Drucksache 18 / 11 158 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katina Schubert und Stefanie Fuchs (LINKE) vom 03. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Mai 2017) und Antwort Wohnraumbedarf sozialer Träger Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist dem Senat die Umfrage des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes zum Wohnraumbedarf sozialer Träger bekannt? Antwort zu 1: Die Umfrage wurde dem Senat im Rahmen der vom Paritätischen Wohlfahrtsverband veranstalteten Gesprächsreihe „Salon Soziale Träger“ zur Verfügung gestellt. Auf einer Podiumsdiskussion im Paritätischen Wohlfahrtsverband Berlin, an der auch die Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen Frau Katrin Lompscher teilgenommen hat, wurde die Umfrage vorgestellt . Frage 2: Wie bewertet der Senat die Ergebnisse? Antwort zu 2: Angesichts des angespannten Wohnungsmarkts erkennt der Senat den besonderen Bedarf sozialer Träger an Räumen für die Wahrnehmung sozialer Aufgaben an. Frage 3: Wie steht der Senat zur Einbringung einer Bundesratsinitiative mit dem Ziel, das Mietrecht so anzupassen , dass die Anwendung von Wohnraummietrecht in dem Fall möglich wird, in dem die Träger an Personen mit besonderem Wohnbedarf untervermieten? Antwort zu 3: Derzeit wird eine neue Bundesratsinitiative zur weiteren Verbesserung des Mieterschutzes vorbereitet. Dabei ist auch die Prüfung besserer Schutzmöglichkeiten von sozialen Trägern vorgesehen. Frage 4: Welcher Bedarf besteht nach Erkenntnissen des Senats an Wohnraum für soziale Träger? Antwort zu 4: Der Bedarf an Wohnraum für soziale Träger, um die Versorgung für diverse, sozial benachteiligte Personenkreise mittels Trägerwohnungen zu ermöglichen , ist vor dem Hintergrund eines insgesamt sehr angespannten Wohnungsmarktes nachvollziehbar. Der Senat erachtet das Instrument „Trägerwohnungen“ als unverzichtbaren Bestandteil der Wohnraumversorgung, denn es leistet einen wichtigen Beitrag zu Prävention und Beendigung von Obdachlosigkeit, aber auch der Realisierung von Betreuungsleistungen für unterschiedliche Personengruppen . Eine Erhebung sämtlicher Trägerwohnungen, z.B. gegliedert nach Zielgruppen bzw. Versorgungsbereichen, liegt dem Senat nicht vor. Auch die unter Frage 1 angeführte Umfrage bezieht sich ausschließlich auf Mitglieder des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbands - Landesverband Berlin e. V. Daneben existieren zahlreiche weitere Leistungsanbieter. Eine nachhaltige Erhebung über die verschiedenen Leistungstypen hinweg würde eine systematische Erfassung der Anzahl der Trägerwohnungen erfordern. Im Rahmen der standardisierten Jahresberichte als Bestandteil der jeweiligen Leistungsbeschreibungen und der Anlagen des Berliner Rahmenvertrages gemäß § 79 Abs. 1 SGB XII für Hilfen in Einrichtungen einschließlich Diensten im Bereich Soziales/BRV wäre dies denkbar. Aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen kommen jedoch sowohl die Leistungsbeschreibungen als auch die standardisierten Jahresberichte ausschließlich im inhaltlichen Konsens zwischen den Vertragspartnern, den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege und der Senatssozialverwaltung in der Rolle des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe zustande. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 11 158 2 Der Senat ist im Übrigen seit Jahren im regelmäßigen Austausch mit unterschiedlichen Akteuren, um die Rahmenbedingungen für soziale Träger weiterzuentwickeln. Im Fokus liegen derzeit die jährlichen Vorhaltekosten für beispielsweise Betrieb und Akquise der Wohnungen und deren Darstellung in einer einheitlichen Kostenstruktur. In diesem Zusammenhang ist Ende des Jahres 2016 eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Soziales, der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung , der Senatsverwaltung für Finanzen sowie den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege zur Überprüfung und Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für Trägerwohnungen initiiert worden. Frage 5: Sieht der Senat Möglichkeiten, den Trägern Baugrund zur Verfügung zu stellen, um den Neubau von Trägerwohnungen zu ermöglichen? Antwort zu 5: Zurzeit wird Baugrund prioritär den landeseigenen Wohnungsunternehmen zur Verfügung gestellt, damit diese ihre ambitionierten Neubauziele verwirklichen können. Darüber hinaus finden direkte Grundstücksvergaben an Wohnungsbaugenossenschaften und vereinzelt Konzeptverfahren (Bewertung des besten Konzepts, abhängig von den individuell formulierten konzeptionellen Zielen) statt. Unter anderem aus der in Frage 1 angesprochenen Studie ist ersichtlich, dass die überwiegende Zahl Sozialer Träger die benötigten Räume zur Miete nutzt und für eine künftige Wohnraumnutzung überwiegend die Integration in ein bestehendes Neubauprojekt bevorzugt wird. Dies deckt sich mit der Annahme, dass Soziale Träger in der Regel nicht über die Expertise, Kapazitäten und finanzielle Mittel für die eigenständige Planung und Umsetzung eines Neubauprojekts verfügen. Daher wird die Vergabe von Grundstücken an Soziale Träger zurzeit nicht prioritär verfolgt. Die Berücksichtigung derartiger Vorhaben ist jedoch in Konzeptverfahren, im Rahmen der Entwicklung neuer Wohngebiete sowie in Einzelfallentscheidungen im Verfahren der Grundstücksclusterung möglich. Frage 6: Was unternimmt der Senat, um die Rahmenbedingungen für soziale Träger in dieser Hinsicht zu verbessern? Antwort zu 6: Grundsätzlich wird die Integration von Wohnungen in Neubauvorhaben, insbesondere der landeseigenen Wohnungsunternehmen, befürwortet und unterstützt. Frage 7: Wie beurteilt der Senat die unterschiedliche Verteilung der Trägerwohnungen auf die Bezirke? Antwort zu 7: Dem Berliner Senat liegen keine eigenen landesweiten Erkenntnisse vor. Für jeden Leistungserbringer besteht die Möglichkeit, bezirksunabhängig Trägerwohnraum zu akquirieren. Es wird davon ausgegangen, dass dies in Eigenverantwortung vor dem Hintergrund der Anforderungen des Wohnungsmarktes sowie der Vereinbarkeit mit einer sozialleistungsrechtlich angemessenen Miethöhe erfolgt. Frage 8: Sieht der Senat Möglichkeiten, den Trägern beratend bei der Bewältigung rechtlicher und finanzieller Fragen zur Seite zu stehen? Antwort zu 8: Grundsätzlich stehen vielen organisierten Trägern zur Beratung und zur Vertretung der Trägerinteressen die jeweiligen Dachorganisationen zur Verfügung . Die Fachabteilungen der jeweiligen Senatsverwaltungen stehen im Rahmen ihrer fachlichen Zuständigkeit beratend zur Seite. Naturgemäß können jedoch Interessenskollisionen auftreten, die nicht im Beratungswege auf Fachebene lösbar sind, sondern beispielsweise nur im Rahmen der die Verträge verhandelnden Parteien (s.o. Antwort zu 4.). Berlin, den 16. Mai 2017 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mai 2017)