Drucksache 18 / 11 106 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) vom 26. April 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. April 2017) und Antwort Drogenfreie Justizvollzugsanstalten – ein unerreichbares Ziel? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Betäubungsmittel wurden in welchen Berliner Justizvollzugsanstalten in den Jahren 2010 bis 2016 aufgefunden (bitte nach Jahr, Anstalt sowie Art und Menge der aufgefundenen Substanz gesondert darstellen)? Zu 1.: Die Antwort ergibt sich aus der nachstehenden Aufstellung. Drogenfunde (Mengenangaben in Gramm, Subutex teilweise in Einzeltabletten) Jahr Cannabis Heroin Kokain Subutex JVA Tegel 2010 1557,04 48,2 4,8 ./. 2011 1268,53 14,89 43,97 ./. 2012 1220,93 5,5 1,9 ./. 2013 1516,62 0,5 9 15,78 2014 625,54 1,6 0,4 46,94 2015 1622,19 99,56 32,9 206,21 2016 3229,21 43,32 37,22 386,1 JVA Moabit 2010 88 2,4 5,6 ./. 2011 579,5 4,7 3 8,2 2012 370,9 2,6 1,3 40 Tab. 2013 303,7 1,2 4,3 94 Tab. 2014 322,2 6,4 ./. 14 Tab. 2015 1066,9 8,8 20,9 12 Tab. 2016 1458,48 8,4 32,8 73 Tab. JVA Heidering* 2010 2011 2012 2013 2014 485,37 6,14 0,89 13,75 2015 534,5 ./. 5,13 57,43 2016 141,57 0,3 15,38 141,57 Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 11 106 2 Drogenfunde (Mengenangaben in Gramm, Subutex teilweise in Einzeltabletten) Jahr Cannabis Heroin Kokain Subutex JVA Plötzensee 2010 251,6 ./. ./. ./. 2011 310 4 2,5 ./. 2012 467,5 4 2,3 ./. 2013 209 10,5 0,9 ./. 2014 226 8,1 0,55 ./. 2015 262,9 ./. ./. ./. 2016 299,3 1,55 0,1 5 Tab Jugendstrafanstalt Berlin** 2010 88,2 ./. ./. ./. 2011 73,9 ./. ./. ./. 2012 58,7 ./. ./. ./. 2013 82,3 ./. ./. ./. 2014 155,6 ./. ./. ./. 2015 215,1 ./. ./. ./. 2016 415,7 2,4 3,7 ./. JVA für Frauen Berlin*** 2010 15 ./. ./. ./. 2011 10 ./. ./. ./. 2012 11 ./. ./. ./. 2013 6 ./. ./. ./. 2014 9 ./. ./. ./. 2015 7 ./. ./. ./. 2016 8 Drogenfunde, Zuordnung liegt noch nicht vor JVA des Offenen Vollzuges Berlin 2010**** 2011**** 2012 ./. ./. ./. 2013 ./. ./. ./. 2014 ./. ./. ./. 2015 ./. ./. ./. 2016***** 6 Funde ./. 2 Funde ./. * Die Justizvollzugsanstalt (JVA) Heidering ist erst seit Juni 2013 mit Gefangenen belegt. ** In der Jugendstrafanstalt (JSA) Berlin werden nahezu ausschließlich Cannabis-Produkte aufgefunden. *** Die Angaben der Justizvollzugsanstalt für Frauen Berlin (JVAFB) sind nicht nach der Art der Produkte differenziert. **** In der JVA des Offenen Vollzugs Berlin (JVA OVB) werden Funde drogenverdächtiger Substanzen erst seit 2014 erhoben. ***** Die Mengenangaben der aufgefundenen Substanzen liegen noch nicht vor. 2. Wie viele der in den Jahren 2010 bis 2016 in den Berliner Justizvollzugsanstalten Inhaftierten sind drogenabhängig (bitte nach Jahr, Anstalt und Geschlecht gesondert darstellen)? Zu 2.: In den Jahren 2010 bis 2015 wurden in den Berliner Justizvollzugsanstalten (JVA) keine übergeordneten Statistiken über drogenabhängige Gefangene geführt. Die Erfassung einer Suchterkrankung erfolgt im Rahmen der medizinischen Aufnahmeuntersuchung oder im Verlauf der Inhaftierung und wird in der personenbezogenen me- dizinischen Dokumentation vermerkt. Ab 2016 wurde unter der Federführung Berlins eine bundeseinheitliche Erhebung zur stoffgebundenen Suchtproblematik im Justizvollzug eingeführt. Hier werden erstmals Stichtagsund Jahresverlaufserhebungen über Substanzabhängigkeit und Substanzmissbrauch in allen deutschen Justizvollzugsanstalten vorgenommen. 