Drucksache 18 / 11 117 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Vogel (CDU) vom 27. April 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. April 2017) und Antwort Zur Lage in den Berliner Bäder-Betrieben Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Warum erfolgten Kündigungen von Dienstleistungsrahmenverträgen und wer erbringt die Dienstleistungen bis zu einer Neuvergabe? Wie viele Verträge in welchem Volumen betraf das? 2. Welche zusätzlichen Kosten sind den Berliner Bäder -Betrieben hieraus entstanden durch Abfindungen, Vergleiche u. dgl.? Zu 1. und 2.: Nach Angabe der Berliner Bäder- Betriebe (BBB) wurden keine Dienstleistungsrahmenverträge gekündigt. Die Kündigung eines Lieferrahmenvertrages erfolgte wegen Schlechtleistung. Detaillierte Aussagen zum Vertragsverhältnis sowie zum Auftragsvolumen können im Rahmen der Schriftlichen Anfrage nicht getroffen werden. Gemäß BBB sind hieraus keine zusätzlichen Kosten entstanden. 3. Wie hoch ist das wirtschaftliche Klagerisiko der betroffenen Dienstleister hieraus einzuschätzen? Zu 3.: Seitens der BBB kann diesbezüglich keine Aussage getroffen werden. 4. Ist bekannt, ob durch die Kündigungen Arbeitsverhältnisse bei Dienstleistern betroffen sind (Kündigungen , Kurzarbeit, usw.)? Wenn ja – wie viele? Zu 4.: Aussagen der BBB zufolge, hat das betroffene Unternehmen Kurzarbeitergeld beantragt. Nähere Informationen sind den BBB nicht bekannt. 5. Wann erfolgen Neuausschreibungen, wie werden sie veröffentlicht und welcher wirtschaftliche Mehrwert wird damit versucht zu erzielen (Kosten Altverträge + Klagerisiko + Eigenkosten der Berliner Bäder-Betriebe in Relation zu den wahrscheinlich zu erzielenden Einsparungen )? Zu 5.: Nach Angabe der BBB ist noch nicht abschließend entschieden, ob erneut ein Rahmenvertrag für die betreffenden Lieferungen abgeschlossen wird. Bei Bedarf werden Lieferungen, die Gegenstand des betreffenden Rahmenvertrages waren – unter Beachtung der Vergabevorschriften für öffentliche Auftraggeber – einzeln beauftragt . Für die Auftragserteilung maßgeblich ist das wirtschaftlichste Angebot. 6. Wie viele Mitarbeiter aus der Verwaltung der Berliner Bäderbetriebe wurden im letzten Jahr gekündigt? Zu 6.: Laut BBB wurden im Jahr 2016 insgesamt drei Kündigungen und eine Änderungskündigung ausgesprochen . 7. Gab es einen Sozialplan? Zu 7.: Aussagen der BBB zufolge bestand kein Erfordernis für einen Sozialplan. 8. Welche zusätzlichen Kosten durch Einmalzahlungen , Abfindungen usw. sind entstanden? 9. Wie hoch liegt das Klagerisiko (Anzahl erwarteter /in Prozess befindlicher Klagen und mögliche Kosten hieraus)? Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 11 117 2 Zu 8. und 9.: Jede Arbeitnehmerin bzw. jeder Arbeitnehmer hat das Recht, sich gerichtlich gegen eine Kündigung im Wege der Kündigungsschutzklage zu wehren. Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann keine Auskunft zu möglichen Einmalzahlungen, Abfindungen, etc. und erwarteten oder anhängigen Klagen sowie möglichen Kosten erteilt werden, da ein Rückschluss auf Betroffene möglich wäre. 10. Wie erfolgt die operative Führung der einzelnen Bäder zurzeit? Zu 10.: Nach Angabe der BBB erfolgt die operative Führung der einzelnen Bäder durch die Badleitungen und das Bädermanagement. Eine Bädermanagerin bzw. ein Bädermanager ist jeweils für mehrere Bäder zuständig. Der Bereich „Betrieb Bäder“ wird direkt vom Vorstandsvorsitzenden geleitet. 11. Warum wurde die Marketingabteilung aufgelöst? Zu 11.: Nach Auskunft der BBB wurde die Marketingabteilung im Zuge von betrieblichen Umstrukturierungen aufgelöst. Zugleich entfielen dauerhaft die Stellen der verantwortlichen Mitarbeiterin/des verantwortlichen Mitarbeiters für Kurse sowie der Leitung strategisches Marketing und der Leitung operatives Marketing. Zuvor hat der Vorstand der BBB die Struktur und Effizienz der Marketingabteilung geprüft. Hieraus hat sich ergeben, dass Aufgaben, die von der Marketingabteilung wahrgenommen wurden, durch Umstrukturierungen und Neuzuordnung von Aufgabengebieten innerhalb der BBB sowie durch die Fremdvergabe einzelner Leistungen künftig effizienter gestaltet werden können und der Aufwand für innerbetriebliche Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse gesenkt werden kann. 12. Welche Maßnahmen wurden unternommen, die Mitarbeiter innerbetrieblich umzusetzen? Zu 12.: Nach Aussage der BBB wurde im Fall der Änderungskündigung eine Stelle innerhalb des Bereiches „Betrieb Bäder“ angeboten, die jedoch nicht angenommen wurde. Soweit Arbeitsverhältnisse nicht einvernehmlich beendet wurden, wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Marketingabteilung innerbetrieblich in die Abteilungen umgesetzt, denen Aufgabengebiete der ehemaligen Marketingabteilung zugeordnet worden sind (z.B. Kundenzentrum zur Abteilung Qualitätsmanagement ). Berlin, den 06. Mai 2017 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Mai 2017)