Drucksache 18 / 11 146 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 02. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Mai 2017) und Antwort Müllablagerung auf öffentlichem Straßenland - Kosten für Senat und Bezirke Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur zum Teil in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) Anstalt öffentlichen Rechts um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wurde bei der Beantwortung berücksichtigt . 1. Welche Kosten sind dem Senat und den einzelnen Bezirken seit dem Jahr 2006 jährlich für die Entfernung bzw. Entsorgung von „wild entsorgtem“ Müll auf öffentlichem Straßenland durch die BSR AöR entstanden? Zu 1.: Die Kosten für „wild entsorgten“ Müll, d.h. illegalen Sperrmüll, auf öffentlichem Straßenland durch die BSR fließen in die sog. „Stadtabrechnung“ ein, die von den BSR erstellt und der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe jährlich in Rechnung gestellt wird. Die Kosten in Mio. € haben sich wie folgt entwickelt: 2006 7,8 Mio. € 2007 4,6 Mio. € 2008 4,5 Mio. € 2009 4,3 Mio. € 2010 5,4 Mio. € 2011 4,9 Mio. € 2012 4,8 Mio. € 2013 3,8 Mio. € 2014 3,8 Mio. € 2015 3,9 Mio. € 2016 4,3 Mio. € Berlin, den 15. Mai 2017 In Vertretung Henner B u n d e ................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Mai 2017)