Drucksache 18 / 11 100 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) vom 25. April 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. April 2017) und Antwort „Langer Riegel ./. Kurzer Riegel“: Einschlusszeiten der Berliner Justizvollzugsanstalten Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Nach welchen gesetzlichen Vorschriften erfolgt die Festlegung und Durchführung der Aufschlusszeiten in den Berliner Justizvollzugsanstalten? Zu 1.: Regelungen zum Einschluss und Aufschluss enthalten die Berliner Gesetze zum Justizvollzug: Strafvollzugsgesetz Berlin Untersuchungshaftvollzugsgesetz Berlin Jugendstrafvollzugsgesetz Berlin Gesetz über den Vollzug der Sicherungsverwahrung Berlin § 12 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 i.V.m. § 3 Abs. 1 - 4 § 12 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. §§ 4 und 5 § 14 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. §§ 3 und 6 § 11 Abs. 3 2. Welche Aufschlusszeiten bestehen in den jeweiligen Berliner Justizvollzugsanstalten (bitte nach Anstalt gesondert darstellen)? Zu 2.: Die Aufschlusszeiten in den einzelnen Anstalten gestalten sich wie folgt: Justizvollzugsanstalt Tegel: Teilanstalt Montag bis Freitag Wochenende/Feiertag II, V, VI 06:00 - 06:55 Uhr 06:55 - 14:49 Uhr (Arbeit) 14:50 - 15:30 Uhr 15:35 - 17:30 Uhr 17:45 - 21:30 Uhr 09:05 - 12:30 Uhr 12:45 - 16:45 Uhr Sicherungsverwahrung 06:00 - 06:55 Uhr 06:55 - 14:49 Uhr (Arbeit) 14:50 - 15:30 Uhr 15:35 - 17:30 Uhr 17:45 - 21:30 Uhr 09:05 - 12:30 Uhr 12:45 - 21:30 Uhr Sozialtherapeutische Anstalt 06:00 - 06:55 Uhr 06:55 - 14:49 Uhr (Arbeit) 14:50 - 15:30 Uhr 15:35 - 21:30 Uhr 07:30 - 12:30 Uhr 12:35 - 21:30 Uhr Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 11 100 2 Abweichungen im Einzelfall treten auf, wenn Gefangene individuellen Disziplinar- oder Sicherungsmaßnahmen unterliegen, gesondert in der Sicherungsverwahrung oder auf der Drogenabschirm- oder auf der Schutzstation untergebracht sind oder trotz ausreichend vorhandener Arbeitsplätze in der Anstalt keiner Arbeit nachgehen. Justizvollzugsanstalt Moabit: Nichtarbeitende Gefangene erhalten montags bis freitags grundsätzlich die Gelegenheit, sich insgesamt mindestens 3 Stunden außerhalb ihres Haftraumes aufzuhalten (inkl. des gesetzlich normierten Aufenthalts im Freien, der sogenannten Freistunde). An Wochenenden und Feiertagen wird nichtarbeitenden Gefangenen täglich nur die Freistunde angeboten. Außerhalb des Haftraums zur Arbeit eingesetzte Gefangene halten sich regelhaft an den Tagen Montag bis Freitag jeweils 5 Stunden zum Zwecke des Arbeitseinsatzes außerhalb ihres Haftraums auf und erhalten zusätzlich das Angebot der Freistunde; insgesamt besteht für diese Gefangene demnach die Gelegenheit, sich 6 Stunden außerhalb ihres Haftraumes aufzuhalten. An Wochenenden und Feiertagen erhalten arbeitende Gefangene - soweit sie nicht im Rahmen von Versorgungstätigkeiten auch an diesen Tagen zum Arbeitseinsatz gelangen - lediglich eine Freistunde. Die Gefangenen, die auf den Stationen A1/A2 der Teilanstalt I untergebracht sind (privilegierter Bereich für