2016: Suchterkrankung bei männlichen Gefangenen und Verwahrten (inklusive vorübergehend abwesender Gefangenen und Verwahrten) in allen Berliner Justizvollzugsanstalten . Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 11 106 3 Eine Differenzierung nach Justizvollzugsanstalten wird nicht vorgenommen: * JGG = Jugendgerichtsgesetz 2016: Suchterkrankung bei weiblichen Gefangenen (inklusive vorübergehend abwesende Gefangene) in allen Berliner Justizvollzugsanstalten. Bestand am Stichtag 31.03.2016 männlich davon Substanzabhängigkeit davon Subtanzmissbrauch davon Suchtproblematik insgesamt % n % n % n Untersuchungshaft (14 bis unter 21 Jahre ) 99 20,2 20 26,3 26 46,5 46 Untersuchungshaft (21 Jahre und älter) 609 24,4 149 15,6 95 40,1 244 Freiheitstrafe (einschl. § 89b JGG*) 2491 27,2 677 12,0 300 39,2 977 Ersatzfreiheitsstrafe 367 32,7 120 7,4 27 40,1 147 Jugendstrafe (einschl. § 114 JGG*) 188 24,5 46 26,6 50 51,1 96 Sicherungsverwahrung 44 29,5 13 0,0 0 29,5 13 Insgesamt 3798 27,0 1025 13,1 498 40,1 1523 Bestand am Stichtag 31.03.2016 weiblich davon Substanzabhängigkeit davon Subtanzmissbrauch davon Suchtproblematik insgesamt % n % n % n Untersuchungshaft (14 bis unter 21 Jahre) 4 0,0 0 0,0 0 0,0 0 Untersuchungshaft (21 Jahre und älter) 25 16,0 4 4,0 1 20,0 5 Freiheitstrafe (einschl. § 89b JGG*) 136 29,4 40 0,0 0 29,4 40 Ersatzfreiheitsstrafe 9 66,7 6 0,0 0 66,7 6 Jugendstrafe (einschl. § 114 JGG*) 1 0,0 0 0,0 0 0,0 0 Sicherungsverwahrung 0 / / / / / / insgesamt 175 28,6 50 0,6 1 29,1 51 Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 11 106 4 Bei den dargestellten Angaben handelt es sich um Ergebnisse der ersten Stichtagserhebung nach dem neuen bundeseinheitlichen Verfahren. Die Daten sind bisher nicht bezüglich ihrer Reliabilität und Validität geprüft. 3. Von welchen Dunkelziffern wird vor dem Hintergrund der Antwort auf die Frage 2 ausgegangen? Zu 3.: Schätzungen zu möglichen Dunkelziffern nimmt der Senat grundsätzlich nicht vor. 4. Wie viele Drogentote hat es in den Jahren 2010 bis 2016 in den Berliner Justizvollzugsanstalten gegeben (bitte nach Jahr und Anstalt gesondert darstellen)? Zu 4.: Todesfälle in den Berliner Justizvollzugsanstalten im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln 2010 bis 2016: Jahr JVA männlich Hinweise 2010 JVA Tegel m Tod vermutlich infolge einer Überdosierung von Betäubungsmitteln (keine eindeutige Benennung als Todesursächlich im Ergebnis der Obduktion) 2010 JVA Moabit m Tod vermutlich infolge einer Überdosierung von Betäubungsmitteln (keine eindeutige Benennung als Todesursächlich im Ergebnis der Obduktion) 2012 JVA OVB m Tod während einer Urlaubsmaßnahme infolge einer Überdosierung von Betäubungsmitteln. 