Drucksache 18 / 11 089 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Georg Kössler und Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 26. April 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. April 2017) und Antwort Stadtsauberkeit in Friedrichshain-Kreuzberg Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur zum Teil in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) Anstalt öffentlichen Rechts zu den Fragen 1 bis 6 um Stellungnahmen gebeten, die von dort jeweils in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie wurden bei der Beantwortung berücksichtigt. Frage 1: Touristenhotspots wie der Bereich rund um das Kottbusser Tor, die Simon-Dach-Straße, die Warschauer Brücke sowie die Warschauer Straße sind in die oberste Reinigungsklasse 1a des Straßenreinigungsverzeichnisses eingestuft. Dennoch sind diese Orte regelmäßig sehr verdreckt. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um diesem Zustand Abhilfe zu schaffen? Antwort zu 1: Die aufgeführten Touristenhotspots sind in die Reinigungsklasse 1a eingruppiert, die eine zehnmalige Regelreinigung pro Woche ggf. bis 22 Uhr durch die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) vorsieht. Die tatsächliche Reinigungshäufigkeit ist gegenwärtig dem gesteigerten Bedarf vor Ort entsprechend gegenüber dem regulären Reinigungsturnus im vertretbaren Umfang erhöht worden. So findet eine zweimalige Reinigung pro Tag am Kottbusser Tor sowie eine dreimalige Reinigung der Warschauer Brücke und Warschauer Straße statt. Dass die genannten Orte regelmäßig sehr verdreckt seien, entspricht insoweit auch nicht den Feststellungen des Qualitätsmanagements der BSR und den Auswertungen von Beschwerden aus diesen Bereichen. Bisher konnte eine zusätzliche Verbesserung des Sauberkeitszustandes in den Bereichen Warschauer Straße, von Oberbaumbrücke bis Revaler Straße sowie Revaler Straße von Warschauer Straße bis Modersohnstraße aufgrund von Ausnahmegenehmigungen des zuständigen Bezirksamtes erreicht werden , die eine zusätzliche Reinigung nach 22 Uhr ermöglichen . Eine Ausweitung des Umfangs genehmigter Nachtreinigungen wäre insoweit auch eine geeignete Maßnahme zur weiteren Optimierung des Sauberkeitszustandes , da danach zusätzliche Reinigungen bei weniger Publikumsverkehr in der Nachtzeit erfolgen könnten. Frage 2: Wäre die Einführung einer umfassenderen Reinigungsklasse für die in Frage 1 genannten Bereiche sinnvoll? Antwort zu 2: Aufgrund der praktizierten Flexibilität der BSR in den genannten Bereichen ist die Einführung einer umfassenderen Reinigungsklasse derzeit nicht sinnvoll , zumal diese auch mit erheblichen Entgeltsteigerungen für die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner verbunden wäre. Frage 3: An der Warschauer Straße wurden in der Vergangenheit sog. Bubble-Papierkörbe aufgestellt. Hat dies zu einer Verbesserung der Situation vor Ort geführt? Falls ja: wird der Einsatz weiterer Bubble-Papierkörbe an den in Frage 1 genannten Bereichen erwogen? Antwort zu 3: Die Aufstellung von Bubble-Papierkörben hat zu einer Verbesserung des Sauberkeitszustandes geführt, da diese über ein größeres Aufnahmevolumen verfügen. Eine Erweiterung ist dort möglich, wo erstens der Bedarf besteht und zweitens das Fahrzeug der BSR zur Entleerung eingesetzt werden kann. Dies ist in der Simon-Dach-Straße wegen der starken Beparkung zum Beispiel nicht möglich, jedoch zum Teil in der Warschauer Straße denkbar. Frage 4: Ist angesichts der steigenden Anzahl von voluminösen Verpackungen (z.B. Einwegbecher) die Einführung von Mülleimern mit eigener Pressvorrichtung wie bspw. in Hamburg geplant und wenn ja wann und wo? Antwort zu 4: Der Einsatz eines Abfallbehälters mit Pressvorrichtung wurde bei den BSR im Jahr 2009 am Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 11 089 2 Brandenburger Tor erprobt. Er hat sich aus verschiedenen Gründen als ungeeignet herausgestellt, zum Beispiel durch das Fehlen einer „freien Einwurföffnung“. Durch das häufige und starke Verschmutzen des Handgriffs entsteht eine Hemmschwelle bei der Benutzung. Stattdessen setzen die BSR in stark frequentierten Bereichen vermehrt Bubble-Papierkörbe ein, deren Fassungsvolumen fünfmal so groß ist, wie das der normalen 70-Liter- Papierkörbe der BSR. Frage 5: Welche Kanäle stehen Bürgerinnen und Bürgern offen, um