Drucksache 18 / 11 121 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katalin Gennburg (LINKE) vom 27. April 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Mai 2017) und Antwort Wie geht es weiter mit dem Flughafengebäude Tempelhof? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand bei dem Ausschreibungs - beziehungsweise Bieterverfahren, das denkmalgeschützte Gebäude des früheren Flughafens Berlin-Tempelhof betreffend? Antwort zu 1: Es wurde für einen Bauteil „H2rund“, das ehemalige Armeehotel am Platz der Luftbrücke links vom Ehrenhof, des Flughafengebäudes im August 2014 ein Bieterverfahren als zweistufiges Konzeptverfahren veröffentlicht. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes haben sich insgesamt zehn Bieter beworben, von denen acht als geeignet und für das weitere Verfahren als qualifiziert beurteilt wurden. Im Dezember 2015 wurden die acht Bieter zur Abgabe eines indikativen Angebotes und zur Einreichung eines Nutzungskonzeptes aufgefordert. Von den präqualifizierten Bietern sind drei Bieter dieser Aufforderung nachgekommen. In Folge wurden die Unterlagen zur Abgabe der finalen und verbindlichen Angebote vorbereitet. Frage 2: Welche Fristen gibt es für das Bieterverfahren ? a.) Gibt es Vorverträge und wurden Vorgespräche mit potenziellen Bietern geführt? Wenn ja, mit wem? Antwort zu 2: Es gibt keine förmlichen Fristen für die Durchführung eines zweistufigen, konzeptbezogenen Bieterverfahrens. Frage3: Um wie viele Quadratmeter Fläche und wie viele Räume handelt es sich in dem verhandelten Objektteil ? Antwort zu 3: Das Bauteil H2rund umfasst neben dem Erdgeschoss drei Ober- und zwei Untergeschosse. Die Gesamtfläche (BGF) umfasst 9.344 m², verteilt auf 345 Räume und Nebenflächen. Frage 4: Kann sich der Senat vorstellen, aus dem bedeutsamen Objekt eine stadteigene Immobilie mit Vorbildcharakter für eine stadtweit anzustrebende Entwicklung von Objekten mit vielfältigen Nutzer*innen zur Entwicklung bzw. zum Erhalt einer vitalen Kiezstruktur zu machen? Antwort zu 4: Ja, es soll geprüft werden, die Immobilie weiterhin in der vollen Verfügbarkeit des Landes Berlin zu halten. Abhängig vom Sanierungsstand soll schnellstmöglich eine Nutzbarkeit des Gebäudes für die Öffentlichkeit gefunden werden. Konzepte hierfür werden zeitnah erarbeitet. Berlin, den 15. Mai 2017 In Vertretung Lüscher ………………………………………. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mai 2017)