Drucksache 18 / 11 082 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 25. April 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. April 2017) und Antwort Umsetzung UN-Behindertenrechtskonvention Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Gibt es regelmäßig verpflichtende Schulungen für Bedienstete des Senats, der Bezirksämter, Behörden, der landeseigenen Betriebe etc., um die Aufgeschlossenheit für die Belange von Menschen mit Behinderungen zu verbessern? 2. Wenn ja, wie oft und wann jeweils letztmals? 3. Wenn nein, warum nicht? Zu 1. bis 3.: Es gibt keine verpflichtenden Schulungen in den Senatsverwaltungen und den landeseigenen Betrieben . Es werden regelmäßig zielgruppenorientierte Schulungen angeboten und durchgeführt, durch die die Aufgeschlossenheit für die Belange von Menschen mit Behinderungen verbessert werden. Es gibt keine landesweiten oder hausinternen Vorgaben für eine verpflichtende Schulungsteilnahme. Die Durchführung erfolgt individuell. 4. Wie wird beispielsweise der folgende Paragraph der UN-Behindertenrechtskonvention in Berlin umgesetzt? Um zur Gewährleistung des wirksamen Zugangs von Menschen mit Behinderungen zur Justiz beizutragen, fördern die Vertragsstaaten geeignete Schulungen für die im Justizwesen tätigen Personen, einschließlich des Personals von Polizei und Strafvollzug. Zu 4.: Nach einem Austausch mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales in den Jahren 2015 und 2016 wurde eine Sensibilisierung und Qualifizierung der Sozialgerichtsbarkeit mit dem Schwerpunkt UN- Behindertenrechtskonvention besprochen. Resultierend daraus wurde mit dem Landessozialgericht Berlin- Brandenburg besprochen, diese Sensibilisierung in die Breite der Sozialgerichtsbarkeit hineinzutragen. Auf der Tagung des Landessozialgerichts am 27. September 2016 wurde hierzu ein Vortrag des Ministerialdirigenten W. R. aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zu dem Thema „Das neue Bundesteilhabegesetz “ gehört, was letztlich auch auf der UN- Behindertenkonvention basiert und die Umsetzung in nationales Recht darstellt. Zuhörer waren ca. 130 Sozialrichterinnen und Sozialrichtern aus Berlin und Brandenburg . An der Justizakademie in Königs Wusterhausen behandelt das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA) das Thema im Rahmen verschiedener verhaltensbezogener Fortbildungsveranstaltungen für den höheren Justizdienst (z. B. Bürgerfreundliche Gerichtssprache, Kommunikation und Gesprächsführung, Interaktion in der Verhandlung, Umgang mit schwierigem Situationen im Justizalltag) und in Führungskräfteschulungen. Laufbahnübergreifend wurden in der Vergangenheit an der Justizakademie (JAK) mindestens einmal jährlich Workshops für die Ansprechpartner in der Justiz für Menschen mit Behinderungen organisiert . Modular- und Einzelfortbildungen, in deren Rahmen die Thematik Umgang mit Menschen mit Behinderungen im Justizalltag aufgearbeitet wird, werden auch für den mittleren und gehobenen Justizdienst regelmäßig angeboten . Für das Jahr 2018 ist zudem im Rahmen einer durch das GJPA an der Deutschen Richterakademie auszurichtenden Fachtagung für Führungskräfte ein Modul zum Schwerbehindertenrecht geplant. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 11 082 2 5. Sind besondere Werbekampagnen geplant, um auf die gleichberechtigte Teilhabe von Behinderten aufmerksam zu machen? Zu 5.: Der Senat sieht die Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Durch den Umbau Berlins als inklusive Stadt werden die Belange der Menschen mit Behinderungen in das Bewusstsein der breiten Öffentlichkeit gerückt. Nach der Senatsumbildung ist es notwendig, die ressortübergreifende Arbeitsgruppe zur Umsetzung der UN- BRK neu zu konstituieren. Neben einer kurzen Bestandsanalyse zur Umsetzung der UN-BRK bzw. zur Umsetzung der 10 Behindertenpolitischen Leitlinien geht es vor allem um die Entwicklung eines Konzepts, wie die 10 Behindertenpolitischen Leitlinien und damit die genannten Ziele der Koalitionsvereinbarung in den einzelnen Ressorts effektiv umgesetzt werden können. Die Ressortübergreifende Arbeitsgruppe soll dauerhaft ein Gremium werden, in dem die Bereiche, die Behindertenpolitik in Berlin initiieren und umsetzen, zusammenarbeiten . Damit wird das Bewusstsein in den Senatsverwaltungen für die Belange von Menschen mit Behinderungen geschärft und im täglichen Verwaltungshandeln implementiert . Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Ressortübergreifenden Arbeitsgruppe (AG): Focalpoint Land Berlin sowie Koordinierungs- und Kompetenzstellen der Senatsverwaltungen als staatliche Stellen, Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung (LfB) als Koordinierungsmechanismus zwischen Staat und Zivilgesellschaft sowie Projekt Monitoring-Stelle Berlin als unabhängiger Mechanismus . In jeder Senatsverwaltung wird eine „Arbeitsgruppe Menschen mit Behinderungen“ (AG MmB) etabliert. Diese AGen sind ein Beitrag zur Beteiligung von Menschen mit Behinderungen (MmB) zur Ausarbeitung und Umsetzung von Rechtsvorschriften und politischen Konzepten sowie bei allen anderen Entscheidungsprozessen der Verwaltung. Sie dienen auch dazu, das Bewusstsein für die Belange von Menschen mit Behinderungen im täglichen Verwaltungshandeln zu schärfen. Darüber hinaus wird die Novellierung des Landesgleichberechtigungsgesetzes (LGBG) als Referentenentwurf im Rahmen des „Artikelgesetzes zur Umsetzung der UN-BRK im Land Berlin“ auf einen Fachtag im November 2017 in Zusammenarbeit mit Deutschen Institut für Menschenrechte der Öffentlichkeit vorgestellt. Ziel ist es, die Zivilgesellschaft und die Politik rechtzeitig vor Beginn des offiziellen Gesetzgebungsverfahrens in die Diskussion einzubinden. 6. Wenn ja, wann und in welchem (kostenmäßigen) Umfang? Zu 6.: Zurzeit sind keine kostenverursachenden Werbekampagnen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit geplant . 7. Wenn nein, warum nicht? Sieht der Senat in Sachen gleichberechtigter Teilhabe von Menschen mit Behinderungen tatsächlich weder Handlungs- noch Informationsbedarf ? Zu 7.: Wie anhand der Vielzahl der Maßnahmen zur Verbesserung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen in den aktuellen Richtlinien der Regierungspolitik ersichtlich ist, hat der Ausbau Berlins zu einer inklusiven Stadt einen hohen Stellenwert für die Politik der Koalition . Eine inklusive Gesellschaft ist die Leitidee des Berliner Senats. Berlin, den 09. Mai 2017 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Mai 2017)