sofern er über belastbare Informationen zu diesen verfügt oder Auskünfte aufgrund eigener Ermittlungen erhält. Beim Themenkomplex eines dauerhaften Weiterbetriebes des Flughafens Berlin-Tegel handelt es sich um eine politische Entscheidung des Senats, die einige Jahre zurückliegt und bereits zu Folgeentscheidungen geführt hat. Die diesbezügliche Position des Senats ist bekannt und wurde mehrfach öffentlich dargestellt und begründet. Da der Senat am Ziel der Schließung des Flughafens Tegel festhält, ist er auch dann nicht gehalten, sich intensiv mit Szenarien eines unbefristeten Weiterbetriebes des Flughafens Tegel zu befassen, wenn Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin diesbezügliche Fragen stellen . Im Übrigen hat der Senat der o. g. Antwort (18/10806) nichts hinzuzufügen. Berlin, den 08. Mai 2017 In Vertretung Jens-Holger Kirchner ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Mai 2017)