Drucksache 18 / 11 143 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 02. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Mai 2017) und Antwort Bauliche Instandhaltung des Wasserwerks Friedrichshagen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte , die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Wasserbetriebe - Anstalt öffentlichen Rechts - (BWB) um eine Stellungnahme gebeten , die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wurde der Beantwortung zugrunde gelegt. 1. In welchem finanziellen Umfang wurde in den letzten zwanzig Jahren seitens der Berliner Wasserbetriebe in die bauliche Instandhaltung der denkmalgeschützten Altgebäude beim Wasserwerk Friedrichshagen investiert? (Bitte um Auflistung der jeweiligen Gesamtausgaben für die Jahre 1996 bis 2016 aufgeschlüsselt auf die einzelnen Jahre) Zu 1.: Nach § 8 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz Berlin (DSchG Bln) sind die BWB als Eigentümerin verpflichtet, ein Denkmal im Rahmen des Zumutbaren instand zu halten und instand zu setzen, es sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdungen zu schützen. Neben der baulichen Instandhaltung der Gebäude ist zum Erhalt der Bau Substanz eine kontinuierliche Grünflächen- und Baumpflege erforderlich. Zum Erhalt des denkmalgeschützten Ensembles des historischen Wasserwerkes Friedrichshagen wurden in den letzten Jahren folgende Aufwendungen getätigt (Angaben in T€, Anmerkung: Für die Jahre 1996-2005 können die Kosten nur geschätzt werden, da hier eine Auswertung im aktuell genutzten System nicht möglich ist): Jahr Bauliche Gebäudeinstandhaltung Schutz vor Gefährdung mittels Grünflächenpflege, Verkehrssicherung Baumpflege 1996 bis 2005 geschätzt 300 500 2006 47 50 2007 39 50 2008 11 50 2009 24 50 2010 376 50 2011 138 52 2012 48 59 2013 35 50 2014 26 64 2015 124 178 2016 554 20 Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 11 143 2 2. Welche baulichen Maßnahmen wurden dabei insgesamt durchgeführt? Zu 2.: Es wurden diverse Sicherungsmaßnahmen in Dächer, Treppen und Fassaden sowie die Instandhaltung der Dachentwässerung durchgeführt. So wurde eine Dacherneuerung auf dem Verbindungsgang zwischen den Schöpfmaschinenhäusern A und B für 48 T€ in 2011 durchgeführt. Die Sanierung der Gleitlager der Dächer der Rieselergebäude 2 und 3 in den Jahren 2014 bis 2016 war mit Kosten i.H.v. 262 T€ verbunden. In die Teilerneuerung der Daches des Fördermaschinenhauses C wurden in den Jahren 2016 bis 2017 seitens der BWB 449 T€ investiert , hinzu kamen Fördermittel des Denkmalschutzes des Senats in Höhe von 68,6 T€. 3. Welche Ausgaben sind für das laufende Jahr 2017 geplant und welche Maßnahmen sollen realisiert werden? Zu 3.: Vorbehaltlich des Beschlusses durch den Vorstand der BWB soll in den Jahren 2017 bis 2019 die Erneuerung des Daches der Schöpfmaschinenhäuser A und B mit Kosten i.H.v. 1,5 Mio. € erfolgen. Darüber hinaus erfolgt die Planung für die Sanierung der Dächer und Zinnen der Sandwäsche der Langsamsandfilterstrasse A sowie des Waagehauses am Riesler 1. Die Kosten hierfür werden auf 213 T€ geschätzt, die in den Jahren 2017 bis 2018 umgesetzt werden sollen. Für die Grünflächen- und Baumpflege sowie die Verkehrssicherung sind in 2017 Ausgaben i.H.v. 35 T€ geplant . Diese Maßnahmen sind zum Eindämmen des Bewuchses an und auf den Gebäuden und somit zum Erhalt der Gebäudesubstanz erforderlich. 