Drucksache 18 / 11 161 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stephan Schmidt (CDU) vom 03. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Mai 2017) und Antwort Beleuchtung des Parkplatzes für die Schulfarm Insel Scharfenberg Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wer ist für die Beleuchtung des mitten im Wald befindlichen öffentlichen Parkplatzes der Schulfarm Insel Scharfenberg zuständig? Zu 1.: Die Beleuchtung der Grundstücke obliegt grundsätzlich dem Grundstückseigentümer. Die gegenwärtig als Parkplatz genutzte Fläche am Strandbad Tegel befindet sich im Eigentum der Berliner Forsten, welche auch eine Beleuchtung durch Dritte des im Wald befindlichen öffentlichen Parkplatzes gestattet. 2. Seit wann ist dieser Parkplatz unbeleuchtet? Zu 2.: Der genaue Zeitpunkt des Ausfalls der Parkplatzbeleuchtung ist nicht mehr ermittelbar. 3. Warum konnte für die unbefriedigende Situation nicht bereits im letzten Winter eine zufriedenstellende Lösung gefunden werden? 4. Wie schätzt der Senat die Frage der Sicherheit der Schulkinder, Lehr- und Servicekräfte aus Scharfenberg in der dunklen Jahreszeit ein, welche den Parkplatz oder die direkt dort befindliche Bushaltestelle nutzen müssen? 5. Wann ist mit einer dauerhaften Behebung des jetzigen Zustands zu rechnen? Zu 3. bis 5.: Seitens der Senatsverwaltung für Bildung , Jugend und Familie wird eine Wiederinbetriebnahme geprüft und angestrebt. Hierdurch soll auch die Sicherheit der Schulkinder, Lehr- und Servicekräfte aus Scharfenberg in der dunklen Jahreszeit erhöht werden. Die zuvor technisch genutzte Infrastruktur (z.B. Verkabelung und Stromzufuhr) muss jedoch zum Teil vollständig erneuert werden. Da der Parkplatz sich in der Schutzzone des Wasserwerks Tegel befindet, bestehen zudem noch besondere bauliche Anforderungen. Zusammen mit der eigentumsrechtlichen Situation ist eine Wiederinbetriebnahme der Beleuchtung und der Umsetzung der notwendigen Maßnahmen sehr aufwendig. Auf dieser Basis konnte bisher keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden. 6. Ist es möglich, als Übergangslösung bis zu einer dauerhaft funktionierenden Beleuchtung einen Shuttleservice für die Schüler und Lehrer aus Scharfenberg bis zum nächsten Siedlungsgebiet einzurichten? Zu 6.: Die Einrichtung eines Shuttleservice wird insbesondere während der Sommermonate als nicht erforderlich angesehen, für die kommende Herbst- /Wintersaison wird die Einrichtung geprüft. Berlin, den 15. Mai 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Mai 2017)