Drucksache 18 / 11 076 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 25. April 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. April 2017) und Antwort Finanzielle Unterstützung der Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH III Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In der Drucksache 18/10828 hat der Senat auf meine Anfrage geantwortet, man habe "im Oktober 2016 in dem Bürgschaftsverfahren" eine "finanzierungstechnische Erklärung gegenüber den Bürgen" abgegeben. a) Wann genau ist eine solche Erklärung von wem genau für wen - das Land Berlin? - wem gegenüber abgegeben worden? Zu 1. a: Die Erklärung wurde am 27.10.2016 vom Land Berlin als Gesellschafter gegenüber den Bürgen Land Berlin, Land Brandenburg und Bund abgegeben. Die Mitgesellschafter haben gleichlautende Erklärungen abgegeben. b) Um welches "Bürgschaftsverfahren" handelt es sich? Wer sind die Beteiligten und um welche Beträge geht es genau? c) Was meint der Senat mit einer "finanzierungstechnischen Erklärung"? Ist damit insbesondere eine Patronatserklärung gemeint? d) Wie lautet der Wortlaut dieser Erklärung? Zu 1. b, c und d: Die finanzierungstechnische Erklärung betrifft schützenswerte Geschäftsgeheimnisse der Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH und kann daher weder im Wortlaut noch in Teilen im Rahmen einer Schriftlichen Anfrage veröffentlicht werden. Das Recht des Parlaments auf vertrauliche Einsichtnahme bleibt hiervon unbenommen. 2. Weiter wird in der Antwort ausgeführt, die Gesellschafter hätten diese Erklärung "allein im Innenverhältnis zu den Bürgen abgegeben", Rechte der FBB oder Dritter folgten daraus nicht. Bedeutet dies, dass die Gesellschafter sich - im Sinne einer harten Patronatserklärung - verpflichtet haben, für Zahlungsausfälle der FBB GmbH und damit deren Geschäftsrisiko auch über die erfolgte Stammeinlage hinaus einzustehen? Zu 2.: Nein, diese Verpflichtung folgt nicht aus der finanzierungstechnischen Erklärung. Berlin, den 06. Mai 2017 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mai 2017)