Drucksache 18 / 11 061 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marion Platta (LINKE) vom 21. April 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. April 2017) und Antwort Wenn in Berlin gestorben wird, werden Flächen nötig sein… Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Friedhöfe bzw. -flächen (Bezeichnung , Träger, betroffene Fläche in Hektar und ggf. betroffene Bereiche) wurden seit 2006 entwidmet bzw. werden in absehbarer Zukunft für eine Entwidmung vorbereitet ? Frage 5: Welche Friedhofsflächen (Bezeichnung, Träger , betroffene Fläche in Hektar und ggf. betroffene Bereiche ) wurden seit 2006 bzw. werden in absehbarer Zukunft zusätzlich einer grünen (Grünflächen, Parkanlagen, Kleingärten, Sport- und Spielplätze, Biotope, landwirtschaftliche Flächen, Wald, Naherholungsgebiete) oder sonstigen Nachnutzung (gewerbliche, infrastrukturelle, bauliche u.a. wirtschaftliche Nutzung) zugeführt, differenziert nach der Lage innerhalb und außerhalb des S- Bahn-Rings sowie differenziert nach Nähe (Umkreis 500 m) zu Planungsräumen mit bisher hoher bioklimatischer Belastung und/oder Unterversorgung mit Grünflächen? Antworten zu 1 und 5: Die Tabelle (siehe Anlage) stellt die Friedhofsflächen dar, die seit 2006 entwidmet wurden. Bei einem großen Teil der insgesamt ca. 70 ha entwidmeten Friedhofsflächen handelt es sich um Flächenarrondierungen . Die Flächen wurden häufig einer Grünfläche zugeordnet. Bei einem weiteren Teil handelt es sich um kleinere Friedhofsteilflächen, die als Wirtschafts - und Gebäudeflächen genutzt wurden, aber für den Friedhofsbetrieb nicht mehr benötigt und somit verkauft bzw. verpachtet werden. Für ca. 9,5 ha der entwidmeten Friedhofsflächen ist eine Bebauung vorgesehen bzw. bereits realisiert. Die Tabelle enthält darüber hinaus Angaben zur Lage der Friedhöfe innerhalb und außerhalb des S-Bahnrings sowie zur Freiraumversorgung der benachbarten Wohnquartiere (Quelle Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm/ Programmteil Erholung und Freiraumnutzung ). Aussagen dazu, welche weiteren Friedhofsflächen in absehbarer Zukunft einer grünen oder sonstigen Nachnutzung zugeführt werden, können nicht getroffen werden. Gemäß des Berliner Friedhofsgesetzes können Friedhofsflächen nach Ablauf von Ruhe- und Pietätsfristen einer anderen Nutzung zugeführt werden. Da es keine statistischen Erhebungen zu bestehenden Fristen für geschlossene Friedhofsflächen gibt, ist eine entsprechende Zusammenstellung nicht möglich. Über die Art der Nachnutzung sind noch keine abschließenden Entscheidungen getroffen worden. Frage 2: Welche Auswirkung zeigt das 2016 beschlossene Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus auf die Entwidmung von Friedhofflächen in den Stadtbezirken mit einer Friedhofflächenversorgung von unter 2 m² pro Einwohner und wie bewertet der Senat diese Entwicklung ? Antwort zu 2: Es sind keine Auswirkungen bekannt. Frage 3: Welche Änderungen des Flächennutzungsplans (FNP) von Friedhöfen bzw. -flächen (Bezeichnung, Träger, betroffene Fläche in Hektar und ggf. betroffene Bereiche) sind seit 2006 abgeschlossen bzw. in Vorbereitung ? Antwort zu 3: Insgesamt sind sechs Änderungen des Flächennutzungsplans (FNP) seit 2006 abgeschlossen worden bzw. befinden sich noch im Verfahren, bei denen Friedhofsflächen betroffen sind. Dazu im Einzelnen unter Beachtung der Generalisierung des Berliner FNP folgende Tabelle: Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 11 061 2 Bezirk Bezeichnung FNP- Änderung FNP-Änd. lfd.