Drucksache 18 / 11 160 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stephan Schmidt (CDU) vom 03. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Mai 2017) und Antwort Verstöße gegen § 19 Landeswaldgesetz Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Verstöße gegen das Entzünden offener Feuer (gemäß § 19 (1) 1. Berliner Landeswaldgesetz ) oder das Rauchverbot (gemäß § 19 (4) Berliner Landeswaldgesetz) im Waldgebiet wurden in den Jahren 2011-2016 festgestellt (bitte nach Forstgebieten auflisten )? Antwort zu 1: Es wurden in den Jahren 2011 – 2016 insgesamt 109 Verstöße festgestellt und zur Anzeige gebracht (siehe nachstehende Auflistung). 6 Verstöße gegen das Rauchverbot gemäß § 19 Abs. 4 Landeswaldgesetz Berlin (LWaldG Bln.) 103 Verstöße gegen das Entzünden offener Feuer gemäß § 19 Abs. 1 LWaldG Bln. Anzeigen 2011 gemäß § 19 LWaldG Rauchen 0 Entzünden offener Feuer 10 3x Revierförsterei Müggelheim 2x Revierförsterei Teufelssee 5x Revierförsterei Dachsberg Anzeigen 2012 gemäß § 19 LWaldG Rauchen 2 1x Revierförsterei Müggelheim 1x Revierförsterei Eichkamp Entzünden offener Feuer 9 1x Revierförsterei Müggelheim 1x Revierförsterei Gatow 1x Revierförsterei Tegelsee 3x Revierförsterei Teufelssee 3x Revierförsterei Eichkamp Anzeigen 2013 gemäß § 19 LWaldG Rauchen 1 1x Revierförsterei Teufelssee Entzünden offener Feuer 24 1x Revierförsterei Dachsberg 2x Revierförsterei Tegelsee 2x Revierförsterei Teufelssee 2x Revierförsterei Eichkamp 2x Revierförsterei Saubucht 3x Revierförsterei Wuhlheide 5x Revierförsterei Müggelheim 7x Revierförsterei Wannsee Anzeigen 2014 gemäß § 19 LWaldG Rauchen 2 2x Revierförsterei Wuhlheide Entzünden offener Feuer 9 1x Revierförsterei Wannsee 1x Revierförsterei Dachsberg 3x Revierförsterei Teufelssee 4x Revierförsterei Eichkamp Anzeigen 2015 gemäß § 19 LWaldG Rauchen 0 Entzünden offener Feuer 27 1x Revierförsterei Wuhlheide 1x Revierförsterei Teufelssee 3x Revierförsterei Blankenfelde 3x Revierförsterei Friedrichshagen 3x Revierförsterei Wannsee 4x Revierförsterei Grünau 4x Revierförsterei Schmöckwitz 8x Revierförsterei Spandau Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 11 160 2 Anzeigen 2016 gemäß § 19 LWaldG Rauchen 1 1x Revierförsterei Wuhlheide Entzünden offener Feuer 24 1x Revierförsterei Wuhlheide 1x Revierförsterei Eichkamp 1x Revierförsterei Dachsberg 1x Revierförsterei Hermsdorf 2x Revierförsterei Spandau 5x Revierförsterei Teufelssee 13x Revierförsterei Grünau Frage 2: Wer ist für die Kontrolle der Einhaltung dieser Vorschriften zuständig? Antwort zu 2: Für die Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften sind die Berliner Forsten zuständig. In Einzelfällen erfolgt eine Unterstützung durch die Polizei. Frage 3: In wie vielen Fällen und in welcher Höhe wurden dabei jeweils Bußgelder verhängt? Antwort zu 3: 97 Bußgelder wurden dabei verhängt. Bei den Verstößen gegen das Rauchverbot lag die Bußgeldhöhe jeweils bei 100,00 € und bei den Verstößen für das Entzünden offener Feuer bei 200,00 € – 300,00 € (je nach relativer Luftfeuchtigkeit am Tattag). Frage 4: Welche Einschätzung hat der Senat über die Gefährlichkeit des Gebrauchs von offenem Feuer und des Rauchens im Wald und in dessen Nähe und mit welchen Maßnahmen stellt der Senat die Einhaltung des Verbots sicher? Antwort zu 4: Rauchen und offenes Feuer sind neben vorsätzlicher Brandstiftung die wichtigsten Ursachen für Waldbrände in der Region. Dabei können besondere Gefährdungssituationen je nach Witterung ganzjährig entstehen . Gerade der nach wie vor hohe Anteil an Kiefern in den Berliner Wäldern führt zu einem lokal hohen Waldbrandrisiko . Neben intensiver Aufklärung und Information spielt bei der Waldbrandvorbeugung die Kontrolle durch die Berliner Forsten und in Einzelfällen auch die Unterstützung der Polizei an Schwerpunkten der Gefährdung eine Rolle. Frage 5: Gibt es Stellen, an denen häufig offene Feuer (Lagerfeuer, Grillen) entzündet werden, welche sind das und wie wird der daraus folgenden Gefährdung nachhaltig entgegengewirkt? Antwort zu 5: Besonders häufig finden Verstöße gegen die Regelungen des § 19 Landeswaldgesetz erwartungsgemäß an Erholungsschwerpunkten mit hoher Aufenthaltsqualität (wie Gewässerufer, Badestrände, aber auch Lichtungen und Liegewiesen) und in Siedlungsnähe statt. Maßnahmen, die der daraus folgenden Gefährdung möglichst nachhaltig entgegenwirken: siehe Antwort zu Fragen 4 und 7. Frage 6: Wie viele Hinweisschilder über das bestehende ganzjährige Rauchverbot im Berliner Wald gibt es und wo befinden sich diese? Antwort zu 6: An einigen Waldeingängen und besonders gefährdeten Waldorten weisen gesonderte Schilder auf das ganzjährige Rauchverbot hin. Die genaue Zahl entsprechender Schilder in allen Berliner Wäldern ist nicht dokumentiert. Frage 7: Wie wird die Bevölkerung darüber hinaus über das Rauchverbot im Wald informiert? Antwort zu 7: Die Information über das ganzjährige Rauchverbot erfolgt ergänzend über regelmäßige Pressemitteilungen und andere Instrumente der Öffentlichkeitsarbeit (Beteiligung an Publikumsveranstaltungen, Waldführungen , Sprechstunden). Berlin, den 15. Mai 2017 In Vertretung Tidow ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Mai 2017)