Drucksache 18 / 11 068 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katalin Gennburg und Hendrikje Klein (LINKE) vom 24. April 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. April 2017) und Antwort Umbau am Markgrafendamm/Ostkreuz Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie wirkt sich der von der rot-rot-grünen Koalition beabsichtigte Nicht-Weiterbau der A 100 über den 16. Bauabschnitt hinaus auf die Umbaupläne der Deutschen Bahn am Ostkreuz aus? Frage 2: Welche Gespräche wurden für die Umplanungen bereits mit den Anrainern und den umliegenden Grundeigentümer*innen geführt bzw. sollen geführt werden und was will der Senat dabei fordern? Antwort zu 1 und 2: In den aktuell geltenden Richtlinien zur Regierungspolitik ist zum Weiterbau der A 100 ausgeführt, dass die Koalition in dieser Legislaturperiode keinerlei Planungsvorbereitungen bzw. Planungen für den 17. Bauabschnitt durchführen wird und dass der 16. Bauabschnitt einen Abschluss am Treptower Park erhält. Auswirkungen auf die Umbaupläne der Deutschen Bahn am Ostkreuz, die aus dieser Vereinbarung resultieren , sind nicht bekannt und nicht erkennbar, so dass ein Gesprächserfordernis bislang nicht ersichtlich ist. Frage 3: Ist dem Senat bekannt, dass am Markgrafendamm seit einigen Jahren eine lebendige Clubszene residiert, deren Existenz nicht unwesentlich vom Einstellen des Weiterbaus der A 100 abhängt? a. Ist dem Senat bekannt, dass der Technoclub About Blank am Markgrafendamm von den massiven Straßenbauarbeiten betroffen, aber weder informiert noch als Anrainer in die Umbauarbeiten einbezogen wurde? b. Ist dem Senat bekannt und kann bestätigt werden, dass der Technoclub About Blank nicht in den Umbauarbeiten zugrundeliegenden Kartenwerken verzeichnet war, obwohl der Club seit fast acht Jahren Mieter an diesem Standort ist? c. Kann der Senat Aussagen dazu treffen, welche planenden Behörden am Umbau des Markgrafendamms beteiligt sind und wessen Kartenmaterial gegebenenfalls nicht auf dem aktuellen Stand ist? Antwort zu 3 a - c: Das Bestehen einer lebendigen Clubszene zwischen den S-Bahnhöfen Warschauer Straße und Ostkreuz ist bekannt. Bei der Beantwortung wird davon ausgegangen, dass sich die Fragestellung auf den Umbau der Hauptstraße bezieht. Eine Baumaßnahme zum Umbau des Markgrafendamms ist nicht bekannt. Die Hauptstraße gehört als übergeordnete Straßenverbindung gemäß Stadtentwicklungsplan Verkehr (STEP Verkehr) zum Hauptverkehrsstraßennetz von Berlin. Die Straßenbaumaßnahme Hauptstraße, die in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz aktuell durchgeführt wird, umfasst den Bereich zwischen Markgrafendamm und Karlshorster Straße. Es ist geplant, den in den Bezirken Friedrichshain- Kreuzberg und Lichtenberg liegenden Straßenabschnitt auf insgesamt vier Fahrstreifen auszubauen und durch Fußgänger- und Radverkehrsanlagen sowie durch Parkplätze und straßenbegleitende Baumpflanzungen zu ergänzen . Für den Umbau der Hauptstraße wurde gemäß Berliner Straßengesetz in der Zeit vom 27.12.2011 (Antragstellung ) bis 28.11.2014 (Beschluss) ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Im Zuge dieses Verfahrens wurden die Planunterlagen öffentlich ausgelegt, die Einwendungen wurden in einem öffentlichen Termin erörtert und der Planfeststellungsbeschluss wurde nach Bekanntmachung ebenfalls öffentlich ausgelegt. Darüber hinaus erfolgen während der Vorbereitung und Durchführung der Baumaßnahmen regelmäßige und enge Abstimmungen mit den beiden Bezirksämtern (Friedrichshain-Kreuzberg und Lichtenberg), der DB AG, der Interessengemeinschaft „Rummelsburger Bucht“ und dem „Runden Tisch Ostkreuz “. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 11068 2 Frage 4: Wie wirkt sich der vorgesehene Nicht- Weiterbau der Autobahn auf die Planungen rund um das Ostkreuz aus? a. Plant der Senat aus gegebenem Anlass eine neue Beteiligungswerkstatt der Anwohnenden durchzuführen? b. Inwiefern wirken sich Planungsperspektiven des Senats auf bezirkliches Handeln aus und werden in diesem Sinne zu einer Umsetzung gebracht? c. Wie beurteilt der Senat die Tatsache, dass mit der Zusammenlegung des Planfeststellungsbeschlusses für den 16. und den 17. Bauabschnitt der A 100 theoretisch der Weiterbau durch den Bund forciert wird und worauf können sich diesbezüglich die betroffenen Anrainer einstellen bzw. welche Planungsperspektiven kann diesen empfohlen werden? Antwort zu 4 a – c: Die Verlängerung der A 100 vom Autobahndreieck Neukölln bis zur Storkower Straße ist Bestandteil des Bundesverkehrswegeplanes 2030 in der Kategorie „fest disponiert bzw. im Bau befindlich“. Eine „Zusammenlegung des Planfeststellungsbeschlusses“ ist nicht erfolgt. Inwieweit eine Forcierung der Maßnahme durch den Bund unter den Rahmenbedingungen des Berliner Koalitionsvertrages und vor allem der geplanten Gründung einer Infrastrukturgesellschaft erfolgen wird, ist derzeit sachlich und terminlich nicht absehbar, so dass aktuell keine Planungsperspektiven benannt werden können . Berlin, den 03. Mai 2017 In Vertretung J e n s – H o l g e r K i r c h n e r ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Mai 2017)