Drucksache 18 / 11 140 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tino Schopf (SPD) vom 19. April 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Mai 2017) und Antwort Baulicher Zustand der Fußgängerunterquerung am S-Bahnhof Greifswalder Straße Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: In welchem Jahr entstand die Fußgängerunterführung am Ausgang des S-Bahnhofes Greifswalder Straße? Antwort zu 1: Der Fußgängertunnel wurde 1986 errichtet . Frage 2: Welche Informationen liegen dem Senat zum aktuellen baulichen Zustand dieser Fußgängerunterquerung vor? Antwort zu 2: Der Fußgängertunnel wird nach DIN 1076 überwacht und geprüft. Die letzte Hauptprüfung aus dem Jahr 2015 bewertete das Bauwerk mit der Zustandsnote 2,5 (2,5- 2,9 ausreichender Zustand). Frage 3: Sind seit Entstehung der Fußgängerunterführung bauliche Änderungen vorgenommen worden? Wenn ja, welche? Antwort zu 3: Bauliche Änderungen wurden nicht vorgenommen. Es wurden nur beschädigte Wandverkleidungselemente instandgesetzt. Frage 4: Hat der Senat Kenntnis von Schäden am betreffenden Ingenieursbauwerk – insbesondere durch Grundwasser? Antwort zu 4: Die baulichen Schäden sind im Prüfbericht der letzten Hauptprüfung von 2015 dokumentiert. Bei den dokumentierten Feuchteschäden handelt es sich um eindringendes Oberflächenwasser. Frage 5: Wie schätzt der Senat derzeit aus baulicher Sicht die noch verbleibende Nutzungsdauer der Unterquerung ein? Antwort zu 5: Der Fußgängertunnel wurde als massives Bauwerk aus Stahlbeton errichtet und die theoretische Nutzungsdauer hierfür beträgt ca. 90 Jahre. Die theoretische Restnutzungsdauer für den Fußgängertunnel beträgt somit noch ca. 59 Jahre. Frage 6: Welche Maßnahmen sind aus Sicht des Senates erforderlich, um die Nutzungsdauer der Fußgängerunterquerung zu erhalten und perspektivisch zu erhöhen? Wie eilbedürftig sind aus Sicht des Senats bauliche Erhaltungsmaßnahmen am Objekt? Antwort zu 6: Notwendige Maßnahmen für den Erhalt der Restnutzungsdauer wären umfangreiche Grundinstandsetzungsmaßnahmen (Abdichtung, Beton, Fugen, Wandverkleidung etc.) in den nächsten 5 bis 10 Jahren. Frage 7: Welche konkreten Maßnahmen / Planungen zum baulichen Erhalt der stark frequentierten Unterquerung unternimmt der Senat derzeit und künftig. Antwort zu Frage 7: Für das Bauwerk wird aktuell die betriebliche Unterhaltung (Reinigung, Wartung etc.) und die bauliche Unterhaltung (Maßnahmen kleineren Umfangs ) durchgeführt. Frage 8: Welche Daten liegen dem Senat zur Verkehrssicherheit der Fußgängerunterquerung vor? Beabsichtigt der Senat Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit (Überquerung von der Tram Station zum S-Bahnhof)? Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 11 140 2 Frage 9: Die bezeichnete Fußgängerunterquerung verbindet die Tram-Station der M 4 sowie die gegenüberliegende Straßenseite mit dem dortigen S-Bahnhof. Hat der Senat bisher erwogen, eine weitere barrierefreie direkte Verbindung vom obigen S-Bahngleis zur Ebene der Tramstation zu schaffen, beispielsweise durch einen Fahrstuhl am hinteren Gleisbereich? Antwort zu 8 und 9: Der Senat hält die Fußgängerunterquerung am S-Bahnhof Greifswalder Straße für sicher. Allerdings ist die Querung für Fußgänger, darunter viele ÖPNV -Nutzer, unattraktiv, da aufgrund der Treppen sogenannte „verlorene“ Höhen überwunden werden müssen . Auch ist die subjektive Sicherheit für Nutzende beeinträchtigt , da die Unterquerung nicht weiträumig eingesehen werden kann. Daher hat der Senat bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) eine Variantenuntersuchung zur Verbesserung der Gesamtsituation veranlasst. Darin zeigte sich, dass die bis dahin favorisierte Lösung mit direkten Treppen vom S-Bahnsteig zu den Straßenbahn -Bahnsteigen nicht ohne massiven Umbau der Bahnbrücken für die S-Bahn-Gleise und den Bahnsteig machbar ist. Diese Lösung würde dadurch unverhältnismäßig teuer werden und wurde daher verworfen. Nunmehr wird die direkte Anbindung der S-Bahn- Halle an die Tram-Haltestellen auf Straßenebene mittels eines lichtsignalgesicherten und barrierefreien Fußgängerüberwegs geplant. Die BVG hat hierfür bereits die Vorentwurfsplanung fertig gestellt, die sich in der Abstimmung befindet. Frage 10: Welche Planungen für die Errichtung einer Fahrradabstellanlage bzw. Erweiterung von Fahrradstellplätzen gibt es für den S-Bf. Greifswalder Straße? Antwort zu 10: Derzeit gibt es zur Erweiterung von Fahrradstellplätzen keine aktuellen Planungen. Seitens des Senats besteht aber weiterhin die Bereitschaft zum Bau weiterer Fahrradabstellplätze, sofern Flächen verfügbar sind. Berlin, den 15. Mai 2017 In Vertretung Jens-Holger Kirchner ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Mai 2017)