5. Wie viele Suizide und wie viele Suizidversuche, die mittels Betäubungsmittel herbeigeführt wurden, hat es in den Jahren 2010 bis 2016 in den Berliner Justizvollzugsanstalten gegeben (bitte nach Jahr, Anstalt, Versuch und Vollendung gesondert darstellen)? Zu 5.: Erkenntnisse dahingehend, dass bei den in der Antwort zu Frage 4 aufgeführten Todesfällen eine Absicht der Selbsttötung mittels einer Überdosis Betäubungsmittel bestand, waren nicht vorhanden. Suizide der Jahre 2010 bis 2016, bei denen eine Drogenabhängigkeit bekannt war, die Todesursache aber auf Strangulation /Erstickung oder anderweitig zum Tode führender Handlungen zurückzuführen war und das Obduktionsergebnis keine auffallend überhöhten Werte von Betäubungsmitteln aufwiesen sind hier nicht erfasst. Suizidversuche in den Berliner Justizvollzugsanstalten im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln 2010 bis 2016: Jahr JVA / JSA männlich Hinweise 2010 JSA Berlin m Suizidversuch durch Medikamentenüberdosierung 2011 JVA Tegel m Suizidversuch durch Medikamentenüberdosierung und beigefügten Schnittverletzungen 2012 JVA Tegel m Suizidversuch durch Intoxikation nach Konsum verschiedener illegaler Betäubungsmittel 2013 JVA OVB m Suizidversuch durch Medikamentenüberdosierung und Alkoholkonsum 2014 JVA Tegel m Suizidversuch durch Medikamentenüberdosierung 2015 JVA Tegel m Suizidversuch durch Medikamentenüberdosierung 2016 JVA Tegel m Suizidversuch durch Medikamentenüberdosierung 2016 JVA Moabit m Suizidversuch durch Medikamentenüberdosierung 2016 JVA Plötzensee m Suizidversuch durch Intoxikation nach Konsum verschiedener illegaler Betäubungsmittel 2016 JVA Tegel m Suizidversuch durch Intoxikation nach Konsum illegaler Betäubungsmittel und der Beigefügung von Schnittverletzungen 6. Welche speziellen Therapiemethoden gab es in den Jahren 2010 bis 2016 in den Berliner Justizvollzugsanstalten für drogenabhängige Inhaftierte (bitte nach Jahr und Anstalt gesondert darstellen)? Zu 6.: In allen Berliner Justizvollzugsanstalten wird für suchtkranke Gefangene eine Vielzahl unterschiedlicher und auf die jeweilige Gefangenengruppe ausgerichteter Behandlungsmaßnahmen vorgehalten und durchgeführt . Nach der medizinischen Feststellung einer Suchterkrankung stehen den Gefangenen alle medizinisch gebotenen Behandlungsverfahren einschließlich medizinisch begleiteter Entgiftungen und Substitutionsbehandlungen zur Verfügung. Neben den medizinischen Veranlassungen Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 11 106 5 werden die Gefangenen durch den Sozialdienst weiterführend beraten und gegebenenfalls in vollzugsinterne abstinenzmotivierende oder therapievorbereitende Maßnahmen vermittelt. Bei Bedarf nehmen die Gefangenen mit Unterstützung des Sozialdienstes Kontakt zu externen Drogenberatungsstellen auf, die regelmäßig in den Vollzugsanstalten beratend tätig sind und gegebenenfalls externe suchttherapeutische Maßnahmen auf der Grundlage des § 35 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) vorbereiten . Therapeutische Suchtentwöhnungsbehandlungen, analog den Behandlungen in externen Sucht- Therapieeinrichtungen, finden im Justizvollzug nicht statt. Alle suchtspezifischen Behandlungs- und Beratungsmaßnahmen wurden entsprechend dem Bedarf von 2010 bis 2016 in den Berliner Justizvollzugsanstalten des geschlossenen Männer- und Frauenvollzuges sowie in der Jugendstrafanstalt angeboten. 