Drucksache 18 / 11 145 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 02. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Mai 2017) und Antwort Raves im Görlitzer Park Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin und die Berliner Stadtreinigung BSR AöR (BSR) um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben: Frage 1: Welche Behörde hat wann auf wessen Antrag hin die Veranstaltungen "Kreuzberg Open Air" und "Erasmus-Students In-Berlin" mit welchen Auflagen genehmigt? Antwort zu 1: Eine Genehmigung hatte es mangels Antragstellung nicht gegeben. Das zuständige Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin hat keine Genehmigungen / Ausnahmezulassungen für die Veranstaltungen "Kreuzberg Open Air" und "Erasmus-Students In-Berlin" am 01.05.2017 im Görlitzer Park erteilt. Frage 2: Da die Veranstaltung entgegen § 3, 4 und 5 des Landes-Immissionsschutzgesetzes Berlin stattgefunden hat, muss es eine Zulassung einer Ausnahme durch die zuständige Behörde nach § 10, 11 Landes- Immissionsschutzgesetz Berlin gegeben haben? Welche Behörde ist/wäre das gewesen und aus welchen Gründen ist diese Ausnahmegenehmigung erteilt worden? Antwort zu 2: Die zuständige Behörde für die Erteilung von Ausnahmezulassungen und Genehmigungen nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin für die bei Frage 1 genannten Veranstaltungen wäre das Umweltund Naturschutzamt Friedrichshain-Kreuzberg gewesen. Frage 3: Falls eine Ausnahmegenehmigung nicht erteilt wurde, weshalb haben die Veranstaltungen trotzdem stattgefunden? Antwort zu 3: Das Bezirksamt Friedrichshain- Kreuzberg von Berlin hatte keine Kenntnis von den Veranstaltungen . Entsprechende Voranfragen und erforderliche Anträge wurden nicht gestellt. Es obliegt generell der Pflicht des Veranstalters, eine Ausnahmezulassung oder Genehmigung nach dem Landes -Immissionsschutzgesetz Berlin bei der zuständige Behörde zu beantragen, wenn erwartet wird, dass durch die jeweilige Veranstaltung Lärm oberhalb zulässiger Immissionsrichtwerte erzeugt wird. Frage 4: Welcher finanzielle Schaden ist dem Senat oder dem zuständigen Bezirk durch die Veranstaltung entstanden, also insbesondere durch Schäden an Flora und Bauten des Parks sowie durch die Kosten der Müllbeseitigung durch die BSR AöR? Antwort zu 4: Der Schaden an der Vegetation im Bereich des Rodelhügels ist nicht nur geringfügig. Die Schadenserhebung ist noch nicht abgeschlossen. Die Müllbeseitigung beim Görlitzer Park ist Teil des Pilotprojekts Parkreinigung der BSR. Dort war ein erhöhter Aufwand für den 1. Mai festgestellt worden. Genaue Kosten sind wegen weiterer Verursacher nicht konkret zurechenbar. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 11 145 2 Frage 5: Wer trägt diesen finanziellen Schaden im Ergebnis ? Gibt es Regressansprüche? Gegen wen und wann werden diese geltend gemacht? Antwort zu 5: Das Bezirksamt Friedrichshain- Kreuzberg hat gegenüber der Polizei eine Strafanzeige gegen den Veranstalter angekündigt. Inwieweit sich Schadensersatzansprüche durchsetzen lassen, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen. Möglicher Weise muss der Rechtsweg beschritten werden. Berlin, den 15. Mai 2017 In Vertretung Tidow ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Mai 2017)