Drucksache 18 / 11 155 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) vom 02. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Mai 2017) und Antwort Rettungsringe an Gewässern und Brücken sowie Notfallhämmer in Bussen, Bahnen und Bahnhöfen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele zur Rettung von Menschenleben an Gewässern bzw. Brücken aufgestellte Rettungsringe wurden seit dem Jahr 2010 in Berlin entwendet? Zu 1.: Durch die Berliner Feuerwehr werden pro Jahr ca. 400 – 500 fehlende Rettungsringe ersetzt. Zwischen den Jahren 2010 und 2016 wurden somit ca. 3500 Rettungsringe entwendet. 2. Wie viele zur Rettung von Menschenleben in Bussen , Bahnen und anderen öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Bahnhöfen in Berlin angebrachte Notfallhämmer wurden seit dem Jahr 2010 entwendet? Zu 2.: In den öffentlichen Verkehrsmitteln wurden zwischen den Jahren 2010 und 2016 insgesamt 27. 384 Notfallhämmer entwendet. Davon wurden in Bussen: 24.198, in U-Bahnen: 601, in Straßenbahnen: 2.585 entwendet. 3. Welche Anschaffungskosten/Wiederherstellungskosten sind mit Blick auf die in Fragen 1 und 2 Bezug genommenen entwendeten Rettungsmittel verbunden? Zu 3.: Die Anschaffungskosten für die Rettungsringe betragen jährlich rd. 20.000 Euro brutto. Die Kontrollen der Rettungsstationen und die Ersatzvornahmen für die entwendeten Rettungsmittel werden durch eine Mitarbeiterin und einen Mitarbeiter der Berliner Feuerwehr in der Entgeltgruppe 5 durchgeführt. Die Gesamtkosten für die Wiederherstellung betragen somit ca. 76.000 Euro pro Jahr. Die Materialkosten der zwischen 2010 und 2016 entwendeten Notfallhämmer belaufen sich insgesamt auf 150.065,99 €. Darin enthalten sind Materialkosten für Busse in Höhe von 123.751,96 €, für U-Bahnen in Höhe von 902,55 €, für Straßenbahnen in Höhe von 25.411,48 €. Zu weiteren Wiederherstellungskosten der entwendeten Notfallhämmer liegen dem Senat keine Angaben vor. Berlin, den 12. Mai 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Mai 2017)