Drucksache 18 / 11 074 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 25. April 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. April 2017) und Antwort Verbindlichkeiten von Hertha BSC gegenüber dem Land Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Nach der Zielrichtung dieser Anfrage wird davon ausgegangen, dass sich die Schriftliche Anfrage auf die Hertha BSC GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) und nicht auf den sportförderungswürdige Organisation „Hertha BSC e.V.“ bezieht. Letztere wird im Übrigen wie alle anderen als sportförderungswürdig anerkannten Organisationen im Rahmen des Sportförderungsgesetzes des Landes Berlin gefördert (z.B. Zuwendungen für Übungsleiter). 1. In welchem finanziellen Umfang und auf welcher Grundlage wurde Hertha BSC seit 1990 durch das Land Berlin finanziell unterstützt? Zu 1.: Zahlungen des Landes Berlin zur finanziellen Unterstützung sind an die Hertha BSC GmbH & Co. KGaA in dem genannten Zeitraum nicht geleistet worden. 2. In welchem Umfang und über welchen Zeitraum wurde dem Verein in damals schwieriger finanzieller Situation die Miete für das Olympia-stadion gestundet? 3. Welche Konditionen wurden für die Rückzahlung vereinbart? 4. Ist die Rückzahlung mittlerweile komplett erfolgt und wenn ja, wann? 5. Bestehen noch finanzielle Verbindlichkeiten von Hertha BSC gegenüber dem Land Berlin und wenn ja, wann sollen diese getilgt werden? Zu 2. bis 5.: Die im Rahmen des Pacht- und Betreibervertrags abgeschlossenen Stundungsvereinbarungen zwischen der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA, der Olympiastadion Berlin GmbH (OStaBG) und dem Land Berlin unterliegen der Vertraulichkeit, worauf bereits der damalige Staatssekretär Thomas Härtel in der Sitzung des Ausschusses für Sport am 24.09.2010 im Rahmen der aktuellen Viertelstunde auf eine Frage des damaligen FDP-Abgeordneten Czaja zur ersten Stundungsvereinbarung hingewiesen hat. Daher können keine detaillierten Angaben zum Vertragsinhalt gemacht werden. Es handelt sich im Übrigen um längst abgeschlossene Vorgänge, da die Hertha BSC GmbH & Co. KGaA sämtliche Forderungen aus diesen Verträgen fristgemäß beglichen hat. Es bestehen darüber hinaus keine Verbindlichkeiten der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA gegenüber dem Land Berlin. Berlin, den 6. Mai 2017 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Mai 2017)