Drucksache 18 / 11 112 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) vom 26. April 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. April 2017) und Antwort Jugendliche Tatverdächtige: Ermittlung, Anklage und Verurteilung Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch war die in den Jahren 2014, 2015 und 2016 die Anzahl der in die Zuständigkeit der Jugendgerichtsbarkeit gehörenden Strafsachen, die für den Zeit raum nach Abschluss der staatsanwaltlichen Ermittlungen und der Verurteilung bis zu einem Monat, bis zu drei Monaten, bis zu sechs Monaten und mehr als sechs Monate in Anspruch nehmen (Angaben jeweils in absoluten Zahlen nach Prozent zu Gesamtverfahren)? Zu 1.: Dauer der Jugendstrafverfahren vor dem Amtsgericht Tiergarten 2014 2015 2016 Jugendrichterin/Jugendrichter Erledigte Verfahren insgesamt 7.515 9.411 8.627 - davon waren bei dem Gericht angängig: bis einschl. 3 Monate 5.148 6.498 5.893 mehr als 3 bis einschl. 6 Monate 1.780 2.296 2.025 Jugendschöffengericht Erledigte Verfahren insgesamt 1.951 1.987 1.951 - davon waren bei dem Gericht angängig: bis einschl. 3 Monate 1.003 1.171 1.099 Mehr als 3 bis einschl. 6 Monate 556 488 452 2. Um welche Delikte handelt es sich bei den unter Frage 1 genannten Verfahren (bitte getrennt nach der Bearbeitungsdauer darstellen)? Zu 2.: Eine statistische Differenzierung der zu 1. genannten Verfahren nach Delikten findet nicht statt. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 11 112 2 3. Wie lange dauerte es im Land Berlin in Jugendgerichtssachen in den Jahren 2014, 2015 und 2016 durchschnittlich , bis ein von der Polizei an die Staatsanwaltschaft abgegebener Ermittlungsvorgang angeklagt wird? Zu 3.: Dauer der Ermittlungsverfahrenbei der Staatsanwaltschaft in Monaten 2014 2015 2016 Jugendstaatsanwälte 1,1 1,0 1,1 4. Wie lange dauerte es, bis es bei unter Frage 3 genannten Sachverhalten nach der Anklageerhebung zu einer Verurteilung kam? Zu 4.: Durchschnittliche Dauer je Verfahren in Monaten 2014 2015 2016 Jugendrichterin/Jugendrichter 2,8 2,6 2,8 Jugendschöffengericht 4,0 3,5 4,2 5. Wie hoch war in den Jahren 2014, 2015 und 2016 insgesamt die Anzahl der Ermittlungsverfahren, die in die Zuständigkeit der Jugendgerichtsbarkeit gehören (Angaben jeweils in absoluten Zahlen nach Prozent zu Gesamtverfahren)? Zu 5.: 2014 2015 2016 Staatsanwaltschaft insgesamt Eingänge 315.871 317.051 328.403 Jugendstaatsanwälte Eingänge 44.357 (14,4 %) 46.990 (14,82 %) 48.336 (14,72 %) 6. In wie vielen der unter Frage 4 genannten Ermittlungsverfahren wurde gemäß § 45 JGG von der Verfolgung abgesehen? Zu 6.: 2014 2015 2016 Staatsanwaltschaft insgesamt Einstellung nach § 45 JGG* 7.598 8.704 9.224 Jugendstaatsanwälte Einstellung nach § 45 JGG* 7.472 8.537 9.083 *JGG = Jugendgerichtsgesetz Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 11 112 3 7. In wie vielen der unter Frage 4 genannten Verfahren erfolgte eine Einstellung gemäß § 47 JGG? Zu 7.: 2014 2015 2016 Jugendrichterin/Jugendrichter Einstellung nach § 47 JGG* 2.861 3.612 3.317 Jugendschöffengericht Einstellung nach § 47 JGG* 166 183 123 *JGG = Jugendgerichtsgesetz Berlin, den 9. Mai 2017 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mai 2017)