Drucksache 18 / 11 162 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Burkard Dregger (CDU) vom 04. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Mai 2017) und Antwort Neue Wache am Alexanderplatz Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In welcher Höhe sind bislang Kosten für die Planung der neuen Polizeiwache auf dem Alexanderplatz angefallen? Zu 1.: Bisher sind keine Kosten für die Planung der neuen Polizeiwache auf dem Alexanderplatz angefallen. 2. Welches sind die kalkulierten Gesamtkosten für die Planung, Errichtung und Inbetriebnahme der neuen Polizeiwache auf dem Alexanderplatz? Zu 2.: Nach aktueller Kostenschätzung sind Mittel in Höhe von ca. 720.000 € für die Planung, Errichtung und Inbetriebnahme inklusive der Informations- und Kommunikationstechnik der neuen Polizeiwache zu erwarten. 3. Wann ist mit der Erteilung einer Baugenehmigung zu rechnen? Zu 3.: Die Errichtung des Gebäudes erfolgt nach § 62 Bauordnung Berlin (BauOBln) genehmigungsfrei. Eine Bauanzeige wird aktuell unter Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen vorbereitet. Die Einreichung der Unterlagen wird zeitnah erfolgen. 4. Wann ist mit der Fertigstellung und Inbetriebnahme zu rechnen? Zu 4.: Mit der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) ist der Übergabetermin der neuen Polizeiwache auf dem Alexanderplatz für den Oktober 2017 abgestimmt. Entsprechend ist die Aufnahme des Dienstbetriebs für Oktober 2017 geplant. 5. Welche personelle Ausstattung ist geplant? Zu 5.: Insgesamt werden fünf Arbeitsplätze in der Wache zur Verfügung stehen. Seitens der Polizei Berlin ist eine Besetzung mit drei Polizeidienstkräften im rundum -die-Uhr-Schichtdienst geplant. Zudem ist für die Bundespolizei und das Ordnungsamt des Bezirks Berlin Mitte jeweils ein Arbeitsplatz vorgesehen . 6. Welche Aufträge sollen mit dieser personellen Ausstattung ausgeführt werden können? Zu 6.: Die in der Wache eingesetzten Bediensteten sind vor allem für die Aufnahme von Anzeigen und Hinweisen verantwortlich. Die Wache soll zudem als serviceorientierte Ansprechstelle für Bürgerauskünfte aller Art dienen. Im Sinne einer bürgernahen Verwaltung sollen bei Sachverhaltsklärungen direkt vor Ort die Zuständigkeiten der jeweiligen Kooperationspartner festgestellt und erforderlichenfalls weitergehende Maßnahmen veranlasst werden. Damit soll schneller und effizienter auf relevante Sachverhalte reagiert werden können. Weiterhin dient die Wache dem Informationsaustausch zwischen den Kooperationspartnern . Außerdem werden durch die Beteiligten anlassbezogene gemeinsame Bestreifungen zweier oder aller Kooperationspartner koordiniert. 7. Ist die beabsichtigte Beteiligung der Bundespolizei an der personellen Ausstattung der neuen Wache bereits verbindlich geregelt? Zu 7.: Im Rahmen der Kooperationsvereinbarung wurde festgelegt, dass die Wache anlassbezogen beziehungsweise im Rahmen der personellen Möglichkeiten von Mitarbeitenden der Bundespolizei als Anlaufstation genutzt werden soll. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 11 162 2 8. Welche personelle Beteiligung hat die Polizei zugesagt ? Zu 8.: Siehe Antwort zu Frage 5. 9. Stellt die personelle Beteiligung der Bundespolizei eine ständige Amtshilfe da? Zu 9.: Die Beteiligung der Bundespolizei erfolgt nicht im Rahmen einer Amtshilfe. Alle Beteiligten werden im Rahmen der eigenen Zuständigkeit tätig. 10. Andernfalls auf welcher rechtlichen Grundlage wird die Bundespolizei in der neuen Wache und auf dem Alexanderplatz tätig? Zu 10.: Entfällt. Berlin, den 17. Mai 2017 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mai 2017)