7. Haben sich im Vergleich zu der Antwort auf die Frage 3 der schriftlichen Anfrage (Drucksache 17/18714) vom 09.06.16 die Maßnahmen, die in den Berliner Haftanstalten ergriffen werden, um das Einschmuggeln von Betäubungsmitteln zu verhindern geändert und wenn ja: wie? Zu 7.: Alle in der Antwort zur Schriftlichen Anfrage Nr. 17/18714 aufgeführten Maßnahmen zur Abwehr des Einschmuggelns von Betäubungsmitteln werden nach wie vor angewandt mit der Ausnahme, dass von der Einführung einer vollzugseigenen Hundestaffel abgesehen und dafür die Zusammenarbeit mit der polizeilichen Drogenspürhundestaffel intensiviert wird. 8. Wie viele Haftraumkontrollen sind in den Jahren 2010 bis 2016 in den Berliner Justizvollzugsanstalten durchgeführt worden (bitte nach Jahr und Anstalt getrennt darstellen)? Zu 8.: Die Antworten aus den Anstalten sind der nachstehenden Aufstellung zu entnehmen. Sie beruhen auf Erhebungen, die in den Anstalten vorgenommen werden. Zahlen werden nicht in allen Anstalten nach Jahren differenziert erhoben. JVA Tegel 2010 = 5.751 2011 = 6.810 2012 = 5.797 2013 = 3.781 2014 = 3.244 2015 = 3.037 2016 = 3.215 Die Schwankungen bzw. der Rückgang bei den Haftraumkontrollen 2012/2013 erklärt sich aus der in diesen Jahren veränderten Belegungsfähigkeit der Anstalt und der damit einhergehenden Reduzierung der Gefangenenzahl . JVA Moabit Im Jahr 2016 wurden insgesamt 11 359 Räume, in denen sich Gefangene regelmäßig aufhalten (Hafträume, Gruppen- und Freizeiträume, Warteräume , Sanitärbereiche, Spülzellen) einer Revision unterzogen. In den davorliegenden Jahren wurde keine entsprechende Jahresstatistik geführt. JVA Heidering Die Anzahl aller vorgenommenen Haftraumkontrollen wird in der JVA Heidering statistisch nicht erfasst. Von der Anstaltsleitung vorgegeben sind 72 Haftraumkontrollen pro Wochentag. Auf ein Jahr bezogen wären das 18.000 Haftraumkontrollen. Hinzu kommen noch etwa 300 Haftraumkontrollen , die zusätzlich von der Sicherheitsgruppe vorgenommen werden. JVA Plötzensee 2010 = 4.183 2011 = 4.213 2012 = 4.175 2013 = 4.163 2014 = 3.340 2015 = 3.320 2016 = 3.260 Jugendstrafanstalt Berlin Jeder Haftraum der JSA wird grundsätzlich mindestens einmal pro Woche kontrolliert. Bei einer durchschnittlichen Belegung von 300 Haftplätzen pro Jahr werden mindestens 1560 Kontrollen durchgeführt. Hinzu kommen mehrmals pro Jahr außerordentliche Kontrollen in allen Bereichen der Anstalt . JVA für Frauen Berlin Bisher erfolgte keine statistische Erfassung. Die JVA für Frauen Berlin wird zeitnah ein auf elektronischer Basis gestütztes Dokumentationssystem einführen , in dem jede Haftraumrevision nach Art, Ort u. Datum dokumentiert wird. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 11 106 6 JVA des Offenen Vollzuges Berlin 2010 = ca.7.500 2011 = ca.7.500 2012 = ca.7.500 2013 = ca.7.200 2014 = ca.7.200 2015 = ca.7.200 2016 = ca.7.000 Jugendarrestanstalt Berlin -Brandenburg 2010: keine Erhebungen 2011: 34 Kontrollen 2012: 51 Kontrollen 2013: 56 Kontrollen 2014: 52 Kontrollen 2015: 32 Kontrollen 2016. 