Müll und Verschmutzung im Stadtraum zu melden? Antwort zu 5: Die Bürgerinnen und Bürger können die BSR über diverse Eingangskanäle über Verschmutzungen im öffentlichen Straßenland informieren: Telefonisch per Service-Center (030/75924900) und schriftlich per Internetkontaktformular (www.bsr.de), E- Mail (Kundenbetreuung@BSR.de), Kundenportal, Brief (Berliner Stadtreinigung, Postfach 970221, 12702 Berlin) und Fax (03075922262). Zur Beseitigung von illegalen Abfallablagerungen (z. B. Sperrmüll und Elektroschrott) benötigen die BSR stets einen Auftrag der zuständigen Ordnungsämter. Bürgerinnen und Bürger können illegale Abfallablagerungen per App oder der Internetplattform Ordnungsamt-Online an die bezirklichen Ordnungsämter melden, die die BSR dann mit der Entsorgung beauftragen. Frage 6: Wie lange sind die Reaktions- und Antwortzeiten auf Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern? Antwort zu 6: Die Berliner Behörden beantworten Schreiben von Bürgerinnen und Bürgern innerhalb von vierzehn Tagen. Die BSR antworten innerhalb von zehn Tagen auf Kundenschreiben. Frage 7: Seit dem 1. Juni 2016 gibt es ein Pilotprojekt, bei dem die BSR in 12 ausgewählten Park- und Grünanlagen , inklusive Spielplätzen, die Reinigung übernimmt. Wie sind die bisherigen Erfahrungen mit dem Pilotprojekt ? Antwort zu 7: Die vorliegenden Zwischenergebnisse zeigen deutlich, dass für einen verbesserten Sauberkeitszustand in Berlin – ganz unabhängig von den jeweils Ausführenden – ein deutlich verstärkter Ressourceneinsatz unabdingbar ist. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 und 2 der Schriftlichen Anfrage 18/10865 verwiesen. Frage 8: Wäre eine Ausweitung des Pilotprojekts um die Spielplätze am Boxhagener Platz, an der Simon-Dach- Straße, am Ostkreuz sowie am Traveplatz oder anderen hoch frequentierten öffentlichen Plätzen möglich? Welche Ressourcen würden dafür benötigt und welche Haushaltstitel wären davon betroffen? Antwort zu 8: Im Zusammenhang mit der zwischen dem Land Berlin und den BSR abgeschlossenen Rahmenvereinbarung zur Durchführung, Evaluierung und Abrechnung neuer Aufgabenstellungen für die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) hatte der Bezirk Friedrichshain -Kreuzberg von Berlin mit den BSR im Rahmen des vereinbarten Pilotprojekts „Reinigung von ausgewählten Parkanlagen“ den Görlitzer Park als Pilotobjekt vereinbart . Eine Veränderung der Projektinhalte bzw. eine Ausweitung einzelner Pilotflächen in einem laufenden Pilotprojekt wird grundsätzlich nicht für zielführend gehalten. Im Anschluss an den vereinbarten Projektzeitraum bis zum 31.12.2017 kann es sinnvoll sein, mit einer veränderten Flächenkulisse oder geänderten Fragestellungen bisherige Erkenntnisse weiter zu qualifizieren oder neue Erkenntnisse zu suchen. Die Sicherung der Finanzierung einer Fortführung sowie die Bemessung der notwendigen Ressourcen für eine Ausweitung oder Veränderung des Pilotprojekts um die genannten Flächen müsste zunächst zwischen den Vertragspartnern der bestehenden Rahmenvereinbarung abgestimmt werden. Zu diesem Zeitpunkt kann daher keine Summe und kein Haushaltstitel benannt werden. Frage 9: Inwieweit wäre es sinnvoll, die Reinigung von Spielplätzen stadtweit an die BSR zu übertragen? Welche Ressourcen würden dafür benötigt und welche Haushaltstitel wären davon betroffen? Antwort zu 9: Nach Ende des Projektzeitraums Ende 2017 und im Ergebnis der dazu vereinbarten Evaluierung wird im Frühjahr 2018 eine Gesamtbewertung vorliegen. In diesem Zusammenhang wird auch die Frage einer möglichen Ausweitung oder dauerhaften Übernahme der Reinigung und Abfallentsorgung der gemäß Grünanlagengesetz als öffentliche Grün- und Erholungsanlagen gewidmeten öffentlichen Spielplätze durch die BSR betrachtet . Eine stadtweite (und dauerhafte) Übertragung der Reinigung öffentlicher Spielplätze auf die BSR setzt nach Auffassung der Vertragsparteien von Unternehmensvertrag und Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Berlin und den BSR die Anpassung der geltenden Zuständigkeitsregelungen voraus. Ein solcher Prozess bedarf einer gründlichen Vorbereitung sowie selbstverständlich der Beteiligung der für die Rechtssetzung zuständigen Gremien . Berlin, den 10. Mai 2017 In Vertretung S t e f a n T i d o w ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Mai 2017)