-Nr Verfahrensstand Bezeichnung Friedhof Friedhofsfläche in ha (ca.) Reinickendorf Kurt-Schumacher-Platz 01/06 Wirksam seit 10.10.2008 St. Hedwig- Friedhof 1,6 Marzahn- Hellersdorf Mahlsdorfer Grünzug 03/07 Wirksam seit 22.03.2013 k.A Neukölln Westlich Emmauskirchhof 04/11 Wirksam seit 11.10.2013 Emmauskirchhof 4,7 Mitte / Reinickendorf Barfus- / Holländer- / Gotthardstr. 01/15 Wirksam seit 24.06.2016 Golgatha-Gnadenund St. Johannes- Evangelist Kirchhof / Städt. Friedhof Reinickendorf / Kirchhof Dorotheenstadt III 11,5 Friedrichshain- Kreuzberg Landsberger Allee / Friedenstr. 02/16 Frühz. Beteilig. 26.9.-28.10.2016 St.Georgen- Friedhof 3,5 Neukölln Friedhöfe beiderseits Hermannstr. 03/16 Frühz. Beteilig. 26.9.-28.10.2016 Friedhof Jerusalem V / Neue Kirche V, Neuer St. Jakobi Friedhof, Neuer Luisenstädtischer Friedhof, Friedhof St. Thomas (alt), Emmauskirchhof 11,3 Frage 4: Welche Friedhöfe bzw. -flächen (Bezeichnung , Träger, betroffene Fläche in Hektar und ggf. betroffene Bereiche) wurden seit 2006 bzw. werden in absehbarer Zukunft über ein Bebauungsplanverfahren oder als Lückenschluss nach § 34 BauGB bebaut, differenziert nach der Lage innerhalb und außerhalb des S-Bahn-Rings sowie Wohn- oder Mischbebauung (Gewerbe, Dienstleistungen , soziale Einrichtungen)? Antwort zu 4: Nach dem aktuellen Kenntnisstand befinden sich die Flächen des Emmaus-Friedhofs, die Flächen der Friedhöfe St. Thomas und Jerusalems- u. Neue Kirche V in Neukölln sowie die Flächen der Golgatha- Gnaden und Johannes-Evangelist-Friedhöfe in Reinickendorf bzw. Mitte in einem aktuellen Bebauungsplanverfahren (siehe folgende Tabelle). Friedhof Bebauungsplan Verfahrensstand voraus. Festsetzungen Lage ha Emmaus XIV-286a sowie XIV-286b Aufstellungsbeschluss 2013, Geltungsbereichsänderung 2016 Wohnbebauung Wohnbebauung außerhalb S-Bahn-Ring 4,7 2,5 St. Thomas XIV-284 Aufstellungsbeschluss 2015 Wohnbebauung innerhalb S-Bahn-Ring 12,8 Jerusalems- u. Neue Kirche XIV-285 Aufstellungsbeschluss 2015 allg. Wohngebiet sowie Mischgebiet innerhalb S-Bahn-Ring 5,6 Golgatha- Gnaden u. Johannes- Evangelist 12-54 frühz. TöB-Beteiligung 2017 allg. Wohngebiet außerhalb S-Bahn-Ring 2,1 Eine Erhebung bzw. Einschätzung, welche Flächen nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) bebaut wurden bzw. werden, kann nicht erfolgen, da keine Statistiken existieren . Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 11 061 3 Frage 6: Welche Kenntnis hat der Senat zum Stand über das zu erarbeitende Gesamtkonzept für die künftige Nutzung und Umnutzung der Friedhofsflächen des Evangelischen Friedhofverbands Berlin Stadtmitte? Wie werden bei der Erarbeitung die folgenden Kriterien menschliche Gesundheit/Erholung, klimatische Ausgleichsfunktion , Denkmalschutz und kulturelles Erbe, Biologische Vielfalt (Flora, Fauna, genetische Vielfalt) und Landschaftsbild nach wissenschaftlichem Standard berücksichtigt , also analysiert, bewertet und untereinander abgewogen ? Antwort zu 6: Die Stattbau Stadtentwicklungsgesellschaft mbH erarbeitet im Auftrag des Evangelischen Friedhofsverbands Berlin Stadtmitte für die Friedhofsflächen im Verband städtebauliche Konzepte, die dem Senat vorgestellt wurden. Die Berücksichtigung, Analyse und Bewertung der genannten Kriterien obliegt dem Plangeber . In weiteren öffentlich-rechtlichen Verfahrensschritten (Bauleitplanung, Genehmigungsverfahren) werden die Belange entsprechend in die Abwägung und Bewertung eingestellt. Frage 7: Welche konzeptionellen Überlegungen hat der Senat derzeit zu dem im Koalitionsvertrag anvisierte Stadtvertrag zur langfristigen Erhaltung der Grün-, Freiund Naturflächen bzw. die Freiraumoffensive in der Stadt? In Verantwortung welcher Verwaltungseinheit, mit welchen Mitteln und Beteiligungsverfahren und in welchem Zeitraum soll der Stadtvertrag erarbeitet werden? Inwieweit wird dabei auch die Bedeutung der Berliner Friedhofsflächen gemäß der in Frage 6 genannten Kriterien konzeptionelle Berücksichtigung finden? Frage 8: Inwieweit erarbeitet der Senat neue Strategien und Instrumente zur langfristigen Sicherung, Pflege und Unterhaltung der Friedhofs-, Grün- und Freiflächen in Berlin? Antwort zu 7 und 8: Die Verantwortung für diesen Prozess liegt bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in der Abteilung III Naturschutz und Stadtgrün. Die Entwicklung des in den Richtlinien der Regierungspolitik genannten Stadtvertrages zur langfristigen Erhaltung der Grün-, Frei- und Naturflächen bzw. die Freiraumoffensive in der Stadt wird nach einer Phase der Erarbeitung der Projektstruktur und des Projektverlaufes , die in 2017 erfolgt, in 2018 beginnen. Haushaltsmittel stehen frühestens ab 2018 zur Verfügung. Die Grundüberlegung zu dem in den Richtlinien der Regierungspolitik genannten Auftrages geht von einer integrierten Planung aus, die sich interdisziplinär und zukunftsgerichtet mit den Herausforderungen einer umweltgerechten und lebenswerten Stadtentwicklung auseinandersetzt . Wesentliche Grundlage ist das Landschaftsund Artenschutzprogramm (LaPro) und die Strategie Stadtlandschaft in Verbindung mit anderen strategischen Planungen zu denen unter anderem auch der Friedhofsentwicklungsplan gehört. Ziel ist es, eine Verständigung zwischen Verwaltung, Stadtgesellschaft und Politik zu erarbeiten, die der Erfüllung der Aufgaben des Stadtgrüns in Bezug auf die räumlichen Wirkungen, die ökologischen Werte und den sozialen Nutzen dienen soll. Frage 9: Wie beurteilt der Senat Überlegungen, beispielsweise erhöhte Grundsteuerzuflüsse durch die wachsende Stadt und Bebauung von Flächen zu nutzen und in ein Sondervermögen oder eine Stiftung fließen zu lassen, um die Lebensqualität, Attraktivität und Bedeutung der Stadt