Drucksache 18 / 11 118 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) vom 27. April 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. April 2017) und Antwort Hochschulpakt und Studienanfänger Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viel Geld erhielt das Land Berlin seit 2007 aus dem Hochschulpakt und aus anderen Bund-Länder- Programmen für die Erhöhung der Studienanfängerquote pro Studienanfänger an einer Berliner Hochschule? Zu 1.: Die Bund-Länder-Vereinbarungen zum Hochschulpakt 2020 regeln jeweils in Artikel 1 die Modalitäten für das Programm zur Aufnahme zusätzlicher Studienanfängerinnen und Studienanfänger. In der ersten Phase stellte der Bund 11 T€ je Studienanfängerin bzw. Studienanfänger zur Verfügung, ab der zweiten Phase 13 T€, jeweils verteilt über vier Jahre. Die Anfängerzahl bezieht sich jeweils auf die tatsächlich gegenüber der Gesamtzahl 2005 nachgewiesenen zusätzlichen Studienanfängerinnen und Studienanfänger. Bei der Verteilung der Mittel zwischen den Ländern wurden in den drei Phasen des Hochschulpaktes die Besonderheiten der Ostflächenländer und der Stadtstaaten berücksichtigt und in unterschiedlicher Weise Regelungen über Pauschalen bzw. abgesenkte Referenzlinien getroffen. Der Bund hat sich an der Finanzierung dieser Pauschalen nur anteilig beteiligt, so dass der jeweils pro Studienanfängerin bzw. Studienanfänger zur Verfügung stehende Betrag an Bundesmitteln geringer ausgefallen ist, als der eingangs genannte Satz. Die Zuweisung der Bundesmittel erfolgt – wie oben erwähnt – in vier Raten. Dabei wird die erste Rate auf Basis der Kultusministerkonferenz -Vorausberechnung der Studienanfängerzahlen bestimmt, mit den weiteren Raten erfolgt die Verrechnung gemäß den tatsächlich erreichten Ist-Zahlen anhand der Schnellmeldung und schließlich der Endmeldung der amtlichen Hochschulstatistik. Die Bundeszuweisungen eines Jahres lassen sich daher nicht direkt mit den Anfängerzahlen desselben Jahres bzw. der Vorjahre in Beziehung setzen. Nachfolgend sind die Bundeszuweisungen an das Land Berlin seit 2007 aufgelistet. Nähere Informationen zum Programm, die Bund-Länder- Vereinbarungen sowie die jährlichen Umsetzungsberichte sind über die Internetseite der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) erhältlich (http://www.gwkbonn .de/themen/wissenschaftspakte/hochschulpakt- 2020/). Tabelle: Zuweisungen des Bundes an das Land Berlin im Rahmen des Hochschulpaktes, Programm zur Aufnahme zusätzlicher Studienanfängerinnen und Studienanfänger Jahr Bundesmittel in € 2007 1.408.000 2008 4.104.000 2009 7.064.000 2010 10.052.000 2011 127.317.622 2012 132.776.104 2013 148.385.546 2014 137.150.302 2015 136.232.543 2016 167.336.050 2017 198.161.661 Weitere Bund-Länder-Programme, die ausdrücklich auf die Aufnahme zusätzlicher Studierender abzielen, bestehen nicht. 2. Hat das Land Berlin aus diesem Programm erhaltenes Geld auch an private Hochschulen, die ebenso zu einer Erhöhung der Studienanfängerzahl beitragen, weitergeleitet ? a) wenn ja, um wieviel Geld handelt es sich dabei und um welche private Hochschule (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Hochschule und Summen)? b) wenn nein, warum nicht? Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 11 118 2 Zu 2.: Nein, das Land Berlin hat im Rahmen des Hochschulpaktes nur Studienplätze an den Hochschulen in Trägerschaft des Landes sowie an den konfessionellen Hochschulen finanziert. Wie in der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern vorgesehen, hat das Land Berlin bei der Verwendung der Einnahmen aus dem Hochschulpakt mit Blick auf die gesamte Berliner Hochschullandschaft die Priorität auf den strukturellen Ausbau der Hochschulen bzw. das Halten von Studienplätzen in Fächern gesetzt, die besonders nachgefragt und besonders kostenintensiv sind (wie Naturwissenschaften, Technik, Medizin). Hinzu kam, dass der Hochschulpakt eine landesseitige Ko-Finanzierung vorausgesetzt hat, die das Land Berlin für die privaten Hochschulen nicht leisten konnte und kann. Berlin, den 07. Mai 2017 In Vertretung Steffen Krach Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung – (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Mai 2017)