Untersuchungsgefangene), erhalten montags bis freitags die Gelegenheit, sich insgesamt mindestens 5 ½ Stunden außerhalb ihres Haftraumes aufzuhalten (inkl. Freistunde ). An Wochenenden und Feiertagen wird diesen Gefangenen inkl. Freistunde insgesamt 2 ½ Stunden Aufenthalt außerhalb ihres Haftraumes angeboten. Gefangene, die in der Teilanstalt III untergebracht sind, erhalten grundsätzlich die Gelegenheit, sich täglich insgesamt 10 Stunden außerhalb des Haftraumes aufzuhalten (inkl. Freistunde). Justizvollzugsanstalt Heidering: Montag bis Freitag: 05:45 Uhr Wecken der Gefangenen zur Terminvorführung/Wiederverschließen der Hafträume 06:00 Uhr Dienstende Nachtschicht/Dienstbeginn Frühschicht 06:10 Uhr Frührapport an der Zentrale 06:15 Uhr Aufschluss aller Hafträume Anwesenheits- und Lebendkontrolle Sofortiger Verschluss der Hafträume der Gefangenen, die nicht um 07:10 Uhr ausrücken (Nichtarbeiter), Hafträume der Hauswirtschafter und Reiniger bleiben offen 06:30 Uhr Bestandfeststellung Meldung an die Alarmzentrale/Freigabe durch die Alarmzentrale 06:30 Uhr Beginn Versorgungszeit (Arztgeschäftsstelle) 07:05 Uhr Stand/Kontrollposten besetzen (Ansage Alarmzentrale) 07:10 Uhr Ausrücken zur Küche und zu den Werkhallen 2 und 3 07:10 Uhr Die Türen der Teilanstalten Ebene 0 zur Magistrale bleiben geöffnet 07:15 Uhr Arbeitsbeginn in den Werkhallen 2 und 3. Der Werkaufsichtsdienst (WAD) meldet an die Zentralen, ob die erwarteten Gefangenen vollzählig erschienen sind. 07:30 Uhr Allgemeiner Aufschluss (für Nichtarbeiter) 07:45 Uhr Stand/Kontrollposten besetzen (Ansage Alarmzentrale) 07:50 Uhr Ausrücken der Schüler und zur Werkhalle 1 (Qualifizierung) 08:00 Uhr Arbeitsbeginn Werkhalle 1 (Qualifizierung) und Schulbeginn 1. Block (08:00 Uhr - 08:45 Uhr). Der Werkaufsichtsdienst (WAD) meldet an die Zentralen, ob die erwarteten Gefangenen vollzählig erschienen sind. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 11 100 3 08:15 Uhr Einschluss aller in den Teilanstalten verbliebenen Gefangenen. Hafträume der Hauswirtschafter und Reiniger, den von der Arbeitspflicht Freigestellten (§§ 27 Abs. 1 Satz 1 und 2, 63 Abs. 1 Strafvollzugsgesetz) sowie der Rentner bleiben bis 12:15 Uhr offen. Meldung der nicht zur Arbeit gegangenen Gefangenen an die Zentralen durch die Gruppenbetreuerinnen/Gruppenbetreuer. Von der Arbeitspflicht Freigestellte dürfen sich nur auf ihrer Ebene aufhalten. Kein Aufenthalt im Freien. Gleiche Regelungen gelten für Küchenarbeiter, die einen Ausgleichs- tag für geleistete Arbeit am Wochenende haben. 08:15 Uhr Ende Versorgungszeit (Arztgeschäftsstelle) 09:00 Uhr Beginn der Arztvisiten 09:00 Uhr Schulbeginn 2. Block (09:00 - 10:30 Uhr) 10:45 Uhr Schulbeginn 3. Block (10:45 - 11:30 Uhr) 11:25 Uhr Allgemeiner Aufschluss 11:28 Uhr Stand/Kontrollposten besetzen (Ansage Alarmzentrale) 11:30 Uhr Einrücken der Schüler in die Teilanstalten Samstag, Sonntag und Ostersonntag, Christi Himmelfahrt, Pfingstsonntag und Feier- tage, die nicht auf einen Freitag oder Montag fallen: 06:00 Uhr Dienstende Nachtschicht/Dienstbeginn Frühschicht 09:00 Uhr Dienstbeginn Zwischendienst 09:05 Uhr