auch für die Biodiversität langfristig zu sichern und zu fördern? Antwort zu 9: Der Senat prüft, unter welchen Voraussetzungen und wie zweckgebundene Mittel die bisherigen Strategien der Naturschutz- und Landschaftsplanung bzw. Freiraumplanung für das Berliner Grün ergänzen können. Frage 10: Welche Kriterien bestimmen den Bedarf zur Aktualisierung des Friedhofsentwicklungsplans für Berlin ? Antwort zu 10: Der vom Berliner Senat im Jahr 2006 beschlossene Friedhofsentwicklungsplan (FEP) für Berlin zeigt Potentiale zur bedarfsorientierten Reduzierung von Bestattungsflächen auf. Die Umsetzung der Vorgaben ist allerdings ein langfristiger und schrittweiser Prozess. Aufgrund der Dauer bestehender Nutzungsrechte und der zumeist über den Friedhof verstreut liegenden freiwerdenden Flächen ist eine Umnutzung der meisten Flächen erst in langen Zeiträumen (30 bis 50 Jahren) möglich. Deswegen wurde 2014 statt einer Aktualisierung des FEP ein Bericht zum Stand der Umsetzung des FEP 2006 erarbeitet und vom Senat beschlossen. Mit dem Bericht FEP wurde auch verdeutlicht, dass im Einzelfall von den Vorgaben des FEP abgewichen werden kann, wenn durch veränderte Bedarfe (z.B. für Städtebau oder islamische Bestattungen), die zur Zeit der Erarbeitung des FEP nicht absehbar waren, die Notwendigkeit besteht. Die für das Friedhofswesen zuständige Senatsverwaltung wertet die statistischen Daten für die Berliner Friedhöfe (Entwicklung der Bevölkerungs-, Sterbe- und Bestattungszahlen nach Grabstättenarten) jährlich aus, um den veränderten Friedhofsflächenbedarf festzustellen. Seit Beschluss des FEP ist dieser weiter gesunken. Grund hierfür ist der Wandel in der Bestattungskultur mit einer stetig steigenden Nachfrage an platzsparenden Grabstättenarten (insbesondere Urnengemeinschaftsanlagen) und Beisetzungsmöglichkeiten außerhalb der Berliner Friedhöfe (z.B. Seebeisetzungen, Waldbestattungen). Da der Friedhofsflächenbedarf trotz des Bevölkerungswachstums voraussichtlich nicht steigen wird, besteht zurzeit keine Notwendigkeit zur Aktualisierung des FEP. Frage 11: Zu welchen Friedhöfen bzw. -flächen liegen dem Senat ökologische Zustandsaufnahmen und Bewertungen zu Tier- und Pflanzenarten sowie bedeutsamen Biotope vor (bitte mit Zeitspanne der Erfassung einzeln auflisten)? Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 11 061 4 Antwort zu 11: Die Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz e.V. (BLN) hat 2007 einen Bericht des Projekts „Ökologische Zustandsaufnahme und Bewertung von ausgewählten Friedhöfen als Entscheidungsgrundlage für geplante Stilllegungen von Friedhöfen oder Friedhofsteilen nach dem Friedhofsentwicklungsplan 2005“ erarbeitet . In diesem Rahmen wurden auf mehreren Berliner Friedhöfen faunistische und floristische Erfassungen durchgeführt. Der Bericht kann unter folgender Internetadresse eingesehen werden: http://bln-berlin.de/wp-content/uploads/2016/04/BLN- Schlussbericht-Friedhofsprojekt-Hauptteil.pdf Frage 12: Wie wird die Einführung einer neuen Flächennutzungskategorie "Friedhofspark" zur langfristigen Sicherung