Drucksache 18 / 11 138 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 25. April 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Mai 2017) und Antwort Kampf gegen Wohnungsmangel: Baugenehmigungen und Wohnungsneubau in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Baugenehmigungen für Wohnungsneubauten wurden jeweils in den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016 und im ersten Quartal 2017 in den einzelnen Bezirken und in Berlin insgesamt erteilt? Frage 2: Wie viele dieser Baugenehmigungen wurden jeweils in den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016 und im ersten Quartal 2017 in den einzelnen Bezirken und in Berlin insgesamt städtischen Wohnungsbaugesellschaften erteilt? Frage 3: Wie viele dieser Baugenehmigungen wurden jeweils in den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016 und im ersten Quartal 2017 in den einzelnen Bezirken und in Berlin insgesamt anderweitigen Investoren erteilt? Antwort zu 1. bis 3.: Für die Jahre 2011 bis 2016 und das I. Quartal 2017 können die nachgefragten Angaben zu den Baugenehmigungen in Berlin und in den Bezirken der im Anhang 1 beigefügten Tabelle Baugenehmigungen entnommen werden. Im Rahmen des verfügbaren Zeitrahmens der Anfrage wurden zwei Datenquellen (a/b) genutzt. a) In der amtlichen Statistik werden die Baugenehmigungen der städtischen Wohnungsunternehmen nicht separat erfasst. Deren Bautätigkeit wird der Kategorie ‚Öffentliche Bauherren‘ zugeordnet, in die auch (wenige) Baumaßnahmen des Bundes eingehen (s. Fußnote im Anhang Baugenehmigungen ). b) Die Angaben zur Bautätigkeit der städtischen Wohnungsunternehmen sind einer vorliegenden Übersicht zu deren Neubauprojekten seit 2011 entnommen , die statt Baugenehmigungen Baubeginne ausweist. Ein direkter Bezug zur amtlichen Statistik kann daher nicht hergestellt werden, zumal bei etlichen Neubauprojekten die Projektentwicklung und/oder Bauträgerschaft, einschließlich der Beantragung der Baugenehmigung, durch Dritte (sonstige Investoren) erfolgte. In diesen Fällen handelt es sich um schlüsselfertige Ankäufe durch die städtischen Wohnungsunternehmen. Frage 4: Wie viele neue Wohnungen wurden jeweils in den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016 und im ersten Quartal 2017 in den einzelnen Bezirken und in Berlin insgesamt aufgrund der erteilten Baugenehmigungen tatsächlich fertig gestellt? Frage 5: Wie viele dieser Wohnungen wurden in jeweils welchen Bezirken im Auftrag von städtischen Wohnungsbau -genossenschaften fertig gestellt? Frage 6: Wie viele dieser Wohnungen wurden in jeweils welchen Bezirken im Auftrag von anderweitigen Investoren fertig gestellt? Antwort zu 4. bis 6.: Für die Jahre 2011 bis 2016 und das I. Quartal 2017 können die nachgefragten Angaben zu den Baufertigstellungen in Berlin und in den Bezirken der im Anhang 2 beigefügten Tabelle Baufertigstellungen entnommen werden. Im Rahmen des verfügbaren Zeitrahmens der Anfrage wurden zwei Datenquellen (a/b) genutzt. a) In der amtlichen Statistik werden die Baufertigstellungen der städtischen Wohnungsunternehmen nicht separat erfasst. Deren Bautätigkeit wird der Kategorie ‚Öffentliche Bauherren‘ zugeordnet, in die auch (wenige) Baumaßnahmen des Bundes eingehen (s. Fußnote im Anhang Baufertigstellungen ). b) Die Angaben zur Bautätigkeit der städtischen Wohnungsunternehmen sind einer Übersicht zu deren Neubauprojekten seit 2011 entnommen, die auch die Baufertigstellungen ausweist. Ein direkter Bezug zur amtlichen Statistik kann nicht hergestellt werden, zumal bei etlichen Neubauprojekten die Projektentwicklung und/oder Bauträgerschaft, Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 11 138 2 einschließlich der Beantragung der Baugenehmigung und Erfassung der Fertigstellung, durch/für Dritte (sonstige Investoren) erfolgte. In diesen Fällen handelt es sich um schlüsselfertige Ankäufe durch die städtischen Wohnungsunternehmen (s. Antwort zu Frage 8). Frage 7: Was hat der Senat bisher unternommen, um den Neubau von Wohnungen und insbesondere bezahlbaren Wohnungen strukturell, unterstützend und finanziell zu fördern? Antwort zu 7.: Der Senat hat in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Maßnahmen zur Unterstützung des Wohnungsneubaus ergriffen. Dazu gehören insbesondere die Aufstockung des Personals in den für die Planung und Genehmigung von Wohnungsbauvorhaben zuständigen Verwaltungen, die finanzielle Unterstützung der Bezirke auf Grundlage der Baugenehmigungszahlen und auch die Wiedereinführung der Neubauförderung. Der Senat strebt an, die Zahl der jährlich geförderten Neubauwohnungen ab 2018 schrittweise von 3.500 auf 5.000 weiter zu erhöhen . Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften haben sich in einer Kooperationsvereinbarung mit dem Senat dazu verpflichtet, im Neubau 50 Prozent der Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen zu errichten. Ein wesentlicher Bestandteil zur Unterstützung der Neubauaktivitäten in der Stadt werden auch die in Arbeit befindlichen Leitlinien zur Partizipation sein, weil dadurch die Akzeptanz für Projekte erhöht werden kann. Frage 8: Wie viele neue Wohnungen sollen nach Planung des Senats bis wann errichtet werden und wie will der Senat dieses Ziel erreichen? Antwort zu 8.: Der Wohnraumbedarf für die kommenden Jahre wird derzeit im Rahmen der Erarbeitung des Stadtentwicklungsplans Wohnen 2030 (StEP Wohnen ) ermittelt. Dabei handelt es sich jedoch keineswegs um eine Zielzahl des Senats, sondern um eine reine Bedarfsermittlung auf Grundlage der Haushaltsentwicklung. Die sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften haben sich dazu bereiterklärt, den eigenen Wohnungsbestand (unter Einrechnung der Berliner Wohnungsbestände der berlinovo) von derzeit ca. 320.000 Wohneinheiten bis 2021 auf 360.000 Wohneinheiten zu erhöhen. Die Erweiterung des Wohnungsbestands soll sowohl durch Neubau als auch durch Zukauf erfolgen. Berlin, den 18. Mai 2017 In Vertretung Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mai 2017) Anhang 1 : Baugenehmigungen in Wohn- und Nichtwohngebäude 2011-2016, 1. Quartal 2017 Nachrichtlich: Baubeginne Anzahl der Wohnungen gesamt davon von/für Städtische(n) öffentl. Bauherren* sonstige Investoren Wohnungsunternehmen Berlin 29.817 378 29.439 881 Mitte 3.757 74 3.683 63 Friedrichshain-Kreuzberg 4.206 24 4.182 3 Pankow 5.463 -10 5.473 1 Charlottenburg-Wilmersdorf 2.478 26 2.452 - Spandau 1.183 -2 1.185 - Steglitz-Zehlendorf 1.446 - 1.446 - Tempelhof-Schöneberg 1.036 58 978 66 Neukölln 851 -5 856 109 Treptow-Köpenick 3.834 87 3.747 68 Marzahn-Hellersdorf 1.646 4 1.642 - Lichtenberg 2.930 2 2.928 571 Reinickendorf 987 120 867 - Berlin 19.199 817 18.382 1.169 Mitte 3.509 33 3.476 15 Friedrichshain-Kreuzberg 1.889 46 1.843 49 Pankow 2.452 81 2.371 328 Charlottenburg-Wilmersdorf 1.623 – 1.623 - Spandau 619 -1 620 - Steglitz-Zehlendorf 1.345 – 1.345 - Tempelhof-Schöneberg 437 1 436 - Neukölln 468 59 409 57 Treptow-Köpenick 3.109 338 2.771 293 Marzahn-Hellersdorf 880 -10 890 - Lichtenberg 2.452 270 2.182 357 Reinickendorf 416 – 416 70 Berlin 22.365 1.601 20.764 3.018 Mitte 3.848 440 3.408 558 Friedrichshain-Kreuzberg 2.542 175 2.367 194 Pankow 2.467 251 2.216 285 Charlottenburg-Wilmersdorf 1.549 2 1.547 - Spandau 507 1 506 - Steglitz-Zehlendorf 1.013 46 967 47 Tempelhof-Schöneberg 912 -2 914 110 Neukölln 900 – 900 - Treptow-Köpenick 3.953 85 3.868 614 Marzahn-Hellersdorf 1.360 – 1.360 287 Lichtenberg 2.699 483 2.216 803 Reinickendorf 615 120 495 120 Berlin 25.063 4.483 20.580 5.415 Mitte 3.730 155 3.575 402 Friedrichshain-Kreuzberg 1.106 55 1.051 282 Pankow 3.953 1.193 2.760 652 Charlottenburg-Wilmersdorf 2.152 -26 2.178 - Spandau 1.433 87 1.346 1.085 Steglitz-Zehlendorf 987 181 806 - Tempelhof-Schöneberg 1.186 168 1.018 73 Neukölln 1.094 349 745 219 Treptow-Köpenick 2.799 439 2.360 553 Marzahn-Hellersdorf 2.397 932 1.465 537 Lichtenberg 3.285 733 2.552 1.612 Reinickendorf 941 217 724 - Berlin 5.325 617 4.708 1.448 Mitte 944 87 857 - Friedrichshain-Kreuzberg 752 – 752 - Pankow 651 175 476 190 Charlottenburg-Wilmersdorf 94 2 92 - Spandau 152 – 152 - Steglitz-Zehlendorf 262 131 131 - Tempelhof-Schöneberg 355 – 355 60 Neukölln 367 141 226 - Treptow-Köpenick 805 – 805 515 Marzahn-Hellersdorf 473 – 473 516 Lichtenberg 332 – 332 119 Reinickendorf 138 81 57 48 Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg; Quelle: Städtische WU *) Als öffentliche Bauherren gelten Kommunen, kommunale Wohnungsunternehmen sowie Bund und Land. Dies sind Unternehmen oder Einrichtungen, bei denen Kommune, Land oder Bund mit mehr als 50% Nennkapital oder Stimmrecht beteiligt sind. **) I. Quartal Jahr Gebiet Anzahl der Wohnungen 2017** 2011 bis 2013 2014 2015 2016 S18-11138 S1811138 Antwort