Drucksache 18 / 11 079 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) vom 25. April 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. April 2017) und Antwort Kritische Infrastrukturen in Berlin – Teil 1 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Einrichtungen im Land Berlin gelten Auffassung des Senats und nach Maßgabe des IT- Sicherheitsgesetzes als kritische Infrastrukturen geführt (bitte Namen, Aufgabe und Standort nach Bezirk benennen )? 2. Wie verteilen sich diese Einrichtungen auf die im IT-Sicherheitsgesetz genannten Branchen Energie, Transport & Verkehr, Medien, Wasser, Finanzwesen, Gesundheit , IuK und Ernährung? Zu 1. und 2.: Nach § 2 Absatz 10 des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz) vom 14.08.2009 [ergänzt durch das Artikelgesetz „Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz – IT-SiG)“ vom 25. Juli 2015] sind Kritische Infrastrukturen Einrichtungen , Anlagen oder Teile, die in den Sektoren Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung sowie Finanz - und Versicherungswesen betrieben werden und die von hoher Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens sind, weil durch ihren Ausfall oder ihre Beeinträchtigung erhebliche Versorgungsengpässe oder Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit eintreten würden . Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist nach § 8b Absatz 1 BSI-Gesetz die zentrale Meldestelle für die IT-Sicherheit der Kritischen Infrastrukturen . Demzufolge führt das BSI Daten über die Einrichtungen nach dem BSI-Gesetz. Diese Informationen sind vom BSI als „VS-NfD (Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch)“ eingestuft und können somit nicht an Dritte weitergegeben werden. 3. Verfügen die genannten Einrichtungen über hauptamtlich tätige IT-Sicherheitsbeauftragte (bitte einzeln nach Einrichtung aufführen)? 4. In welchen benannten Einrichtungen sind lediglich nebenamtlich eingesetzte IT-Sicherheitsbeauftragte bestellt (bitte einzeln nach Einrichtung aufführen)? 5. In welchen Einrichtungen im Land Berlin wird die Funktion eines IT-Sicherheitsbeauftragten durch externe Dritte wahrgenommen (bitte einzeln nach Einrichtung aufführen)? Zu 3., 4. und 5.: Es wird auf die fachliche Zuständigkeit des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik als Bundesoberbehörde verwiesen. 6. Welche Vorkehrungen hat der Senat im Land Berlin zur Abwehr von Cyberangriffen und Cyberattacken auf Betreiber kritischer Infrastrukturen im Land Berlin insgesamt getroffen? 7. Welche Stellen im Land Berlin sind mit der Abwehr solcher Angriffe befasst und wie verteilen sich diese Stellen auf die einzelnen Senatsverwaltungen? Zu 6. und 7.: Im Berliner Landeshaushalt werden keine Stellen geführt, die sich mit der operativen Abwehr von Cyberangriffen und Cyberattacken auf Betreiber Kritischer Infrastrukturen (Kritis-Betreiber) befassen. Allerdings ist bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport in der Abteilung III (Öffentliche Sicherheit und Ordnung) seit 2016 eine Arbeitsgruppe Cybersicherheit als strategische Stabsstelle eingerichtet. Darüber hinaus existiert im Landeskriminalamt Berlin die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime für die Wirtschaft . Diese Dienststelle steht allen Unternehmen der Berliner Wirtschaft – mithin auch den Betreibern kritischer Infrastrukturen - im Falle von Cybercrime- Straftaten als kompetenter Partner zur Verfügung. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 11 079 2 8. Wie viele Landesbeschäftigte (Beamte und Arbeitnehmer ) sind hauptamtlich mit Aufgaben im Bereich der Cyber-Sicherheit in Berlin befasst? Zu 8.: Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport beschäftigt hauptamtlich derzeit drei Landesbeschäftigte (zwei Beamte und eine Tarifbeschäftigte) mit dem Thema Cybersicherheit. Mit Ausnahme des Bezirksamts Mitte verfügen derzeit alle Behörden der unmittelbaren Landesverwaltung (Senats- und Bezirksverwaltungen) über „IT- Sicherheitsbeauftragte“ bzw. „Informationssicherheitsbeauftragte “. 9. Wie viele IT-Sicherheitsvorfälle sind dem Senat in den letzten fünf Jahren von Betreibern kritischer Infrastrukturen bekannt geworden (bitte nach Jahren getrennt aufführen)? Zu 9.: Bis zum Inkrafttreten des IT-SiG im Juli 2015 existierte keine gesetzliche Pflicht für Kritis-Betreiber, IT-Sicherheitsvorfälle staatlichen Behörden zu melden. Für den genannten Zeitraum liegen hier keine Daten zu IT-Sicherheitsvorfällen bei Kritis-Betreibern des Landes Berlin vor. 10. Wie viele Cyber-Angriffe und Cyber-Attacken auf Einrichtungen des Landes Berlin sind dem Senat in den letzten drei bekannt geworden (bitte nach Jahren getrennt und betroffene Einrichtungen benennen)? 11. Um welche Art von Cyberangriffen bzw. Cyberattacken hat es sich dabei gehandelt (APT, DDos-Angriffe etc. -bitte nach Angriffsart kategorisieren)? Zu 10. und 11.: Gezielte, spezifisch auf bestimmte Behörden der Berliner Verwaltung ausgerichtete Cyberattacken sind in den letzten Jahren nicht festgestellt worden. Andererseits ist die Berliner Verwaltung, wie alle anderen Nutzer des Internets auch, tagtäglich (und mit stetig zunehmender Intensität) einer Vielzahl ungezielter Angriffe ausgesetzt. Ungezielte Angriffe werden überwiegend automatisiert durchgeführt und betreffen jedes IT-System, das an das Internet angebunden ist. Die für die Berliner Verwaltung vorliegenden Analysen zeigen, dass ca. 10% der von außen eingehenden Kommunikationsversuche als solche ungezielten Angriffe anzusehen sind. Eine detaillierte Aufschlüsselung zu den spezifischen Arten dieser ungezielten Angriffe liegt nicht vor. Durch die umgesetzten Sicherheitsmaßnahmen konnten Angriffsversuche bisher wirksam abgewehrt und entsprechende Schäden verhindert werden. Berlin, den 08. Mai 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mai 2017)