Drucksache 18 / 11 166 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 06. April 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Mai 2017) und Antwort Wohnungsaufsichtsgesetz gegen Schrottimmobilien in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher alle Bezirke um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Die Antworten basieren auf diesen Angaben. Frage 1: Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren jeweils in den Jahren 2014, 2015 und 2016 in den einzelnen Bezirken in der Wohnungsaufsichtsbehörde für die Umsetzung des Wohnungsaufsichtsgesetzes (Wo- AufG) zuständig? Antwort zu 1: Mitarbeitende: Chalottenburg-Wilmersdorf: k.A. Friedrichshain-Kreuzberg: 1 Lichtenberg: 1 Marzahn-Hellersdorf: 1 Mitte: 4 Neukölln: 3 Pankow: 2 Reinickendorf: 2014 = 3 Mitarbeitende, in 2015 und 2016 = 4 Mitarbeitende Spandau: 1,5 Steglitz-Zehlendorf: 1 Tempelhof-Schöneberg: k.A. Treptow-Köpenick: 1 Frage 2: In wie vielen Fällen musste jeweils in den Jahren 2014, 2015 und 2016 in den einzelnen Bezirken die Instandsetzung einer Wohnung nach § 3 WoAufG angeordnet werden, weil der Gebrauch einer Wohnung zu Wohnzwecken, beispielsweise durch nicht ordnungsgemäß nutzbare Heizung oder Toiletten, nicht unerheblich beeinträchtigt war? Antwort zu 2: Es liegen hierzu keine Statistiken bzw. Angaben zur Fallzahl vor. Einzelmeldungen: Lichtenberg: 1 Marzahn-Hellersdorf: 1 in 2016 Neukölln: 2014 = 25, 2015 = 23, 2016 = 30 Reinickendorf: 2014: 200 Fälle, 2015: 185 Fälle, 2016: 166 Fälle Spandau zu Frage 2 und 3: 2014: 47 Fälle, 2015: 40 Fälle, 2016: 37 Fälle Frage 3: In wie vielen Fällen musste jeweils in den Jahren 2014, 2015 und 2016 in den einzelnen Bezirken die Beseitigung mangelhafter Wohnverhältnisse nach § 4 WoAufG angeordnet werden, weil die bauliche Beschaffenheit einer Wohnung, beispielsweise durch dauerhafte Durchfeuchtung von Fußböden, Decken oder Wänden, nicht den Mindestanforderungen an erträgliche Wohnverhältnisse entsprach? Antwort zu 3: Es liegen hierzu keine Statistiken bzw. Angaben zur Fallzahl vor. Einzelmeldungen: Marzahn-Hellersdorf: 1 in 2014 Spandau zu Frage 2 und 3: 2014: 47 Fälle, 2015: 40 Fälle, 2016: 37 Fälle Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 11 166 2 Frage 4: In wie vielen Fällen musste jeweils in den Jahren 2014, 2015 und 2016 in den einzelnen Bezirken eine Wohnung nach § 6 WoAufG für unbewohnbar erklärt werden, weil Mängel das Wohnen offensichtlich erheblich beeinträchtigt haben? Antwort zu 4: Es liegen hierzu keine Statistiken bzw. Angaben zur Fallzahl vor. Einzelmeldungen: Pankow: seit 2012: 2 Frage 5: In wie vielen Fällen musste jeweils in den Jahren 2014, 2015 und 2016 in den einzelnen Bezirken die Räumung einer Wohnung nach § 7 WoAufG verlangt werden, weil diese überbelegt war, da nicht mindestens 9qm Wohnfläche für jede Person vorhanden war? Frage 6: In wie vielen Fällen musste jeweils in den Jahren 2014, 2015 und 2016 in den einzelnen Bezirken die Instandsetzung eines Gebäudes nach § 8 WoAufG angeordnet werden, um zu verhindern, dass die Bewohnerinnen und Bewohner gefährdet oder unzumutbar belästigt werden? Frage 8: Wie viele Ordnungswidrigkeiten nach § 13 WoAufG mussten jeweils in den Jahren 2014, 2015 und 2016 in den einzelnen Bezirken nach Erfüllung welcher jeweiligen in § 13 Abs. 1 WoAufG genannter Tatbestände mit einer Geldbuße geahndet werden? Antwort zu 5, 6 und 8: Es liegen hierzu keine Statistiken bzw. Angaben zur Fallzahl vor. Frage 7: In wie vielen Fällen fanden jeweils in den Jahren 2014, 2015 und 2016 in den einzelnen Bezirken Nachprüfungen nach § 10a WoAufG durch die Behörde oder Sachverständige statt, um sicherzustellen, dass die Anforderungen des WoAufG erfüllt werden? Antwort zu 7: Es liegen hierzu keine Statistiken bzw. Angaben zur Fallzahl vor. Einzelmeldungen: Neukölln: 2014 = 900, 2015 = 846, 2016 = 1106 Frage 9: Wann wird eine Rechtsgrundlage geschaffen, die eine ausbeuterische Vermietung von Wohnungen verhindert? Antwort zu 9: § 291 Abs. 1 Strafgesetzbuch bildet bereits die Rechtsgrundlage für die Verfolgung von Mietwucher bei der Vermietung von Wohnungen. Wer danach die Zwangslage, die Unerfahrenheit, den Mangel an Urteilsvermögen oder die erhebliche Willensschwäche eines anderen dadurch ausbeutet, dass er sich oder einem Dritten für die Vermietung von Räumen zum Wohnen Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Berlin, den 22. Mai 2017 In Vertretung Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mai 2017)