Drucksache 18 / 11 060 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kristin Brinker (AfD) vom 24. April 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. April 2017) und Antwort Finanzierungsgesellschaften landeseigener Unternehmen – werden die Schulden dieser Gesellschaften dem Landeshaushalt zugerechnet oder nicht? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Anfang 2016 war der Presse zu entnehmen: „Bis 2035 soll die Berliner Verkehrsgesellschaft (BVG) für insgesamt 3,1 Milliarden Euro neue Schienenfahrzeuge kaufen. […] Finanziert werden sollen die Schienenfahrzeuge über eine zu Jahresbeginn eigens gegründete „Fahrzeugfinanzierungsgesellschaft “. Die als GmbH firmierende Gesellschaft ist eine 100-prozentige Tochter der BVG. Über die Tochter wird die BVG die zur Beschaffung der Fahrzeuge notwendigen Kredite aufnehmen, die Zinsen und Abschreibungen wird das Land Berlin dem Tochterunternehmen ab 2020 rückwirkend erstatten. […] [D]ie Kreditaufnahme [sei] durch diese Struktur einfacher, da die Fahrzeuge für die Kreditgeber als Sicherheiten dienen würden.“ Die Schulden dieser 100%igen Tochter der BVG sollten dem Ansinnen des Senats nach nicht den Schulden des Berliner Kernhaushaltes gemäß Schalenkonzept zugeordnet werden. Der Berliner Finanzsenator gab daraufhin im Oktober 2016 bekannt, dass Eurostat „bei diesen Überlegungen erst mal nicht mit[gehe]“, da es die Frage aufwarf, „ob eine Kreditfinanzierung über diese neue Gesellschaft nicht vollständig dem Staat zuzurechnen sei?“ und entsprechenden „Abstimmungsbedarf signalisiert“ habe. 1. Was hat die Abstimmung mit Eurostat ergeben? Zu 1.: Das statistische Amt der Europäischen Union (EUROSTAT) hat im Rahmen eines „ex-ante-advice“ mit Schreiben vom 06.03.2017 an das Statistische Bundesamt (DESTATIS) eine Prüfung der Sektorzuordnung der Fahrzeugfinanzierungsgesellschaft der Berliner Verkehrsbetriebe Anstalt des öffentlichen Rechts (BVG-FFG) vorgenommen und sich der Rechtsauffassung von DESTATIS angeschlossen, dass die BVG-FFG nicht als institutionelle Einheit anzusehen und somit der BVG als Muttergesellschaft zuzuordnen ist. Die BVG ist nach den Regularien des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen eine „Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaft“. Im Kontext des EU-Fiskalpakts sollen die Verbindlichkeiten der BVG- FFG nach Auffassung von EUROSTAT aber dem Sektor „Staat“ zugeordnet werden. 2. Sollte noch kein Ergebnis mit Eurostat erzielt worden sein, wann ist damit zu rechnen? Zu 2.: Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Werden die Schulden der „Fahrzeugfinanzierungsgesellschaft “, der die Zinsen und Ab-schreibungen ab 2020 – also ab dem Jahr des Einsetzens der Schuldenbremse – rückwirkend vom Land Berlin erstattet werden sollen, als Schulden des Kernhaushaltes angerechnet? Zu 3.: Im Rahmen der grundgesetzlichen Schuldenbremse würden Schulden der BVG-FFG nicht dem Land Berlin zugeordnet. 4. Gibt es einen alternativen Finanzierungsansatz? Zu 4.: Auf Grundlage der Vorab-Beratungen werden andere Möglichkeiten gegenwärtig geprüft. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 11060 2 5. Für welche landeseigenen Unternehmen werden vergleichbare Finanzierungskonzepte – Gründung einer Finanzierungsgesellschaft – geplant und für welche landeseigenen Unternehmen bestehen solche Gesellschaften bereits? Zu 5.: Weder sind vergleichbare Konzepte in Planung noch bestehen solche Gesellschaften bereits. Berlin, den 10. Mai 2017 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mai 2017)