70 Kontrollen 2017: 28 Kontrollen (Stand 5.5.2017) 9. Gibt es Unterschiede zwischen Haftraumkontrollen und Drogenkontrollen? Zu 9.: Bei jeder Haftraumkontrolle wird selbstverständlich auch nach Drogen gesucht. Als spezifische Maßnahme zur Feststellung von Drogengebrauch werden Urinkontrollen durchgeführt. 10. Welche Voraussetzungen muss ein Bediensteter im Berliner Justizvollzug erfüllen, um Drogenkontrollen in den Hafträumen durchführen zu können? Zu 10.: Die Durchführung von Haftraumkontrollen gehört zu den allgemeinen Dienstpflichten aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Vollzugsdienstes (AVD). Während ihrer zweijährigen Ausbildung werden alle Angehörigen des AVD durch theoretische und praktische Unterweisungen zur Durchführung sachgerechter Haftraumkontrollen - inklusive der Suche nach Drogen - befähigt. Zusätzlich können die Justizvollzugsbediensteten das erworbene Wissen über das Aufspüren und Identifizieren von Drogen im Rahmen regelmäßiger Fortbildungsveranstaltungen aktualisieren und vertiefen. 11. Wie viele Haftraumkontrollen sind in den Jahren 2010 bis 2016 in den Berliner Justizvollzugsanstalten mit Drogenspürhunden durchgeführt worden (bitte nach Jahr und Anstalt getrennt darstellen)? Zu 11.: JVA Tegel Eine statistische Erfassung der Einsätze von Drogenspürhunden der Berliner Polizei wird nicht vorgenommen. Die Drogenspürhundestaffel wird in der Regel bei so genannten Schwerpunktkontrollen in Betrieben, Sonderstationen (Abschirm- und Sicherungsstation) und im Rahmen der - allerdings durch Einführung des neuen StVollzG* Bln nunmehr weggefallenen - Paketaktionen zu Weihnachten, Ostern und anlässlich des Ramadan- Festes eingesetzt. Großeinsätze dieser Art hat es pro Jahr etwa 5 derartige Einsätze gegeben. JVA Moabit 2010: 1 Kontrollaktion mit mehreren Haftraumrevisionen 2011 :2 Kontrollaktion mit mehreren Haftraumrevisionen 2012: 1 Kontrollaktion mit mehreren Haftraumrevisionen 2013: 2 Kontrollaktionen mit mehreren Haftraumrevisionen 2014: 0 2015: 0 2016: 0 Die genaue Anzahl der durchsuchten Hafträume kann nicht mehr nachvollzogen werden. JVA Heidering Kontrollen unter Einsatz von Drogenhunden der Polizei in Amtshilfe erfolgten in Einzelfällen nach freien Kapazitäten der Polizei. JVA Plötzensee Die Zahl der Haftraumkontrollen mit Drogenspürhunden war bis in das Jahr 2016 konstant hoch - anlässlich der nach altem Recht erfolgten Paketaktionen zu Weihnachten, Ostern, Ramadan und des sog. Jahrespaketes waren jeweils zur Kontrolle der Pakete Hunde der Polizei in der Anstalt. Zudem sind Schwerpunktkontrollen in den Teilanstalten und/oder Werkbetrieben vorgenommen worden - für die Jahre 2015 und 2016 jeweils 3, in den Jahren davor geschätzt in gleicher Höhe. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 11 106 7 Jugendstrafanstalt Berlin Zu den Jahren 2010 und 2011 liegen keine Zahlen vor. Ab 2012 erfolgten widerholt Einsätze mit Drogenhunden, in denen neben Hafträumen auch Werkstätten und sonstige Nebenräume kontrolliert wurden. 