und Unterhaltung der bedeutenden Friedhofsflächen beurteilt und ggf. vorbereitet? Antwort zu 12: Die Einführung einer neuen Darstellungsart „Friedhofspark“ ist im Berliner Flächennutzungsplan nicht beabsichtigt. Berlin, den 05. Mai 2017 In Vertretung S t e f a n T i d o w ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Mai 2017) Anlage 1 zur Antwort auf die Schriftlichen Anfrage 18 / 11 061 vom 21. April 2017 über "Wenn in Berlin gestorben wird, werden flächen nötig sein…" der Abgeordneten Marion Platta (LINKE) Entwidmete Friedhofsflächen nach Bezirken und Friedhofsträgern seit 2006 Stand: 03.05.2017 Träger Urnenfriedhof Gerichtstraße 10.398 Teilentwidmung mit Nachnutzung: Grünfläche - II / III Friedhof Am Plötzensee 118.078 Teilentwidmung mit Nachnutzung: Grünfläche - - Sophienfriedhof III 1.600 Teilentwidmung mit Umnutzung einer Gebäude- / Wirtschaftsfläche x I / II Sophien-Friedhof II 12.087 Teilentwidmung mit Nachnutzung: Mauergedenkstätte Bernauer Straße x II / III / IV St. Elisabeth-Friedhof I 1.700 Teilentwidmung mit Nachnutzung: Mauergedenkstätte Bernauer Straße II / III / IV 143.863 Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Dreifaltigkeits-Friedhof II 1.150 Teilentwidmung mit Umnutzung einer Gebäude- / Wirtschaftsfläche x I Georgen-Parochial-Friedhof II 3.800 2 Teilentwidmungen für die mit Umnutzung mit Wohnbebauung und für die Erweiterung eines Außenberichs einer Kita x III / IV 4.950 Bezirk Pankow Friedhof Pankow III ld 6.064 Teilentwidmung zur Flächenarrondierung - IV St. Marien-und St. Nikolai-Friedhof II 23.850 2 Teilentwidmungen für die mit Umnutzung als Parkanlage und für eine Blockranschließung x I Alter Friedhof Weißensee 10.205 Komplettentwidmung des seit 1972 geschlossenen Friedhofs - IV 29.914 Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Friedhof Heerstr. ld 6.458 Teilentwidmung mit Zuordnung zur angrenzenden Bahnfläche - I / III Kaiser-Wilhelm-Gedächtnis-Friedhof ev 877 Teilentwidmung einer Gebäude- / Wirtschaftsfläche zum Abschluss eines Erbbaupachtvertrages - - 7.335 Bezirk Spandau Landschaftsfriedhof Gatow ld 122.700 Teilentwidmung mit Nachnutzung: Grünfläche - - 122.700 Bezirk Steglitz-Zehlendorf Friedhof Steglitz ld 5.251 Teilentwidmung mit Nachnutzung Tierfriedhof und Flächenarrondierung - III / IV 5.251 Bezirk Tempelhof-Schöneberg Friedhof Schöneberg II 925 Teilentwidmung mit Umnutzung einer Gebäude- / Wirtschaftsfläche - III / IV Friedhof Schöneberg I 1.820 Teilentwidmung zur Flächenarrondierung - II Tempelhofer Parkfriedhof 17.066 Teilentwidmungen mit Umnutzung einer Gebäude- / Wirtschaftsfläche und zum Tierfriedhof - - Heidefriedhof Tempelhof 27.193 Teilentwidmungen mit Umnutzung einer Gebäude- / Wirtschaftsfläche und zur Flächenarrondierung - IV Friedhof Schöneberg IV 1.871 Teilentwidmungen mit Umnutzung einer Gebäude- / Wirtschaftsfläche - - Zum Heiligen Kreuz ev 6.500 Teilentwidmungen mit Umnutzung einer Gebäude- / Wirtschaftsfläche - III / IV 55.375 ld ev Steglitz-Zehlendorf Gesamt Tempelhof-Schöneberg Gesamt ld Entwidmung (Fläche in m²) Bemerkungen ev Mitte