Drucksache 18 / 11 108 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) vom 26. April 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. April 2017) und Antwort Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele auf § 198 GVG gestützte Klagen auf Entschädigung wurden in Berlin in den Jahren 2015 und 2016 eingereicht (bitte nach Gerichtsbarkeit und Klagen der Strafgerichtsbarkeit gesondert darstellen)? Zu 1.: 2015 2016 Kammergericht Berlin 4 7 Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (nur Berliner Zahlen) 0 11 2. Wie viele davon waren begründet? Zu 2.: 2015 2016 Kammergericht Berlin (nur entschiedene Verfahren) 2 teilweise 1 vollständig, 3 teilweise Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (nur Berliner Zahlen) 0 bisher noch keine Klage entschieden 3. Bei wie vielen fehlte die Verzögerungsrüge gemäß § 198 Abs. 3 GVG? Zu 3.: Bei keiner. 4. Wie hoch waren die jeweiligen Entschädigungen wegen immaterieller Nachteile (bitte Entschädigungen nach § 198 Abs. 2 S. 3 und S. 4 GVG gesondert ausweisen )? Zu 4.: Kammergericht 2015 2016 Entschädigung gem. § 198 Abs. 2 S. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) 1x 400 € 1 x 550 € 1x 2.000 € 2 x 900 € 1x 800 € Entschädigung gem. § 198 Abs. 2 S. 4 GVG 0 € 0 € Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 11 108 2 5. Wie oft wurde eine irreparable Verzögerung gemäß § 198 Abs. 4 S. 3 GVG festgestellt? 6. Gab es Feststellungen der unangemessenen Verfahrensdauer ohne Geldentschädigung nach § 198 Abs. 4 S. 1 GVG? Zu 5. und 6.: Derartige Feststellungen sind dem Senat nicht bekannt. 7. Wurde bei den jeweiligen Entscheidungen Revisionen zugelassen? 8. Waren die Revisionen erfolgreich? Zu 7. und 8.: Revisionen sind nicht zugelassen worden . 9. Wie hoch war in den Jahren 2015 und 2016 der Anteil an Verfahren nach § 198 GVG bei der Berliner Verwaltungsgerichtsbarkeit im Bundesdurchschnitt (bitte nach Jahren gesondert darstellen)? 10. Wie hoch war in den Jahren 2015 und 2016 der Anteil an Verfahren nach § 198 GVG bei der Berliner ordentlichen Gerichtsbarkeit im Bundesdurchschnitt (bitte nach Jahren gesondert darstellen)? Zu 9. und 10.: 2015 gab es bundesweit in der ordentlichen Gerichtsbarkeit 240 Verfahren nach § 198 GVG, der Anteil Berlins beträgt daher 1,67 %. Für 2016 liegen dem Senat noch keine bundesweiten Zahlen vor. 11. Gab es in den Jahren 2015 und 2016 Verfahren wegen unangemessener Verfahrensdauer beim Bundesfinanzhof gegen das Land Berlin? Zu 11.: Dem Senat sind diesbezüglich keine Verfahren bekannt. 12. Wie lange war die durchschnittliche Verfahrensdauer in den Jahren 2014 bis 2016 (bitte nach Gerichtsbarkeit und Jahr gesondert darstellen)? Zu 12.: Durchschnittliche Verfahrensdauer in Monaten 2014 2015 2016 Kammergericht Zivilsachen 12,7 13,2 14,0 Familiensachen 5,5 5,6 5,4 Strafsachen (Revisionen) 2,2 1,3 1,1 Landgericht Zivilsachen I. Instanz 9,4 9,4 9,7 Zivilsachen II. Instanz 7,6 8,1 8,0 Strafsachen I. Instanz 7,1 8,1 8,0 Strafsachen II. Instanz 5,4 5,7 6,1 Amtsgerichte Zivilsachen 4,6 4,6 4,8 Familiensachen 8,8 7,9 6,8 Strafsachen 3,2 3,1 3,3 Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Berufungsverfahren 14,4 14,6 13,0 Beschwerdeverfahren 5,0 3,9 2,4 Verwaltungsgericht Klageverfahren 10,7 9,6 8,8 Einstweiliger Rechtsschutz 1,6 1,5 1,6 Sozialgericht Klageverfahren 15,3 15,7 15,6 Einstweiliger Rechtsschutz 0,9 0,9 0,9 Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 11 108 3 13. Um wie viele Monate wurde die angemessene Verfahrensdauer bei den erfolgreichen Klagen nach § 198 GVG jeweils überschritten (bitte gesondert nach Gerichtsbarkeit darstellen)? Zu 13.: In allen entschiedenen Fällen wurde von einer Entschädigung von 100 € je Monat ausgegangen, so dass den Verurteilungen Verzögerungen von 4, 5 1/2, 8, 9 bzw. 20 Monaten zugrunde lagen. Berlin, den 12. Mai 2017 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Mai 2017)