Drucksache 18 / 11 109 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) vom 26. April 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. April 2017) und Antwort Land unter in der Berliner Justiz – Überlange Verfahrensdauer Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In wie vielen Fällen wurden in Berlin in den Jahren 2014 bis 2016 wegen überlanger Verfahrensdauer Haftstrafen als vollstreckt angesehen (bitte nach Jahren gesondert darstellen)? Sofern darüber keine statistischen Erhebungen geführt werden: warum nicht? 2. In wie vielen Fällen in den Jahren 2014 bis 2016 wirkte sich in Berlin die überlange Verfahrensdauer auf die Beurteilung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen aus (bitte nach Jahren gesondert darstellen)? 3. In wie vielen Fällen in den Jahren 2014 bis 2016 mussten in Berlin wegen überlanger Verfahrensdauer Maßnahmen nach § 111a StPO wieder aufgehoben werden ? Zu 1. bis 3.: Statistische Erhebungen werden insoweit nicht durchgeführt, weil diese Angaben in den bundeseinheitlichen Statistiken zum Strafprozess ( StPO = Strafprozessordnung ) nicht enthalten sind. 4. Waren in den Jahren 2014 bis 2016 Klagen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wegen überlanger Verfahrensdauer an Berliner Gerichten erfolgreich? Wenn ja, wie viele (bitte nach Gerichtsbarkeit , Gericht und Jahr gesondert darstellen)? Zu 4.: In den Jahren 2015/2016 war ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte aufgrund eines familiengerichtlichen Verfahrens anhängig. Das Verfahren wurde nach Zahlung einer Entschädigung von 18.000 € teilweise gemäß Artikel 37 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) gestrichen und im Übrigen für unzulässig erklärt. 5. Sind derzeit Klagen wegen überlanger Verfahrensdauer an Berliner Gerichten beim EGMR anhängig? Wenn ja, wie viele (bitte nach Gerichtsbarkeit und Gericht gesondert darstellen)? Zu 5.: Dem Senat sind keine derzeit anhängigen Verfahren bekannt. 6. Sind seit dem Erlass des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vom 24.11.2011 Fälle bekannt, in denen es in den Jahren 2014 bis 2016 aufgrund unangemessener Verzögerung eines Gerichtsverfahrens im Land Berlin zu Verzögerungsrügen gekommen ist? 7. Wenn ja, wie hoch beziffert der Senat die sich daraus ergebenden Schadensersatzleistungen an Verfahrensbeteiligte und welche Maßnahmen hat der Senat ergriffen bzw. welche wird er ergreifen, um überlange Verfahrensdauern zu verhindern (bitte nach Gerichtsbarkeit, Gericht und Jahr gesondert darstellen)? Zu 6. und 7.: Seit Einführung des Gesetzes sind in Verfahren nach § 198 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) folgende Entschädigungen gezahlt worden (soweit Verzögerungen in beiden Instanzen geltend gemacht wurden, ist der Betrag ausschließlich dem Ausgangsgericht zugeordnet worden): Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 11 109 2 Gericht Entschädigungen Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 4.800 € Landgericht Berlin 5.200 € Amtsgericht Mitte 2.450 € Amtsgericht Pankow/Weißensee 2.000 € Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg 400 € Sozialgericht Berlin 49.900 € Der Senat beobachtet fortlaufend die Bestandssituation bei den Gerichten und Strafverfolgungsbehörden. Besonders belastete Bereiche werden bei der Personalzuweisung bevorzugt berücksichtigt. Berlin, den 11. Mai 2017 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mai 2017)