Drucksache 18 / 11 094 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Gottfried Ludewig (CDU) vom 25. April 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. April 2017) und Antwort Mangel an Hebammen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Abmeldungen von Kreißsälen gegenüber der Notleitstelle wegen Überlastung oder Personalmangel gab es bereits seit dem 01. Januar 2017 (aufgeschlüsselt nach Kliniken und Bezirken)? Zu 1.: Im nachgefragten Zeitraum haben keine Abmeldungen von Kreißsälen stattgefunden. Mehrfach kam es zu Einschränkungen dahingehend, dass die jeweilige Klinik die Berliner Feuerwehr darum gebeten hat, den Kreißsaal aufgrund einer vorübergehenden Kapazitätseinschränkung zu meiden, falls dies ohne Gefährdung der Patientin möglich ist. Die Kreißsäle waren trotz der mitgeteilten Einschränkung für die Rettungsmittel des Notfallrettungsdienstes in allen Fällen anfahrbar. Die Notfallversorgung war gemäß § 27 Absatz 3 LKG gewährleistet. 2. Wie viele Kliniken haben offene Personalstellen für Hebammen und können somit keinen kleinen Betreuungsschlüssel (Hebamme - Gebärende in 1:1-Begleitung) für eine sichere Geburt gewähren? Zu 2.: Daten über offene Personalstellen der Krankenhäuser liegen dem Senat nicht vor, da die Gewährleistung einer zur Versorgung angemessenen Personalausstattung in der Verantwortung der Krankenhausträger liegt. 3. Wie viele Geburten gab es im I. Quartal 2017 versus I. Quartal 2016 in Berlin? Zu 3.: Nach Informationen des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg verzögert sich die Veröffentlichung der Statistik zur „Natürlichen Bevölkerungsbewegung“. Diese Statistiken werden wie die anderen laufenden Bevölkerungsstatistiken auf ein neues technisches Aufbereitungsverfahren umgestellt. Dabei gibt es Verzögerungen bei der Softwareerstellung (https://www.statistik-berlinbrandenburg .de/Grundlagen/NatBevbewinfo .asp?Ptyp=50&Sageb=12031&creg=BBB&anzwer=8). Aktuell liegen für Berlin die Daten zu den Geburten nur bis zum Jahr 2015 vor. Für 2015 wurden gemäß Statistik des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg 38.030 Lebendgeborene für Berlin gezählt (Wohnortprinzip). Für die Berichtszeiträume ab 2016 muss in der Statistik der Geburten, Sterbefälle und Eheschließungen bundesweit mit Verzögerungen von mindestens 8 Monaten gerechnet werden. 4. Wie viele freiberufliche Hebammen stehen für die voraussichtlich über 40.000 Babys 2017 und ihre Mütter in Berlin für die Wochenbettbetreuung zur Verfügung? Zu 4.: Nach Angaben des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) hatten in Berlin im Jahr 2015 insgesamt 927 Hebammen eine Zulassung für eine freiberufliche Tätigkeit. Im Jahr 2015 haben davon im Rahmen der Landesstatistik 698 Hebammen eine freiberufliche Tätigkeit in Berlin gemeldet (darunter auch 216 angestellte Hebammen mit freiberuflicher Nebentätigkeit). Für das Jahr 2016 liegen noch keine aktuellen Zahlen vor. 5. Welche Strecke (in Fahrzeitminuten) zum nächsten freien Kreißsaal ist werdenden Müttern und Familien aus Sicht der Senatsverwaltung zumutbar und warum? Zu 5.: Im Land Berlin gibt es 19 geburtshilfliche Abteilungen , davon neun in Perinatalzentren. In jeder der sechs Berliner Versorgungsregionen befindet sich mindestens ein Perinatalzentrum, in jedem Berliner Bezirk befindet sich mindestens eine geburtshilfliche Abteilung. Damit ist eine strukturräumlich gute Verteilung der Angebote im Land Berlin gegeben. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 11 094 2 Die Perinatalzentren sind überwiegend an den Notfallzentren lokalisiert und in der Regel innerhalb von 20 Minuten Fahrzeit erreichbar. Bundesweite Empfehlungen zur Erreichbarkeit von Geburtskliniken bestehen nicht. Nach einem Gutachten des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) aus dem Jahr 2014 sollten Einrichtungen der Grund- und Regelversorgung (Innere Medizin, Chirurgie ) innerhalb von maximal 30 Pkw-Minuten erreichbar sein. In Berlin ist diese Erreichbarkeit auch für die Geburtskliniken gegeben, und damit im Vergleich zu Flächenstaaten erheblich besser. Berlin, den 12. Mai 2017 In Vertretung Boris Velter Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Mai 2017)