Drucksache 18 / 11 124 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ronald Gläser (AfD) vom 2. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Mai 2017) und Antwort Asylbewerber bevorzugt in landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Gibt es einen Vertrag zwischen dem LAF oder einer anderen Landesbehörde und den städtischen Wohnungsbaugesellschaften über ein Kontingent von Wohnungen, die bevorzugt oder exklusiv an Zuwanderer bzw. Asylbewerber vermietet werden? 2. Wenn ja, um wie viele Wohnungen handelt es sich? Zu 1. und 2.: Das zum damaligen Zeitpunkt zuständige Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) und die sechs städtischen Unternehmen der Wohnungswirtschaft haben im Juni 2011 den Kooperationsvertrag „Wohnungen für Flüchtlinge“ (WfF) abgeschlossen. Danach verpflichten sich die Wohnungsunternehmen, jährlich 275 Wohnungen, davon • 125 Einzimmerwohnungen an Ein- bis Zweipersonenhaushalte und • 150 Mehrzimmerwohnungen an Zwei- und Mehrpersonenhaushalte für die Vermietung an den zugangsberechtigten Personenkreis bereit zu stellen. Zugangsberechtigt sind Personen, die nicht oder nicht mehr verpflichtet sind, in einer Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Berlin oder einer Gemeinschaftsunterkunft zur Aufnahme von Geflüchteten zu wohnen und bei denen davon auszugehen ist, dass ihr Aufenthalt im Land Berlin auf Grund einer Aufenthaltsgestattung mindestens für die folgenden sechs Monate gestattet sein wird. Die Wohnungsvergabe erfolgt nach den vertraglichen Regelungen nur bei Personen, die die soziale Mieterberatung des LAGeSo (nunmehr des Evangelischen Jugendund Fürsorgewerks - EJF im Auftrag des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten - LAF) besucht haben. 3. Gibt es Pläne, die Anzahl der Wohnungen zu erhöhen bzw. den Vertrag zu erweitern? Zu 3.: Die WfF-Kooperationspartner haben sich bereits im Jahr 2015 dazu bereit erklärt, die Zahl der Vermietungen an Geflüchtete/Asylbegehrende (innerhalb und außerhalb des WfF-Kontingents), bezogen auf den damaligen Stand, zu verdoppeln. Das vertraglich vereinbarte WfF-Wohnungskontingent ist seitdem deutlich übertroffen worden. Dessen ungeachtet hat die Koalition in der Koalitionsvereinbarung für die Legislaturperiode 2016-2021 sich zu der Zielsetzung bekannt, geflüchtete Menschen zügig in Wohnungen unterzubringen. Die Umsetzung dieser Vorgabe über die bereits getroffenen Maßnahmen hinaus ist Gegenstand einer gesamtstädtisch ausgerichteten Bedarfsplanung , die derzeit zwischen den fachlich betroffenen Senatsverwaltungen vorbereitet und abgestimmt wird. 4. Gibt es in den bestehenden Kooperationsverträgen zwischen Landesbehörden und Wohnungsbaugesellschaften Unterpunkte betreffend der Wohnraumversorgung von Zuwanderern bzw. Flüchtlingen? Wenn ja, welche Vereinbarungen wurden diesbezüglich getroffen? Zu 4.: Geflüchtete gehören neben anderen besonderen Bedarfsgruppen, die im Gesetz über die Neuausrichtung der sozialen Wohnraumversorgung in Berlin (WoVG Bln.) unter Artikel 2, § 2 Abs. 1 WoVG Bln. ausgewiesen werden, zu dem Personenkreis, der sich am Wohnungsmarkt Berlins nicht selbst ausreichend mit Wohnraum versorgen kann. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 11 124 2 Vor diesem Hintergrund sieht sowohl das Gesetz als auch die am 05.04.2017 abgeschlossene Kooperationsvereinbarung “Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“ einen besonderen Handlungsbedarf bei der Wohnraumvergabe frei werdender Wohnungen durch die städtischen Wohnungsbaugesellschaften (WBG) u. a. auch an Geflüchtete. Demgemäß sollen 60 Prozent der jährlich zur Wiedervermietung kommenden Wohnungen im Bestand der städtischen Wohnungsbaugesellschaften an Haushalte mit Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) zur maximal ortsüblichen Vergleichsmiete unter Beachtung der Berliner Mischung vermietet werden. Hiervon werden 25 Prozent an besondere Bedarfsgruppen (u. a. Geflüchtete) vermietet. Als weitere grundlegende Maßnahme bei der Versorgung Geflüchteter mit Wohnraum ist die Errichtung von Modularen Unterkünften für Flüchtlinge (MUF) zu nennen . Insgesamt haben sich die WBG dazu verpflichtet, zwölf MUF zu errichten. Von den zwölf geplanten MUF befinden sich sechs MUF an sechs Standorten mit einer Gesamtplatzzahl von ca. 2.245 Plätzen im Bau. Weitere drei MUF sind mit einer Gesamtplatzzahl von 1.300 in Planung. Ein MUF ist seit Mitte Januar 2017 im Betrieb. Die fertig gestellten Gebäude werden dem LAF zum Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften nebst zugehörigen Nebeneinrichtungen (Räume für medizinische Versorgung , Verwaltungsräume, Unterrichts- und Schulungsräume , Büroräume) überlassen. Berlin, den 16. Mai 2017 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Mai 2017)