Drucksache 18 / 11 096 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Gottfried Ludewig (CDU) vom 26. April 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. April 2017) und Antwort Wartezeiten in KfZ-Zulassungsstellen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie lange müssen private Kraftfahrzeugbesitzer (KfZ-Besitzer/Autobesitzer) derzeit warten, bis ihr neues Auto zugelassen wird? Zu 1.: Der Grad der Terminausbuchung für Dienstleistungen im Bereich der Kfz-Zulassung unterliegt ständigen Veränderungen; Terminabsagen und kapazitätsabhängige kurzfristige Freischaltungen beeinflussen ihn ebenso, wie missbräuchliche Mehrfachbuchungen. Zudem sind kurzfristig verfügbare Termine oft nicht über das Onlineprotal, sondern über das Behördentelefon 115 abrufbar. Die Wartezeit beträgt zwischen 8 und 14 Arbeitstagen je nach Flexibilität der Terminsuchenden. 2. Wie haben sich die Wartezeiten hierfür seit 1. Januar 2017 bis heute (Datum der Einreichung der Anfrage) entwickelt? Zu 2.: Die Wartezeiten auf Termine, die online über service.berlin.de bzw. über das Behördentelefon 115 gebucht werden können, werden stichtagsbezogen jeweils am Quartalsende erhoben. Am 31.03.2017 betrug die Wartezeit zum Stichtag des Quartals-ende ca. 8 Arbeitstage . a) Falls Erhöhung der Dauer: Warum haben sich die Wartezeiten erhöht? Zu 2. a.: Dies ist insbesondere der wachsenden Stadt, aber auch den vergleichsweise guten Rahmenbedingungen für Fahrzeugerwerbe zuzuschreiben. Hinzu kommt der jedes Jahr zu verzeichnende saisonale Anstieg der Antragszahlen zum Frühjahr sowie der Anstieg der durch die Autohäuser jeweils zum Quartalsende eingereichten sog. Tageszulassungen, bei denen zur Erlangung von Herstellerrabatten die Fahrzeuge zugelassen und umgehend wieder abgemeldet werden. Zudem stehen wegen der vermehrten Feiertage im April und Mai weniger Arbeitstage zur Verfügung. b) Seit wann ist dem Senat bekannt, dass sich die Wartezeiten für die Zulassung von privaten KfZ erhöht haben? Zu 2. b.: Der Senat ist durch die Dienst- und Fachaufsicht regelmäßig über die Situation sowohl im Händlerals auch im Privatkundenbereich der Kfz- Zulassungsbehörde informiert. c) Warum hat der Senat bislang noch keine Maßnahmen ergriffen, um die Wartezeiten zu verkürzen? Zu 2. c.: Die Zulassungsbehörde nutzt alle Möglichkeiten der kurzfristigen Personaleinsatzsteuerung, damit sich die Situation nicht verschärft. Neben der Reduzierung der Verwaltungstätigkeiten, wurden sowohl ablaufund aufbauorganisatorische Maßnahmen eingeleitet, die kurz- und mittelfristig geeignet sind, die Situation zu verbessern. 3. Wie viele Mitarbeiter werden derzeit von der KfZ- Zulassungsstelle beschäftigt? Zu 3.: Derzeit sind in der Zulassungsbehörde 229 Beschäftigte tätig. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 11 096 2 4. Welche Maßnahme plant der Senat, um die Wartezeiten auf die KfZ-Zulassung zu verkürzen? Zu 4.: Neben dem Ausbau von Onlineangeboten (2. Stufe iKfz ab Oktober 2017), mit denen sich bestimmte Zulassungsvorgänge vorsprachefrei abwickeln lassen, soll 2018 ein neues Fachverfahren eingeführt werden, welches das bisherige seit 1997 in Betrieb befindliche System ablöst. Hier können allein durch die modernere Softwarearchitektur in Verbindung mit einer nutzerfreundlicheren und intuitiveren Oberfläche positive Effekte auf die Vorgangsbearbeitung erzielt werden. Parallel dazu werden weitere prozessoptimierende Maßnahmen (u.a. Digitalisierung am Arbeitsplatz) umgesetzt. Berlin, den 9. Mai 2017 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Mai 2017)