Drucksache 18 / 11 104 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) vom 26. April 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. April 2017) und Antwort Altersstruktur im Berliner Justizvollzug Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie stellte sich die Altersstruktur der Beschäftigten im Berliner Justizvollzug in den verschiedenen Haftanstalten in den Jahren 2015 und 2016 dar (bitte nach Jahr, Anstalt Beschäftigungsgruppe und Geschäftsbereich gesondert darstellen)? Sofern eine gesonderte Aufzeichnung nach Beschäftigungsgruppen nicht geführt wir: warum nicht? Zu 1.: Gesonderte Aufzeichnungen über die Altersstruktur differenziert nach Beschäftigungsgruppen werden in den Justizvollzugsanstalten nicht geführt, da diese für die strategische Personalplanung in den Anstalten nicht benötigt werden. Wie viele Bedienstete in den verschiedenen Berufsgruppen in den jeweiligen Berliner Justizvollzugsanstalten altersbedingt bis zum Jahr 2025 aus dem Dienst ausscheiden, ist der Antwort zur Frage 7 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/10916 zu entnehmen. 2. Wie hat sich die Altersstruktur im Berliner Justizvollzugsdienst seit Beantwortung der Frage 2 der kleinen Anfrage (Drs. 16/14813) vom 07.10.2010 verändert? Sofern dazu keine statistischen Erhebungen geführt werden : warum nicht? Zu 2.: Daten über die Entwicklung der Altersstruktur werden in den Justizvollzugsanstalten nach wie vor nicht erfasst, siehe auch Antwort zu Frage 1. 3. Wie hoch war in den Jahren 2015 und 2016 der Frauenanteil unter den Bediensteten in den Berliner Justizvollzugsanstalten (bitte nach Jahr, Anstalt und Beschäftigungsgruppe gesondert darstellen)? Zu 3.: Hierzu wird auf die Antwort der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/10928 vom 6. April 2017 verwiesen. 4. Liegen dem Senat - vor dem Hintergrund der Antwort auf die Frage 4 und Frage 5 der kleinen Anfrage (Drs. 16/14813) vom 07.10.10 - Erkenntnisse vor, die zum heutigen Stand eine andere Beurteilung der Frage erforderlich machen? Trifft die seinerzeitige Einschätzung noch immer zu? Zu 4.: Hierzu wird auf die Antwort der Frage 4 zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18/10928 vom 6. April 2017 verwiesen. 5. Wie viele Beschäftigte in den Berliner Justizvollzugsanstalten werden bis zum Jahr 2025 in den Ruhestand versetzt (bitte nach Jahr, Anstalt und Beschäftigungsgruppe gesondert darstellen)? Zu 5.: Hierzu wird auf die Antwort der Frage 7 zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18/10916 vom 7. April 2017 verwiesen. 6. Kann dieser Personalverlust aus heutiger Sicht aufgefangen werden und wenn ja: wie? Zu 6.: Die Justizvollzugsanstalten sind Dienstbehörden und schreiben im Rahmen ihrer Möglichkeiten frei werdende Stellen aller Beschäftigungsgruppen schnellstmöglich aus und besetzen diese nach. Für die Berufsgruppe des allgemeinen Justizvollzugsdienstes (AVD) werden die Kapazitäten zur Ausbildung der erforderlichen Nachwuchskräfte inzwischen wieder voll ausgeschöpft. Es kann somit davon ausgegangen werden, dass bis Ende des Jahres 2020 die Personalverluste ausgeglichen sein werden . Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 11 104 2 Dies setzt voraus, dass zukünftige Haushaltsgesetze für die haushaltstechnischen Voraussetzungen für die erforderlichen Stellen sorgen. Berlin, den 16. Mai 2017 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Mai 2017)