Drucksache 18 / 11 115 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) vom 26. April 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. April 2017) und Antwort Blockieren statt telefonieren: Mobilfunkblocker in den Berliner Justizvollzugsanstalten Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie funktioniert der in der Jugendstrafanstalt in Plötzensee eingeführte Mobilfunkblocker? Zu 1.: Die Anlage basiert funktechnisch auf der Methode des umgangssprachlich als Jamming bezeichneten Störens der von den Basisstationen der Mobilfunkprovider einkommenden Funksignale. Bei diesem System wird dieses Signal der Basisstationen durch ein Störsignal unterbunden. Bei der Anlage der Jugendstrafanstalt (JSA) Berlin wird zugleich das Mobiltelefon geortet, so dass nicht nur die Störung gezielt und damit strahlungsarm nur an diesem Ort stattfindet, sondern das Telefon auch konfisziert werden kann. 2. Kommen Mobilfunkblocker in anderen Berliner Justizvollzugsanstalten zum Einsatz bzw. ist dies geplant? Zu 2.: Gegenwärtig befindet sich eine Mobilfunkblockeranlage für die Teilanstalt I der Justizvollzugsanstalt (JVA) Moabit im Ausschreibungsverfahren. 3. Wenn ja: gibt es Funktionsunterschiede zwischen dem bereits eingerichteten System und dem neuen System ? Zu 3.: Es gibt keine wesentlichen Unterschiede zwischen dem System der Jugendstrafanstalt Berlin und dem für die Teilanstalt I der JVA Moabit geplanten System. Letzteres basiert ebenfalls auf dem beschriebenen Jamming -Prinzip. 4. Gibt es aktuell Funktionslücken in Bezug auf die installierten Mobilfunkblocker? Zu 4.: In der JSA Berlin treten vereinzelt Abdeckungslücken auf, die ihre wesentliche Ursache in der veränderten Einstrahlintensität der Mobilfunk- Basisstationen der Mobilfunkunternehmen in der Umgebung der Anstalt haben. Der Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur hatte auf Veranlassung der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung die mobilfunktechnischen Umgebungsbedingungen der JSA untersucht. Die Ergebnisse lassen den Schluss zu, dass von Seiten der Netzbetreiber in den vergangenen Jahren seit der Inbetriebnahme der Anlage Ende 2012 im zulässigen Rahmen erhebliche Leistungserhöhungen der Sendestationen in unmittelbarer Nähe der JSA sowie neue Netzkonfigurationen erfolgt sind und allein dadurch Mobilfunksignale nicht mehr vollständig unterbunden werden können. 5. Wie wirkt sich die ständige Veränderung der Mobilfunkstandards auf die Funktion der Mobilfunkblocker in den Berliner Justizvollzugsanstalten aus? Zu 5.: Die Anlagen müssen funktechnisch den sich ständig verändernden Bedingungen - darunter auch dem jeweils aktuellen Mobilfunkstandard - angepasst werden. Dies erfordert einen nicht unerheblichen finanziellen Aufwand, der konkret noch nicht beziffert werden kann. 6. Welche Kosten sind jeweils mit der Einrichtung und Unterhaltung der Mobilfunkblocker verbunden? Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 11 115 2 Zu 6.: Bei ihrer Inbetriebnahme im Jahre 2012 beliefen sich die Kosten für die Errichtung der Mobilfunkunterdrückungsanlage in der JSA Berlin auf 839.000 EUR (10.620 EUR pro Haftplatz). Für die Wartung der Anlage sind jährlich 5.489,47 EUR aufzuwenden. Für die Errichtung der Mobilfunkunterdrückungsanlage in der JVA Moabit sind gemäß Bauplanungsunterlagen Kosten in Höhe von 2.214.000 EUR vorgesehen. Berlin, den 11. Mai 2017 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Mai 2017)