Gesamt Bezirk Mitte ev Friedrichshain-Kreuzberg Gesamt Pankow Gesamt Charlottenburg-Wilmersdorf Gesamt Spandau Gesamt Friedhöfe Aussagen Landschaftspogramms / Programmplan Erholung und Freiraumnutzung innerhalb des S-Bahn- Rings Bezirk Neukölln Friedhof Buschkrugallee 550 Teilentwidmung mit Umnutzung einer Gebäude- / Wirtschaftsfläche - III Friedhof Columbiadamm 2.347 Teilentwidmung mit Umnutzung einer Gebäude- / Wirtschaftsfläche x - Friedhof Koppelweg 3.230 Teilentwidmung zur Flächenarrondierung - - Friedhof Rudow 932 Teilentwidmung mit Umnutzung einer Gebäude- / Wirtschaftsfläche - III Friedhof Lilienthalstraße 1.908 Teilentwidmung mit Umnutzung einer Gebäude- / Wirtschaftsfläche - III Parkfriedhof Neukölln / Urnenhain 8.084 Teilentwidmung zur Flächenarrondierung - - St. Simeon und St. Lukas-Friedhof 17.040 Teilentwidmungen, Bebauung ist zum Teil bereits erfolgt - III / IV Emmaus-Friedhof 38.200 Teilentwidmung für eine geplante Bebauung - I / IV St. Thomas-Friedhof (alter und neuer Teil) 66.091 Komplette Entwidmung des neuen Teils zur Umgestaltung als Parkanlage x II / III Jerusalems- u. Neue Kirche, Friedhof V 6.600 Teilentwidmung zur Errichtung von Flüchtlingsunterkünftn x II / III 144.982 Bezirk Treptow-Köpenick Friedhof Baumschulenweg (alter und neuer Teil) 201 Teilentwidmung zur Flächenarrondierung - - Waldfriedhof Müggelheim 1.844 Teilentwidmungen mit Umnutzung einer Gebäude- / Wirtschaftsfläche - - Treptow-Köpenick Gesamt 2.045 Bezirk Marzahn-Hellersdorf 0 Bezirk Lichtenberg Friedhof Gotlindestr. 30.562 Komplette Entwidmung mit Nachnutzung Grünflache - IV Zentralfriedhof Friedrichsfelde 22.400 Teilentwidmung mit Nachnutzung Grünfläche - - Friedhof Rathausstr. 15.556 Komplette Entwidmung mit Nachnutzung Grünflache - III / IV Friedhof Rummelsburg 25.368 Teilentwidmung mit Nachnutzung Grünfläche - IV Neuer Friedhof Friedrichsfelde ev 3.106 Teilentwidmung für die Nachnutzung als Tierfriedhof - III / IV 66.430 Bezirk Reinickendorf Friedhof Heiligensee 63.973 Teilentwidmung mit Nachnutzung Grünfläche - IV Friedhof Tegel 3.781 Teilentwidmung zur Flächenarrondierung - IV Friedhof Am Fließtal 39.696 Teilentwidmungen zur Umnutzung von Gebäude- und Wirtschaftsflächen und zur Grünfläche - IV Golgatha-Gnaden u. Johannes-Evangelist-Frh. 21.600 Teilentwidmung für eine geplante Bebauung - III / IV Nazareth-Friedhof II 849 Teilentwidmung mit Umnutzung einer Gebäude- / Wirtschaftsfläche - I / II / III 129.899 ld = landeseigener Friedhof ev = evangelischer Friedhof Aussagen des Landschaftspogramms einschl. Artenschutzprogramms / Programmplan Erholung und Freiraumnutzung Bebaute Bereiche - Wohnquartiere nach Dringlichkeitsstufen zur Verbesserung der Freiraumversorgung I = Anforderungen an den öffentlichen Freiraum sehr hoch II = Anforderungen an den öffentlichen Freiraum hoch III = Anforderungen an den öffentlichen Freiraum durchschnittlich IV = Anforderungen an den öffentlichen Freiraum niedrig Reinickendorf Gesamt ld ld Neukölln Gesamt Marzahn-Hellersdorf Gesamt Gesamt Lichtenberg ld ld ev ev S18-11061 s18_11061_Anlage Entwidmungen