Drucksache 18 / 11 119 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Emine Demirbüken-Wegner (CDU) vom 27. April 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. April 2017) und Antwort Antwort des Senats zum angemessenen Anteil für die Jugendarbeit (Drucksache 18/10 888) regt zu weiteren Nachfragen an Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Warum ist der Senat nicht in der Lage, auf die Frage 1 zum angemessenen Anteil für die Jugendarbeit im Land Berlin aus der Drucksache 18/10 888 zu antworten, in der nach den dafür zur Verfügung gestellten finanziellen Mitteln im Vergleich zu den Jugendhilfeausgaben gefragt wird? Zu 1.: Die in § 45 des Berliner Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) enthaltene Vorgabe, nach der der nach § 79 Abs. 2 des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) angemessene Anteil für die Jugendarbeit mindestens 10 vom Hundert der für die Jugendhilfe bereitgestellten Mittel zu betragen habe, lässt keine genau bezifferbaren Schlussfolgerungen zu, da hier kein konkreter, eindeutig definierter Bezug zu den Angeboten der Jugendarbeit gemäß §§ 11 und 12 SGB VIII hergestellt wird. Die Definition des „angemessenen Anteils für die Jugendarbeit“ bleibt offen, da lediglich relative Finanzmittel aber nicht konkrete Angebotskapazitäten auf der Grundlage von inhaltlichen Schwerpunkten und Standards gefordert werden. 2. Was hat den Senat bewogen, in den Erläuterungen zur Anlage (Zeitreihe zu den zugewiesenen Budgets für die Bezirke Produkte „Allgemeine Kinder- und Jugendförderung “ und „Erholungs- und Reisemaßnahmen“) davon zu sprechen, dass hier „die zugewiesenen Budgets in der Regel über den jeweiligen erweiterten Teilkosten lagen“, obwohl das bei 25 % der Angabe nicht so ist und 2 Bezirke (Pankow und Spandau) sogar seit 2012 in Folge einen Abwärtstrend zu verzeichnen haben? Welche Gründe gab es dafür, dass gerade diese Bezirke einen solchen Trend aufweisen? Zu 2.: Die Anlage zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 18/10888 zeigt bezirksscharf die Entwicklung und langfristige Trends des zugewiesenen Budgets der Produkte „Allgemeine Kinder- und Jugendförderung“ und „Erholungs- und Reisemaßnahmen“ nach § 11 SGB VIII. In acht Bezirken lag das zugewiesene Budget über den erweiterten Teilkosten, in andererseits vier Bezirken lagen die erweiterten Teilkosten über dem zugewiesenen Produktbudget . Das jeweilige bezirkliche Produktbudget ergibt sich insbesondere aus den Ergebnissen der Kostenund Leistungsrechnung des Vor-vorjahres und dem Verfahren der Produktbildung, das soziale und sozialräumliche Gewichtungsfaktoren berücksichtigt. Die Verwendung des Produktbudgets als Teil der bezirklichen Globalsumme entscheiden die Bezirke im Rahmen ihrer Globalsummenhoheit . Die Anlage zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 18/10888 weist für alle Bezirke aus, dass dem für 2016 um ca. 4,881 Mio. EUR erhöhten Produktbudget i.H.v. 87.164,5 TEUR erweiterte Teilkosten i.H.v. 82.518,7 Mio. EUR gegenüberstanden. 3. Wie kann der Senat insgesamt von einem Kostenrückgang in dem Bereich der Jugendarbeit ohne Angebotseinschränkungen sprechen mit dem Verweis auf die Leistungserbringung durch freie Träger, obwohl diese dafür Zuwendungen des Landes erhalten müssen? Waren diese Zuwendungen so ausreichend, dass auch hier Leistungseinbußen vermieden werden konnten? Wenn ja, wie gelang das? Wenn nein, welchen Umfang hatten die Leistungsminderungen ? Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 11 119 2 Zu 3.: Die Übertragung der Leistungserbringung an freie Träger führt nicht notwendig zu Angebotseinschränkungen . Die Kosten des öffentlichen Trägers und der freien Träger werden in der produktbezogenen Kostenund Leistungsrechnung nur unterschiedlich abgebildet. Aufgrund der Jugendhilfeplanung, der bezirklichen Entscheidungen und der Verträge mit den freien Trägern waren Übertragungen überwiegend nicht mit Leistungseinschränkungen verbunden. 4. Wie stellt sich der Senat in diesem Zusammenhang zu Aussagen aus dem Jahresbericht 2016 des Landesjugendrings (Seite 20), dass seit 2011 die Förderung der Jugendverbände und Jugendbildungsstätten kontinuierlich sinkt und für viele Angebote existenzbedrohend ist? Zu 4.: Den Jugendverbänden und Trägern der Jugendbildungsstätten wurde seit 2012, ebenso wie allen anderen Zuwendungsempfängern der Senatsverwaltung für Bildung , Jugend und Familie, zusätzlich zu den stabil gebliebenen Förderungen jährlich ein Ausgleich für die Kosten der Tariferhöhung in Höhe von 2 % auf 90 % der Personalkosten zur Verfügung gestellt. Des Weiteren erhält der Landesjugendring Berlin e.V. (LJR) seit dem Doppelhaushalt 2016/2017 erstmalig Mittel für die Förderung von Migrantenjugendselbstorganisationen in Höhe von jährlich 75.000 €. Darüber hinaus werden dem LJR im Jahr 2017 Mittel aus dem Masterplan für Integration und Sicherheit für die Arbeit mit jungen Geflüchteten in Höhe von 110.000 € bereitgestellt. Mit diesen Mitteln setzt der LJR das Förderprogramm „Jung, geflüchtet, selbstbestimmt “ um. 5. Wieso antwortet der Senat nicht konkret auf die Frage 3 aus der Drucksache 18/10 888, ob das Niveau der Zuweisung von 2017 in Bezug auf die wachsende Stadt Berlin ein erstrebenswertes Ziel ist? Was bedeutet eine bloße Stabilisierung im Hinblick auf die wachsende Anzahl von Kindern und Jugendlichen in den nächsten Jahren ? 6. Was versteht der Senat in diesem Zusammenhang unter einer standardgerechten Finanzierung der Kinderund Jugendarbeit und ist er bereit, diese Zielvorgabe auch in Zahlen auszudrücken? Oder einfacher gefragt, welche Planungen hat der Senat hinsichtlich der notwendigen Aufstockungen der finanziellen Mittel für die Jugendarbeit in den nächsten Jahren und konkret im nächsten Doppelhaushalt? 7. Welche Kriterien will der Senat als Grundlage heranziehen (Antwort zu Frage 4 aus der Drucksache 18/10 888), um eine bedarfsgerechte Finanzierung zu definieren ? Zu 5. bis 7.: Bereits 2017, wurde, mit Blick auf die wachsende Stadt, das Produktbudget der Angebote der allgemeinen Kinder- und Jugendförderung um 4,881 Mio. € erhöht. Die Bestimmung einer standardgerechten Finanzierung soll auf Grundlage qualitativer und quantitativer Standards erfolgen. Qualitative Standards ergeben sich aus bundes- und landesgesetzlichen Aufgabenstellungen für die Jugendarbeit sowie aus landesweiten jugendpolitischen Vorgaben, z.B. der Demokratiebildung, der Förderung der Beteiligung/Partizipation junger Menschen und der Förderung des sozialen Zusammenhalts. Quantitative Standards beziehen sich auf den Umfang von Angeboten der Jugendarbeit, sowie auf die personelle, sächliche und räumliche Ausstattung einzelner Angebotsarten, u.a. von Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen. Die Klärung der haushaltsmäßigen Umsetzung einer standardgerechten Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit soll im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Jugendfördergesetzes erfolgen. 8. Wann will der Senat den Prozess der Erarbeitung für den Entwurf eines Jugendfördergesetzes abgeschlossen haben, um das Gesetz entsprechend den eigenen Zielvorgaben Ende 2018 vorzulegen? Zu 8.: Der Senat plant zum 2. Quartal 2018 den Entwurf eines Jugendfördergesetzes bzw. eine Änderung des AG KJHG mit einer Rechtsverordnung vorzulegen. Berlin, den 10. Mai 2017 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mai 2017)