Drucksache 18 / 11 139 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tino Schopf (SPD) vom 19. April 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Mai 2017) und Antwort Verwendung der Regionalisierungsmittel Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: In welcher Höhe beliefen sich die Regionalisierungsmittel für das Land Berlin in den Jahren 2014 bis 2017? Frage 2: Welche finanziellen Zuweisungen erhält das Land für den Zeitraum 2018 bis 2021? Antwort zu 1 und 2: Die Zuweisungen des Bundes an das Land Berlin nach dem Regionalisierungsgesetz betragen für die Jahre 2014 bis 2021: Jahr Mio. Euro 2014 398,511 2015 404,489 2016 436,709 2017 440,335 2018 443,942 2019 447,544 2020 451,123 2021 454,687 Die Regionalisierungsmittel wurden den Ländern für 2014 und 2015 noch nach dem Verteilschlüssel des Regionalisierungsgesetzes in der Fassung vom 12.12.2007 zugewiesen. In der aktuellen Fassung des Regionalisierungsgesetzes ist eine kontinuierliche Steigerung der insgesamt vom Bund ausgereichten Mittel von 1,8% p.a. ab 2017 bis 2031 vorgesehen. Im Berliner Landeshaushalt sind die Zuweisungen des Bundes aus Regionalisierungsmitteln in Kapitel 0730 (bisher 1270) unter Titel 23110 verbucht. Frage 3: Wie und in welchem Umfang wurden/werden die Mittel im Zeitraum 2014 bis 2017 verwendet für a) Leistungsbestellungen im SPNV (davon Trassenentgelte sowie Stationsentgelte) b) Leistungsbestellungen im ÖPNV c) Managementaufwand SPNV d) Managementaufwand ÖPNV e) Investitionen in Verkehrsanlagen SPNV f) Investitionen in Verkehrsanlagen ÖPNV g) Investitionen in Fahrzeuge SPNV h) Investitionen in Fahrzeuge ÖPNV i) Tarifausgleiche für Verbundförderung und Ausbildungsverkehre Antwort zu 3: Die dem Land Berlin zugewiesenen Regionalisierungsmittel sollen 2014-2017 wie folgt verwendet werden: Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 11 139 2 in Mio. Euro 2014 2015 2016 2017 a) Leistungsbestellungen S-Bahn SPNV 252,329 256,385 260,440 264,786 Regio 54,989 47,037 52,488 55,450 b) BVG ÖSPV 56,365 69,734 60,072 58,961 c) Managementaufwand SPNV 2,000 2,000 2,000 2,000 d) ÖSPV 2,000 2,000 2,000 2,000 e) Investitionen in Verkehrsanlagen SPNV 10,000 14,400 20,200 17,400 f) ÖSPV 20,600 12,700 13,250 16,050 g) Investitionen in Fahrzeuge SPNV 0,000 0,000 0,000 0,000 h) ÖSPV 0,000 0,000 0,000 0,000 i) Tarifausgleiche für Verbundförderung und Ausbildungsverkehre 0,000 0,000 0,000 0,000 Sonstiges* 0,228 0,233 0,112 0,074 Zuweisungen des Bundes nach dem Regionalisierungsgesetz 398,511 404,489 436,709 440,335 * Vergütung nichtplanmäßiger Angestellter: Eigenes Fachpersonal für die Technische Aufsichtsbehörde im Zusammenhang mit der Durchführung der Baumaßnahme U5 Die Höhe von Stations- und Trassenentgelten kann nicht angegeben werden, da diese nicht vom Land Berlin selbst, sondern von den Verkehrsunternehmen getragen werden. Die Entgelte sind – wie andere durch die Unternehmen eingekauften Leistungen – Bestandteil des Preises für die erbrachte Leistung. Im Rahmen des laufenden S-Bahnvertrages trägt das Verkehrsunternehmen das Risiko von