Frührapport an der Zentrale Aufschluss aller Hafträume Anwesenheits- und Lebendkontrolle 09:15 Uhr Bestandfeststellung Meldung an Alarmzentrale/Freigabe durch Alarmzentrale 10:00 Uhr Beginn der Freistunde 10:00 - 11:00 Uhr Nur sonn- und feiertags Gottesdienste (Arztgeschäftsstellen-Versorgung) 11:00 Uhr Ende der Freistunde 12:00 Uhr Ausgabe der Warmverpflegung/Kaltverpflegung 12:30 Uhr Allgemeiner Einschluss Bestandfeststellung Meldung an Alarmzentrale/Freigabe durch Alarmzentrale 12:35 Uhr Aufschluss Hauswirtschafter 13:09 Uhr Frühestes Arbeitsende der Küchenarbeiter 13:15 Uhr Einschluss Hauswirtschafter 14:00 Uhr Dienstende Frühschicht/Dienstbeginn Spätschicht 14:15 Uhr Allgemeiner Aufschluss bei getrennten Ebenen 15:00 - 16:00 Uhr Freistunde bei verschlossenen Ebenen 15:00 - 15:10 Uhr Möglichkeit für Gefangene den Freistundenhof aufzusuchen 16:30 Uhr Nachtverschluss Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 11 100 4 16:55 Uhr Bestandfeststellung Meldung an Alarmzentrale/Freigabe durch Alarmzentrale 17:00 Uhr Dienstende Zwischendienst 22:00 Uhr Dienstende Spätschicht Dienstbeginn Nachtschicht Karfreitag, Ostermontag, Pfingstmontag, Heiligabend, Silvester und Feiertage, die auf einen Freitag oder Montag fallen: 06:00 Uhr Dienstende Nachtschicht/Dienstbeginn Frühschicht 09:05 Uhr Frührapport an der Zentrale Aufschluss aller Hafträume Anwesenheits- und Lebendkontrolle 09:15 Uhr Bestandfeststellung Meldung an Alarmzentrale/Freigabe durch Alarmzentrale 10:00 Uhr Beginn der Freistunde 10:00 - 11:00 Uhr Nur sonn- und feiertags Gottesdienste (Arztgeschäftsstellen-Versorgung) 11:00 Uhr Ende der Freistunde 12:00 Uhr Ausgabe der Warmverpflegung/Kaltverpflegung 12:30 Uhr Allgemeiner Einschluss Bestandfeststellung Meldung an Alarmzentrale/Freigabe durch Alarmzentrale 12:35 Uhr Aufschluss Hauswirtschafter 13:09 Uhr Frühestes Arbeitsende der Küchenarbeiter 13:15 Uhr Einschluss Hauswirtschafter 14:00 Uhr Dienstende Frühschicht/Dienstbeginn Spätschicht 14:30 Uhr Allgemeiner Aufschluss bei getrennten Ebenen 15:00 - 16:00 Uhr Freistunde bei verschlossenen Ebenen 15:00 - 15:10 Uhr Möglichkeit für Gefangene den Freistundenhof aufzusuchen 16:45 Uhr Einzelverschluss 16:55 Uhr Bestandfeststellung Meldung an Alarmzentrale/Freigabe durch Alarmzentrale 18:00 Uhr Allgemeiner Aufschluss bei getrennten Ebenen 20:30 Uhr Einzelverschluss 21:30 Uhr Nachtverschluss 21:45 Uhr Bestandfeststellung Meldung an Alarmzentrale/Freigabe durch Alarmzentrale 22:00 Uhr Dienstende Spätschicht/Dienstbeginn Nachtschicht Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 11 100 5 Justizvollzugsanstalt Plötzensee: Teilanstalt I: Justizvollzugskrankenhaus Berlin: Innere Stationen 09.00 - 10.00 Uhr Freistunde APP 07.00 - 13.00 Uhr 16.00 - 21.00 Uhr Haus A (geschlossener Vollzug für Ersatzfreiheitsstrafgefangene): montags bis freitags 06.00 - ca. 07.30 Uhr 11.30 - ca. 12.15 Uhr 15.00 - 20.00 Uhr (inklusive Freistunde) samstags, sonn- und feiertags 06.00 - 12.15 Uhr (Arbeiter) 08.00 - 12.15 Uhr (Nichtarbeiter) Freistunde nach Aufruf Teilanstalt II und Teilanstalt III: (Haus B, C, E und F geschlossener