Drucksache 18 / 11 073 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 25. April 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. April 2017) und Antwort Stand des Bebauungsplans I-14 a Stallschreiberblock Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist der aktuelle Verfahrensstand beim B- Plan I-14 a Stallschreiberblock? Welche Verfahrensschritte stehen noch bis zur Festsetzung aus? Antwort zu 1: Der Beschluss des Rechtsverordnungentwurfs (RVO) durch das/die Bezirksamt (BA)/Bezirksverordnetenversammlung (BVV) wird zurzeit vorbereitet. Am 2. Mai 2017 findet die Sitzung des Bezirksamtes zum Beschluss des RVO-Entwurfs statt. Die Vorlage des RVO-Entwurfs zur Beschlussfassung an die BVV erfolgt in der Sitzung am 18. Mai 2017. Gegebenenfalls geht der RVO-Entwurf noch in den Ausschuss am 24. Mai 2017. In der BVV-Sitzung am 22. Juni 2017 werden die RVO und der Bebauungsplan beschlossen. Die Festsetzung des Bebauungsplans durch das Bezirksamt wird danach noch ca. 6-8 Wochen in Anspruch nehmen. Frage 2: Gab es im Rahmen der TÖB-Beteiligung und der Bürgerbeteiligung relevante Hinweise, die eine Anpassung und Korrektur des B-Plans erforderlich machten? Wenn ja, welche sind dies? Antwort zu 2: Nach der erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) wurden ergänzend zu den festgesetzten Geh- und Radfahrrechten, Leitungsrechte zugunsten der Leitungsträger aufgenommen. Weiterhin wurden die Ausweisung der Grundfläche und die mögliche Überschreitung geringfügig erhöht. Dies wurde erforderlich, damit auf dem Grundstück der als WA2 ausgewiesenen Fläche das abgestimmte Bauvorhaben errichtet werden kann. Frage 3: Welchen Einfluss hat die am 21.03.2017 vom Senat beschlossene FNP-Änderung für dieses Gebiet auf den weiteren Fortschritt bei der Bearbeitung des Bebauungsplans ? Antwort zu 3: Der Senatsbeschluss vom 21.03.2017 zur Anpassung des Flächennutzungsplanes im Wege der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 BauGB – Stallschreiberstraße ; Lfd. Nr. 01/17 - ist die formale Voraussetzung dafür, dass der Bebauungsplan I-14a im Bezirk Mitte durch die BVV beschlossen werden kann. Frage 4: Wann ist mit der Feststellung der Planreife und damit folglich der Erteilung der ersten Baugenehmigungen für insgesamt 552 Wohnungen beim Projekt „Luisenpark “ zu rechnen, das aufgrund des B-Plans entstehen soll? Antwort zu 4: Nach Beschlussfassung des RVO- Entwurfs durch die BVV am 18. Mai werden die Antragsunterlagen zur Planreife vorbereitet. Berlin, den 09. Mai 2017 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Mai 2017)