4. Wie setzt sich die Mittelzuweisung für die bauliche Unterhaltung der historischen Bausubstanz beim Wasserwerk zusammen und aus welchem Etat werden sie konkret finanziert? Zu 4.: Die Gebäude des Altwerkes Friedrichshagen sind für die Trinkwasserversorgung nicht mehr betriebsnotwendig und somit stillgelegt. Aufwendungen für den Erhalt sind nicht im Trinkwassertarif kalkulierbar und reduzieren die Gewinnabführung der BWB an den Senat. 5. Hält der Senat die bestehenden Ausgaben für die Instandhaltung der dortigen Baudenkmale vor dem Hintergrund der Größe des Geländes, der Anzahl und dem Zustand der Gebäude und dem umfangreichen Erhaltungsbedarf für ausreichend? Wenn nein, welche Maßnahmen werden zur Verbesserung der Situation und zur Bereitstellung der notwendigen finanziellen Mittel ergriffen ? Zu 5.: Angesichts der internationalen Bedeutung und der Ausdehnung des Wasserwerks Friedrichshagen sind aus konservatorischer Sicht weitere Sicherungs- und Pflegemaßnahmen der Gesamtanlage und der Einzelgebäude erforderlich. Es bestehen derzeit keine Anhaltspunkte dafür, dass die BWB ihrer gesetzlichen Erhaltungspflicht nach § 8 Abs. 1 DSchG Bln nicht nachkommen. 6. Wird seitens des Senats die Erarbeitung eines denkmalpflegerischen Gesamtkonzepts für den Erhalt der architektonisch wertvollen Gebäude als sinnvoll erachtet? Zu 6.: Ja, eine Bestandserfassung einschließlich Erarbeitung eines Denkmalpflegeplans gemäß § 8 Absatz 3 DschG Bln ist aus denkmalfachlicher Sicht geboten. 7. Welche Überlegungen gibt es für eine künftige Nutzung der nicht mehr betriebsnotwendigen, sich jedoch im Bereich der Trinkwasserschutz-zone befindlichen, Altgebäude des Wasserwerks? Zu 7.: Es gibt derzeit noch keine konkreten Überlegungen für eine künftige Nutzung. Nach aktueller Ausweisung der Wasserschutzzonen (WSZ) liegen die nicht mehr betriebsnotwendigen Grundstücksbereiche mit den dazu gehörigen Aufbauten in den WSZ I-III. Aktuell läuft das wasserbehördliche Bewilligungsverfahren für das Wasserwerk Friedrichshagen zur Grundwasserförderung. Im Anschluss erfolgt eine Überprüfung und bei Erfordernis eine Änderung der WSZ. Zur Abschätzung der zukünftigen Schutzzonen wurde ein Gutachten zur Grundwasserströmungsmodellierung erstellt . Demnach könnten die historischen Gebäude außerhalb der Schutzzonen I und II liegen und würden aus dem Grundwasserschutzgut heraus keinen maßgeblichen Einschränkungen unterliegen. Die endgültigen neuen WSZ des Wasserwerks Friedrichshagen werden erst nach Erteilung der Förderbewilligung berechnet und dann durch die zuständige Behörde ausgewiesen. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 11 143 3 Zur Ermittlung etwaiger Entwicklungspotentiale wurde Ende 2016 durch die BWB in Abstimmung mit allen zuständigen Fachbereichen des Bezirksamts Treptow- Köpenick und dem Landesdenkmalamt eine Machbarkeitsstudie zur Nachnutzung des Altwerkgeländes beauftragt . Diese dient als Grundlage dazu, etwaige Entwicklungspotentiale sowohl aus stadt- und landschaftsplanerischer Sicht als auch unter Berücksichtigung ökologischer und denkmalschutztechnischer Gesichtspunkte abzuschätzen und darzustellen. Der jetzige Stand der erwarteten neuen Ausweisung der WSZ wird als Basis für diese Studie verwendet. Die Fertigstellung der Studie ist für Ende 2017 avisiert. Berlin, den 18. Mai 2017 In Vertretung Henner B u n d e ........................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mai 2017)