2012: ca. 50 Hafträume 2013: 22 Hafträume 2014: 20 Hafträume 2015: 23 Hafträume 2016: 0 JVA für Frauen Berlin Es erfolgt diesbezüglich keine statistische Erfassung. Unter Beteiligung von Drogenspürhunden wurden im Bereich Lichtenberg in erster Linie Pakete, Wäscheabgaben, Betriebe und Freiflächen sowie bei aktuellen Verdachtsmomenten auch im Einzelfall Hafträume durchsucht. JVA des Offenen Vollzuges Berlin 2010: ca. 30 2011: ca. 40 2012: ca. 40 2013: ca. 50 2014: ca. 50 2015: ca. 60 2016: ca. 60 Jugendarrestanstalt Berlin -Brandenburg Keine Kontrollen mit Drogenspürhunden * StVollzG = Strafvollzugsgesetz 12. Wie werden die Haftraumkontrollen mit den Drogenspürhunden durchgeführt (bitte die einzelnen Schritte genau darlegen)? Zu 12.: Die oder der Gefangene wird aufgefordert, den Haftraum zu verlassen. Sodann wird die oder der Gefangene in einen anderen freien Haftraum oder in einen sonstigen geeigneten Raum verbracht. Daraufhin wird der Haftraum unter Einsatz des Hundes durchsucht. 13. Welche Kosten sind mit den durch die Drogenspürhunde durchgeführten Haftraumkontrollen entstanden ? Zu 13.: Für Einsätze der Drogenspürhundestaffel der Berliner Polizei im Wege der Amtshilfe entstehen den Justizvollzugsanstalten keine Kosten. 14. Liegen dem Senat Erkenntnisse darüber vor, dass bei den mit Drogenspürhunden durchgeführten Haftraumkontrollen im Vergleich zu Kontrollen, die ohne Drogenspürhunde durchgeführt werden, die Quote der aufgefundenen Substanzen höher ist? Zu 14.: Es liegen in den Berliner Justizvollzugsanstalten keine Erkenntnisse vor, dass die Zahl der aufgefundenen Substanzen bei Haftraumrevisionen mit Drogenspürhunden im Vergleich zu Revisionen ohne Hunde höher ist. Insgesamt muss die Ausbeute der mittels Hundeeinsätzen gefundenen Drogenmenge als marginal eingestuft werden. 15. Wie hoch war in den Jahren 2010 bis 2016 in den Berliner Justizvollzugsanstalten die Anzahl der Fälle, bei denen erst während bzw. zum Ende der Haftzeit der Drogenkonsum bekannt wurde und was wurde getan, um eine Drogenabhängigkeit möglichst frühzeitig festzustellen? Sofern hierzu kein Datenmaterial verfügbar ist: Warum werden hierzu keine statistischen Erhebungen geführt? Zu 15.: Die Feststellung einer möglichen Suchterkrankung erfolgt bei Gefangenen in der Regel im Rahmen der medizinischen Zugangsuntersuchungen. Darüber hinaus sind Hinweise einer Alkohol- und/oder Drogenproblematik bereits aus den vorliegen Urteilsbegründungen oder sonstigen übermittelten Unterlagen zu entnehmen . Im Rahmen der Zugangsdiagnostik wird die Suchtproblematik der Gefangenen ebenfalls geprüft und in die Festlegung der vollzuglichen Maßnahmenplanung einbezogen . Der Konsum von illegalen Betäubungsmitteln wird regelmäßig durch Drogenkontrolluntersuchungen ermittelt . Sofern sich während der Inhaftierungszeit die Diagnose einer Suchterkrankung verfestigt, wird dies in der personenbezogenen medizinischen Dokumentation vermerkt . Alle Hinweise bezüglich einer Suchtproblematik werden in den personenbezogenen Dokumentationen der Gefangenen festgehalten. Eine übergreifende Statistik zu diesem Themenkomplex, die über die unter Frage 2 umfassende statistische Erhebung hinausgeht, erfolgt nicht. Da die Übergänge zwischen gelegentlichem Drogenkonsum , Drogenmissbrauch und der Verfestigung einer Suchtmittelabhängigkeit fließend sind, wäre eine statistische Erhebung nicht objektiv. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 11 106 8 16. Wie viele Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit dem nach § 115 Abs.1 Nr. 1 OWiG sanktionierten unerlaubten Einschmuggeln von verbotenen Substanzen in den Berliner Justizvollzugsanstalten sind dem Senat für das Jahr 2016 bekannt (bitte gesondert nach Anstalt, Versuch und Vollendung sowie eingeleiteten und rechtskräftig abgeschlossenem Bußgeldverfahren darstellen)? Sofern der Senat diesbezüglich keine statistischen Erhebungen führt: warum nicht? Zu 16.: Beim Auffinden verbotener Substanzen besteht in aller Regel der Verdacht auf strafrechtlich relevante Handlungen nach dem BtMG oder dem Strafgesetzbuch , sodass die Anstalten in diesen Fällen gemäß § 21 Absatz 1 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) Strafanzeigen fertigen. 17. Wie viele Strafanzeigen in Bezug auf das Einbringen von unerlaubten Substanzen in Berliner Justizvollzugsanstalten gab es im Jahr 2016 (bitte nach Anstalt und Art und Menge der Substanz, Versuch und Vollendung sowie eingeleiteten und rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren gesondert darstellen)? Sofern der Senat diesbezüglich keine statistischen Erhebungen führt: warum nicht? Zu 17.: Hierzu liegen Daten und Zahlen wie folgt vor: JVA Tegel Im Jahre 2016 sind in der Anstalt insgesamt 212 Strafanzeigen bei 257 Substanzfunden gestellt worden. In mehreren Einzelfällen sind erheblichere Mengen aufgefunden und angezeigt worden, die zu entsprechenden Ermittlungsverfahren geführt haben. JVA Moabit Jede Einbringung von unerlaubten Substanzen und deren Besitz innerhalb der JVA Moabit wird, unabhängig von dem Versuch oder der Vollendung, zur Anzeige beim Polizeipräsidenten in Berlin gebracht. In dem besagten Zeitraum gab es insgesamt 112 Strafanzeigen, über dessen Ausgang (Rechtskraft) keine gesonderte Statistik erhoben wird. Es wurden folgende, unerlaubte Substanzen sichergestellt: Cannabinoide (Haschisch, Marihuana): 1179,58g Heroin, Opiate: 8,43g Kokain: 32,80g Spice: 2,00g Subutex: 73,5 Tabletten Amphetamine/Metamphetamine: 0,26g/9 Tabletten Steroide: 198 Tabletten JVA Heidering 26,34 g Haschisch Paket - Einstellung nach § 154 StPO* 42,28 g Haschisch Paket - Einstellung nach § 170 Abs.2 StPO* 1,81 g Haschisch bei Besuch, Einstellung 0,68 g Kokain Brief, Einstellung nach § 170 Abs.2 StPO 0,86 g Kokain Brief, Einstellung nach § 170 Abs.2 StPO* 22,41 g Haschisch Besuch, Verfahren läuft noch 23 Stück Subutex-Tabletten Paket Einstellung nach § 170 Abs.2 StPO 4,73 g Haschisch Besuch, 30 Tagessätze zu 30,00 € 5,26 g Subutex im Brief, Einstellung nach § 170 Abs.1 StPO* 7 g Marihuana beim Besuch, Verfahren läuft noch 54 g Haschisch beim Besuch, Verfahren läuft noch 9,25 g Subutex beim Besuch , Verfahren läuft noch 0,15 g Heroin im Brief, Einstellung nach § 170 Abs.2 StPO* 21,92 g Haschisch beim Besuch, 60 Tagessätze á 5,00 € 27,6 g Haschisch und 9,33 Subutex beim Besuch; Verfahren läuft noch JVA Plötzensee Eine statistische Erfassung zu anhängigen Bußgeldverfahren nach dem OWiG oder Strafanzeigen, Ermittlungsverfahren etc. wird nicht vorgenommen . Im Jahre 2016 hat es in der Anstalt insgesamt 6 Strafanzeigen bei 6 Substanzfunden gegeben, wobei mehrere in einem Einzelfall