Drucksache 18 / 11 125 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kristin Brinker (AfD) vom 2. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Mai 2017) und Antwort Die Deutsche Bundesbank als Hausbank des Landes Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Unterliegen die Konten des Landes Berlin bei der Bundesbank auch dem negativen Einlagezinssatz des Eurosystems? Wenn nicht, zu welchem Zinssatz werden die working balances und ggf. andere Konten Berlins verzinst? Zu 1.: Auf Einlagen des Landes Berlin erhebt die Deutsche Bundesbank eine Verwahrgebühr in Höhe des Satzes der Einlagefazilität von zurzeit -0,40%. Auch Einlagen auf den Konten bei der Berliner Sparkasse und der Postbank werden derzeit mit -0,40% belastet. 2. Stimmt die Annahme, dass Berlin nur Sichtkonten bei der Bundesbank unterhält? Zu 2.: Nein, das Land Berlin unterhält auch zwei Wertpapierdepots bei der Bundesbank. 3. Könnte die Bundesbank auch für Gelder des Sondervermögens SIWANA eine Vermögensverwaltung ähnlich derjenigen der Versorgungskasse betreiben? Zu 3.: Mit § 2 Abs. 1 Nachtragshaushaltsgesetz 2015 (NHG 15) wurde anlässlich der Errichtung des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur der Wachsenden Stadt und Errichtung eines Nachhaltigkeitsfonds (SIWANA) erstmals bestimmt, dass die Senatsverwaltung für Finanzen ermächtigt wird, im Rahmen der Kreditermächtigung die im SIWANA nicht zur Deckung des Finanzbedarfs notwendigen Mittel an Stelle sonstiger Kreditaufnahmen als inneres Darlehen in Anspruch zu nehmen. Eine entsprechende Ermächtigung wurde mit § 2 Abs. 3 Haushaltsgesetz 2016/2017 fortgeschrieben . Diese Form der zwischenzeitlichen Verwendung der vorübergehend nicht benötigten SIWANA- Liquidität erweist sich vor dem Hintergrund einer Ermöglichung von Zinseinsparungen durch den Landeshaushalt in Verbindung mit einer bedarfsgerechten Verfügbarkeit der SIWANA-Mittel als eine wirtschaftlichere Lösung gegenüber einer Anlage vorübergehend nicht benötigter Mittel. Nachdem bei einer Vielzahl von Maßnahmen zwischenzeitlich die Planungsunterlagen vorliegen und sie sich folglich in der Umsetzungsphase befinden, erfolgt nunmehr ein beschleunigter Mittelabfluss. Per 31.12.2016 waren bereits 22,5% aller SIWANA I und II-Mittel abgeflossen , während der weitere Mittelabfluss weiter steigt. Insoweit wären die SIWANA-Mittel ohnehin nicht für eine längerfristige Anlage geeignet. 4. Bezieht Berlin Kassen- bzw. Kassenverstärkungskredite oder ähnliches von der Bundesbank? Zu 4.: Nein, gemäß Artikel 123 (Verbot von Kreditfazilitäten für öffentliche Einrichtungen) Abs. 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union sind „Überziehungs- oder andere Kreditfazilitäten bei der Europäischen Zentralbank oder den Zentralbanken der Mitgliedstaaten … für Organe, Einrichtungen oder sonstige Stellen der Union, Zentralregierungen, regionale oder lokale Gebietskörperschaften oder andere öffentlichrechtliche Körperschaften, sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentliche Unternehmen der Mitgliedstaaten … verboten …“ 5. Wäre die Deutsche Bundesbank Filiale in Berlin logistisch in der Lage, das Halten der Kassenbestände des Landes in Bargeld zu ermöglichen? Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 11 125 2 Zu 5.: Die Deutsche Bundesbank bietet für öffentliche Verwaltungen im Rahmen des ihr zur Verfügung stehenden Raumes die Möglichkeit, gemäß Rubrik VIII Allgemeiner Geschäftsbedingungen der Deutschen Bundesbank sogenannte "Verschlossene Depots" unter Beachtung spezieller Vorgaben zu hinterlegen. Eine darüber hinausgehende Bestandshaltung ist nicht vorgesehen. 6. Welchen Zinskonditionen unterlag des Land Berlin seit 1990 bei der Deutschen Bundesbank (Bitte um Darstellung im Linien-Diagramm)? Zu 6.: Einlagen des Landes Berlin auf den Konten der Bundesbank werden nicht verzinst. Berlin, den 16. Mai 2017 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mai 2017)