Drucksache 18 / 11 063 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kristian Ronneburg (LINKE) vom 21. April 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. April 2017) und Antwort Wolkenhain auf dem IGA-Gelände – Ist der Lärmschutz gewährt? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Sind dem Senat Beschwerden von Anwohner *innen des IGA-Geländes bekannt, wonach die Konstruktion des Wolkenhains auf dem Kienberg Lärm verursacht , der sich negativ auf die Lebensqualität auswirkt? Antwort zu 1: Ja, Beschwerden sind der IGA und der Grün Berlin GmbH bekannt. Frage 2: Welche Lärmbelastung wurde konkret vor Ort festgestellt? Antwort zu 2: Am Aussichtsbauwerk „Wolkenhain“ sind durch Wind verursachte Pfeifgeräusche festgestellt worden. Dieses Phänomen wurde am 04.01.2017 erstmalig gemeldet und tritt offensichtlich bei bestimmten Windrichtungen und Windgeschwindigkeiten auf. Das Quellgeräusch ist dabei hörbar nicht ortbar. Frage 3: Sieht der Senat in diesem Zusammenhang die Vorgaben des Landes-Immissionsschutzgesetzes Berlin gewährt? Falls nicht, welche Maßnahmen will er ergreifen , um die Ursachen der Lärmbelästigung zu beseitigen? Antwort zu 3: Die Maßnahmen wurden auf Grundlage der Landesbestimmungen für Öffentliche Bauten nach Genehmigung realisiert. Die Geräuschentwicklung trat im Nachhinein auf. Um dieser Geräuschentwicklung entgegen zu treten, wurde zur Klärung ein Experte eines hochschulwissenschaftlichen Instituts gebeten, eine erste Voruntersuchung vor Ort durchzuführen. Durch die Messungen konnten einige Bauteilstrukturen ausgeschlossen werden, die für die Geräuschentwicklung ursächlich sein könnten. Andere mögliche Quellen wurden als eher wahrscheinlich genannt. Eine eindeutige Quelle konnte jedoch nicht ermittelt werden. Für eine gesicherte Aussage über die Ursache beauftragt die Grün Berlin GmbH eine umfangreiche Luft- und Körperschalluntersuchung bei verschiedenen Witterungsbedingungen . In die Untersuchung aufgenommen wird die immissionsschutzrechtliche Bewertung des Geräusches. Ggf. notwendige Maßnahmen folgen nach Kenntnis der Ursache und der Bewertung nach Landes- Immissionsschutzgesetz. Berlin, den 05. Mai 2017 In Vertretung J e n s – H o l g e r K i r c h n e r ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Mai 2017)