aufgefundene Substanzen zu einer Strafanzeige bzw. Ermittlungsverfahren geführt haben. Die Art der Substanzen wird nicht erhoben. Jugendstrafanstalt Berlin Im Jahr 2016 wurden 22 Strafanzeigen wegen der unerlaubten Einbringung verbotener Substanzen gefertigt. Die Einbringung erfolgte dabei 21 Mal durch Würfe über die Anstaltsmauer sowie einmal durch einen in die Anstalt zurückkehrenden Freigänger. Die Anzeigen wurden mit einer Aus- Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 11 106 9 nahme gegen Unbekannt erstattet, über den Ausgang der Verfahren liegen keine genauen Angaben vor. Bei den Substanzen handelte es sich insgesamt um 139 Gramm Cannabisprodukte sowie eine geringe Menge Tilidin. JVA für Frauen Berlin Im Jahr 2016 wurden in der Justizvollzugsanstalt für Frauen aufgrund der verbotenen Einbringung bzw. des Auffindens betäubungsmittelverdächtiger Substanzen 9 Strafanzeigen erstattet. Ergebnisse über die Zusammensetzung der Substanzen und evtl. abgeschlossene Verfahren liegen nicht vor. Es handelte sich in allen Fällen um Kleinstmengen. JVA des Offenen Vollzuges Berlin Im Jahr 2016 wurden in der JVA des Offenen Vollzuges insgesamt 15 betäubungsmittelverdächtige Substanzen aufgefunden und sichergestellt. In allen Fällen wurden die Substanzen der Polizeibehörde übergeben und Strafanzeige erstattet. Bei den aufgefunden Substanzen handelte es sich allem Anschein nach um Cannabis, synthetische Cannabinoide sowie vereinzelt Kokain. Ein Rücklauf über die Art und Menge der sichergestellten und übergebenen Substanzen erfolgt in der Regel nicht durch die Polizeibehörde , daher kann keine konkretisierte Aussage getroffen werden. Eine Mitteilung über rechtskräftig abgeschlossene Verfahren erfolgt in der Regel ebenfalls nicht (automatisiert). Jugendarrestanstalt Berlin-Brandenburg Bei Entdeckung von Drogen in der JAA wird Strafanzeige bei der Polizei erstattet und der Fund der Polizei übergeben. Im Jahr 2016 waren dies 14 BTM-Funde. Über eingeleitete und abgeschlossene Verfahren erhält die Anstalt keine Informationen und hat auch keine Kenntnisse. Zu Substanzen können in der Regel nur Vermutungen angestellt werden (Cannabis, Tabletten , Tilidin, Schmerzmittel usw.). *StPO = Strafprozessordnung Zu den in den Anstalten im unterschiedlichen Umfang vorhandenen Daten und Zahlen folgende Anmerkung: Die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung führt statistische Erhebungen administrativ verbindlich für die nachgeordneten Behörden dann, wenn eine Rechtsvorschrift dazu verpflichtet oder wenn länderübergreifend vereinbarte Verwaltungsvorschriften wie z. B. die Vollzugsgeschäftsordnung dies vorsehen. Im Übrigen werden Statistiken erhoben sofern sie als Steuerungsinstrument für Organisationsentwicklungsprozesse oder Zielerreichungsanalysen strategisch notwendig sind. Statistiken sind regelmäßig personalintensiv und bedingen deshalb einen zurückhaltenden Einsatz. 18. Wie hoch schätzt der Senat die „Dunkelziffer“ der nicht aufgedeckten bzw. registrierten Fälle? Zu 18.: Schätzungen von „Dunkelziffern“ nimmt der Senat nicht vor. Berlin, den 16. Mai 2017 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Mai 2017)