Vollzug) montags bis donnerstags: Aufschluss der Arbeiter 06.00 - 16.20 Uhr 17.00 - 21.00 Uhr Aufschluss der Nichtarbeiter 07.00 - 07.45 Uhr 12.00 - 13.00 Uhr 15.00 - 16.20 Uhr 17.00 - 21.00 Uhr freitags: Aufschluss für Arbeiter 06.00 - 13.00 Uhr 15.00 - 16.20 Uhr 17.00 - 21.00 Uhr Aufschluss für Nichtarbeiter 07.00 - 07.45 Uhr 11.45 - 13.00 Uhr 15.00 - 16.20 Uhr 17.00 - 21.00 Uhr Wochenende und Feiertage 10.00 - 17:20 Uhr (Wochenend- und Feiertagsarbeiter ab 06.00 Uhr) Teilanstalt II und Teilanstalt III: (Haus D und G offener Vollzug für Ersatzfreiheitsstrafer) Einen generellen Einschluss gibt es im Haus D nicht, da offener Vollzug. Aufschluss der Stationskopftüren: In der Woche: 05.00 - 22.30 Uhr Wochenende: 05.00 - 24.00 Uhr Im Haus G findet kein Einschluss statt, da offener Vollzug. Jugendstrafanstalt Berlin: In der Jugendstrafanstalt werden tägliche Aufschlusszeiten von 15:00 Uhr bis 21:15 gewährt. Da der gesamte Jugendvollzug als Wohngruppenvollzug ausgewiesen ist, gelten diese Zeiten in allen Bereichen der Anstalt. In jeder Wohngruppe ist demnach in der Regel täglich 5:15 Stunden Aufschluss. Einschränkungen ergeben sich dann, wenn nicht alle zum Spätdienst eingeteilten Bediensteten zum Dienst erscheinen. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 11 100 6 Justizvollzugsanstalt für Frauen Berlin: Teilanstalt Vollzugsform Wochentags Sa/So u. Feiertage Lichtenberg geschlossener Vollzug incl. zentrale Aufnahmestation Aufnahmestation: 2 x pro Woche 2 Std. wechselweise von 16:30 - 18:30 Uhr übrige Stationen: 06:15 - 07:00 Uhr sowie 15:15 - 20:00 Uhr zusätzlich: Aufenthalt im Freien (täglich ) Aufnahmestation: 09:00 - 10:00 Uhr übrige Stationen: 16:00 - 19:00 Uhr Aufnahmestation: Sa. nur eine Station von 16:30 - 18:30 Uhr So. kein Aufschluss übrige Stationen: Sa/So: jeweils 06:15 - 13:30 Uhr sowie 14:30 - 20:00 Uhr zusätzlich: Aufenthalt im Freien (täglich) Aufnahmestation: 09:00 - 10:00 Uhr übrige Stationen: 15:00 - 19:00 Uhr Pankow geschlossener Vollzug 06:15 - 07:00 Uhr sowie 12:00 - 12:30 Uhr sowie 15:15 - 21:15 Uhr (Mo - Do) 13:00 - 21:15 Uhr (Fr) zusätzlich: Aufenthalt im Freien (täglich ) 16:00 - 20:00 Uhr (Mo - Do) 14:00 - 20:00 Uhr (Fr) 06:15 - 21:15 Uhr zusätzlich: Aufenthalt im Freien (täglich) 09:00 - 13:00 Uhr sowie 15:00 - 20:00 Uhr Neukölln Sozialtherapie im offenen Vollzug Von 06:15 - 21:30 Uhr ist die Teilanstalt komplett nach Innen offen. Von 21:30 - 06:15 Uhr wird jede Station verschlossen, aber die Hafträume der Stationen bleiben offen Reinickendorf Offener Vollzug Die Teilanstalt ist nach Innen 24 Std. am Tag offen. Die Aufschlusszeiten, die im geschlossenen Vollzug leicht variieren können, richten sich auch in der Justizvollzugsanstalt für Frauen nach der tatsächlichen Personalpräsenz , die infolge von Erkrankungen, Aus- /Vorführungen sowie sonstigen Abwesenheiten (z. B. Schulungen etc.) eingeschränkt sein kann. Der gesetzlich vorgeschriebene Aufenthalt im Freien wird gesondert ausgewiesen, da dieser nicht als „Aufschluss “ im eigentlichen Sinne zu betrachten ist. Die Zeiten, die jede Gefangene faktisch im Wege des Aufenthalts