Drucksache 18 / 11 159 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Gottfried Ludewig (CDU) vom 02. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Mai 2017) und Antwort Große Ankündigungen ohne Folgen: Lässt der Senat die Krankenhäuser auf den Kosten für das freie WLAN sitzen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1) Wie viel hat die Einrichtung des WLANs am „Vivantes Klinikum Am Urban“ gekostet? 2) Wie hoch war der Anteil von Vivantes an dieser Investition? Zu 1. und 2.: Für die Einrichtung des WLANs am Vivantes Klinikum „Am Urban“ wurden nach Angaben der dortigen Geschäftsführung 300.000 EUR kalkuliert. 3) Wie viele Krankenhäuser, die im Krankenhausplan vorkommen, können durch die vom Senat zur Verfügung gestellten 2 Mio. € mit einem freien WLAN ausgerüstet werden? Zu 3.: Die Anzahl der förderbaren Krankenhäuser ist von der Anzahl der tatsächlich gestellten Förderanträge abhängig. a) Wenn die 2 Mio. € für die WLAN-Ausstattung der Krankenhäuser, die im Krankenhausplan vorkommen, nicht ausreichen: Nach welchen Kriterien werden welche Krankenhäuser zuerst ausgestattet? Zu a.: Die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für ein kostenfreies WLAN in Berliner Plankrankenhäusern zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität der Patientinnen und Patienten befinden sich noch in der verwaltungsinternen Abstimmung. b) Spielt es dabei eine Rolle, ob die Krankenhäuser landeseigene Kliniken sind oder in privater Trägerschaft? Zu b.: Die Trägerschaft spielt bei der Förderentscheidung keine Rolle. c) Wenn die finanziellen Mittel zur WLAN- Ausstattung der Krankenhäuser, die im Krankenhausplan vorkommen, nicht ausreichen, werden diese dann entsprechend aufgestockt? Zu c. Bisher wurden noch keine Fördermittel ausgereicht . 4) Wie hoch sind die laufenden Kosten des freien WLANs? Zu 4.: Hierzu liegen dem Senat keine Angaben vor. a) Werden diese durch den Krankenhausträger finanziert oder durch die Senatsverwaltung? Zu a.: Die Finanzierung der laufenden Kosten des freien WLANs erfolgt grundsätzlich durch den jeweiligen Krankenhausträger. 5) Gibt es einen Zeitplan bis wann welches Krankenhaus im Krankenhausplan so ausgestattet werden soll, dass es über freies WLAN verfügt? Zu 5.: Bei der Förderung des freien WLANs handelt es sich um ein Angebot an die Krankenhäuser. Die Frage der tatsächlichen Ausstattung obliegt somit dem jeweiligen Krankenhausträger. Berlin, den 17. Mai 2017 In Vertretung Boris Velte Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mai 2017)