Preisänderungen der Infrastrukturnutzungsentgelte selbst. Tarifersatzleistungen nach § 145 ff. SGB IX (Erstattung von Fahrgeldausfällen aus der unentgeltlichen Beförderung schwerbehinderter Menschen), nach § 45a PBefG und § 6a AEG (Ausgleich von Mindererlösen aus Ausbildungsverkehren) werden nicht aus Mitteln nach dem Regionalisierungsgesetz bestritten. Frage 4: Wie viele Zugkilometer wurden/werden mit den Ausgaben unter Frage 3 jeweils in den Jahren von 2014 bis 2017 bestellt und welcher Preis wurde/wird pro bestelltem Zugkilometer gezahlt? Antwort zu 4: Im SPNV wurden 2014-2017 folgende Leistungsmengen bestellt: in Mio. Zkm 2014 2015 2016 2017 S-Bahn-Verkehr Solleistung (bis 14.12.2017) 28,970 28,970 28,970 27,645 S-Bahn-Verkehr Mehrleistungspaket (bis 14.12.2017) 0,285 0,285 0,727 0,859 S-Bahn-Verkehr Interimsverträge (ab 15.12.2017) – – – 1,347 S-Bahn-Verkehr 29,255 29,255 29,697 29,851 Regionalverkehr 6,754 6,440 6,658 6,671* * vorläufige Angabe Die Preise je Zugkilometer betragen nach den jeweiligen Verträgen (siehe dazu auch http://www.stadtentwicklung.berlin.de/verkehr/politik_planung/oepnv/s_bahn/): in Euro/Zkm 2014 2015 2016 2017 S-Bahn-Verkehr, Solleistung 8,71 8,85 8,99 9,14 Regionalverkehr 8,14 7,30 7,88 8,31 Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 11 139 3 Frage 5: Wie beurteilt der Senat die jährliche Dynamisierung von 1,8% und die Preisentwicklung bei den Infrastrukturentgelten ? Welche Maßnahmen ergreift der Senat um das Problem der kontinuierlich steigenden Trassenund Stationspreise zu stoppen bzw. zu verlangsamen? Antwort zu 5: Das Land Berlin hat im Bundesrat am 8.7.2016 (BR-Drucksache 371/16) dem Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich zugestimmt , in dem u.a. in § 36f. ERegG auch die Koppelung der Stations- und Trassenentgelte an die Entwicklung der Regionalisierungsmittel festgeschrieben wurde: §37 (2) ERegG: „Soweit sich der Gesamtbetrag der den Ländern zustehenden Regionalisierungsmittel seit dem Jahr 2017 bis zu dem Jahr, in dem das Entgelt tatsächlich zu zahlen ist, geändert hat, sind die Entgelte nach Absatz 1* mit der gleichen Änderungsrate anzupassen.“ * gemeint sind die Entgelte für die Nutzung der Schienenwege der Eisenbahn und für die Nutzung von Personenbahnhöfen Frage 6: In welchem Umfang erhielt/erhält das Land im Zeitraum 2014 bis 2017 Zuweisungen nach dem GVFG / EntflechtG? Antwort zu 6: Die Zuweisungen des Bundes nach dem Entflechtungsgesetz (EntflechtG) und dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GVFG Bundesprogramm) betragen für die Jahre 2014 bis 2017: Jahr EntflechtG Mio. Euro* davon für Invest. ÖPNV Mio. Euro* GVFG Mio. Euro* 2014 49,731 41,731 11,000 2015 49,731 41,731 14,500 2016 49,731 41,731 23,500 2017 49,731 41,731 22,800 * Planansatz Im Berliner Landeshaushalt sind Kompensationszahlungen des Bundes nach dem EntflechtG und Zuweisungen aus dem GVFG-Bundesprogramm in Kapitel 0730 (bisher 1270) unter Titel 33103 verbucht. Berlin, den 16. Mai 2017 In Vertretung Jens-Holger Kirchner ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mai 2017)