im Freien verbringen kann, variieren, überschreiten jedoch das gesetzlich geforderte Minimum von einer Stunde täglich im Regelfall deutlich. Lediglich die Aufnahmeabteilung in Lichtenberg ist aus organisatorischen Gründen auf die gesetzliche Mindestdauer reduziert . Während des Aufenthalts im Freien besteht teilweise die Gelegenheit zu sportlicher Betätigung (Ballspiele, Badminton, Jogging, Gymnastik etc.). In den Teilanstalten des offenen Vollzuges wurde der Aufenthalt im Freien nicht gesondert ausgewiesen, da dort die Gefangenen nahezu den ganzen Tag außerhalb ihrer Hafträume verbringen können. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 11 100 7 Schließlich ist anzumerken, dass durch Beschäftigungs - u. Qualifizierungsmaßnahmen, vielfältige Gruppenmaßnahmen , Sportangebote, Gottesdienste, Besuchsdurchführungen , Lockerungsmaßnahmen u.v.m. zahlreiche Gefangene (insbesondere die Strafgefangenen) weitere beträchtliche Zeiten außerhalb ihrer Hafträume verbringen können, die allerdings keinen derart regelhaften Charakter aufweisen, dass sie unter den Begriff „Aufschlusszeiten “ subsumiert werden könnten. Justizvollzugsanstalt des Offenen Vollzugs Berlin: In den Teilanstalten des offenen Vollzugs gibt es keine Ein- oder Aufschlusszeiten, da die Hafträume in aller Regel nicht verschlossen sind. Jugendarrestanstalt Berlin-Brandenburg: Als pädagogisches Gesamtkonzept sind nach einem Stufenmodell folgende Aufschlusszeiten vorgesehen: Freizeitstunde 15.30 bis 16.30 Uhr Freizeitaufschluss Stufe 1 bis 18.00 Uhr Freizeitaufschluss Stufe 2 bis 19.00 Uhr Freizeitaufschluss Stufe 3 bis 20.00 Uhr Einschluss Freizeitarrestanten 48 Stunden, außer Samstag 1 Stunde 3. Sofern die Aufschlusszeiten in den einzelnen Berliner Justizvollzugsanstalten variieren: warum? Zu 3.: Wie bereits der Antwort zu Frage 2 zu entnehmen ist, variieren die Aufschlusszeiten der Anstalten je nach Vollzugsform und unterzubringender Klientel. 4. Liegen dem Senat Erkenntnisse darüber vor, dass ein Zusammenhang zwischen den jeweiligen Aufschlusszeiten und dem Krankenstand und/oder den Urlaubszeiten der jeweiligen Bediensteten oder anderen personellen Engpässen in den Berliner Justizvollzugsanstalten herzustellen ist; wenn ja, was gedenkt der Senat dagegen zu unternehmen? Zu 4.: Ein unmittelbarer Zusammenhang ist nicht erkennbar . Großzügige Aufschlussregelungen leisten in aller Regel einen positiven Beitrag zur Verbesserung des Vollzugsklimas. Sie stellen selbstverständlich auch erhöhte Anforderungen an das Personal, denen nur mit ausreichender Besetzung der Stationen Rechnung getragen werden kann. Aufgrund der erweiterten Bewegungsmöglichkeiten außerhalb der Hafträume kann es insbesondere im geschlossenen Männer- oder auch im Jugendvollzug vermehrt zu Auseinandersetzungen zwischen Gefangenen kommen. Personalmangel aufgrund unzureichender Ausstattung oder niedriger Gesundheitsquoten schränken die Spielräume zur Gewährung von Aufschluss ein. Bei erhöhtem Krankenstand müssen Aufschlusszeiten reduziert werden. Berlin, den 12. Mai 2017 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Mai 2017)