Drucksache 18 / 11 170 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 06. April 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Mai 2017) und Antwort Kampfansage an Hundehaufen: Durchsetzung der Tütenpflicht Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie häufig wurden seit Einführung der gesetzlichen Tütenpflicht durch den Beschluss des Hundegesetzes am 23. Juni 2016 durch das Abgeordnetenhaus in den einzelnen Bezirken Hundeführerinnen und Hundeführer vom bezirklichen Ordnungsamt kontrolliert, ob sie jeweils gemäß § 8 Abs. 3 S. 2 StrReinG eine Tüte zur unverzüglichen Beseitigung von Hundehaufen bei sich führten? 2. In wie vielen Fällen wurden in den einzelnen Bezirken durch die bezirklichen Ordnungsämter a) mündliche Verwarnungen ausgesprochen, b) ein Verwarngeld verhängt und c) ein Bußgeld verhängt im Rahmen von Verstößen gegen die gesetzliche Tütenpflicht gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 6 StrReinG? 3. Wie hoch waren die durch Verhängung von Verwarngeld und Bußgeld erzielten Einnahmen in den einzelnen Bezirken wegen Verstoßes gegen die gesetzliche Tütenpflicht gemäß § 8 Abs. 3 S. 2 StrReinG? Zu 1., 2. und 3.: Die Angaben können den nachfolgenden Übersichten entnommen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kontrollen gemäß Straßenreinigungsgesetz nur auf dem öffentlichem Straßenland des Landes Berlin und Privatstraßen des öffentlichen Verkehrs erfolgen, Grünanlagen sind hiervon ausgenommen. Die Rückmeldung seitens der Bezirke ergab, dass zur Ermittlung der Daten erforderliche Statistiken nicht in allen Berliner Bezirken geführt werden. Bezirk vom 23.06.2016 – 31.12.2016 Kontrollen mündl. Verwarnungen Verwarngelder Bußgelder Höhe der erzielten Einnahmen Charlottenburg- Wilmersdorf Friedrichshain- Kreuzberg 0 0 0 0 0,00 € Lichtenberg 0 0 0 0 0,00 € Marzahn-Hellersdorf Mitte Neukölln 0 0 0 0 0,00 € Pankow 0 0 0 0 0,00 € Reinickendorf Spandau k.A. k.A 0 0 0,00 € Steglitz-Zehlendorf Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 11 170 2 Tempelhof-Schöneberg Treptow-Köpenick Summe 0 0 0 0 0,00 € Bezirk vom 01.01.2017 – 30.04.2017 Kontrollen mündl. Verwarnungen Verwarngelder Bußgelder Höhe der erzielten Einnahmen Charlottenburg- Wilmersdorf Friedrichshain- Kreuzberg 0 0 0 0 0,00 € Lichtenberg 0 0 0 0 0,00 € Marzahn-Hellersdorf Mitte Neukölln 0 0 0 0 0,00 € Pankow 0 0 0 0 0,00 € Reinickendorf k.A. k.A 0 0 0,00 € Spandau k.A. k.A 0 0 0,00 € Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Treptow-Köpenick Summe 0 0 0 0 0,00 € 4. Wie hoch ist das Verwarngeld und wie hoch ist das Bußgeld, das bei einem Verstoß gegen a) die gesetzliche Tütenpflicht gemäß § 8 Abs. 3 S. 2 StrReinG und b) die gesetzliche Beseitigungspflicht von Hundehaufen gemäß § 8 Abs. 4 S. 1 StrReinG verhängt werden kann? Zu 4.: Gemäß „Verwarngeld Katalog der bezirklichen Ordnungsämter für nichtverkehrsrechtliche sowie für verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeiten“ beträgt bei Verstößen gegen den § 8 Abs. 3 und Abs. 4 StrReinG die Höhe des Verwarnungsgeldes für Ordnungswidrigkeiten 35 Euro. Gemäß § 9 Abs. 1 StrReinG handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 8 Abs. 4 S. 1 in Verbindung mit Abs. 3 als Hundehalter oder Hundeführer die Verunreinigung der Straßen nicht unverzüglich beseitigt oder für die vollständige Beseitigung von Hundekot geeignete Hilfsmittel nicht mitführt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. 5. Wie häufig wurden gegen Hundeführerinnen und Hundeführer durch Ordnungsämter in den einzelnen Bezirken jeweils in den Jahren 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016 a) Verwarnungen ausgesprochen, b) Verwarngelder verhängt und c) Bußgelder verhängt im Rahmen von Verstößen gegen die gesetzliche Beseitigungspflicht von Hundehaufen gemäß § 8 Abs. 4 S. 1 i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 6 StrReinG? 6. Wie hoch waren die durch Verhängung von Verwarngeld und Bußgeld erzielten Einnahmen in den einzelnen Bezirken wegen Verstoßes gegen die gesetzliche Beseitigungspflicht von Hundehaufen gemäß § 9 Abs. a Nr. 6 StrReinG jeweils in den Jahren 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016? Zu 5. und 6.: Die Anzahl der gemäß § 8 Abs. 4 S. 1 i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 6 StrReinG (Straßenreinigungsgesetz ) seitens der bezirklichen Ordnungsämter mündlich ausgesprochenen Verwarnungen, der Verhängung von Verwarn- und Bußgeldern im Rahmen von Verstößen gegen die gesetzliche Beseitigungspflicht von Hundekot und die in den Bezirken erzielten Einnahmen aufgrund von Verstößen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 6 StrReinG für die Jahre 2012-2016 können den nachfolgenden Übersichten entnommen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass in den Bezirken keine statistischen Erhebungen über mündliche Verwarnungen geführt werden, beziehungsweise mündliche Verwarnungen nicht erteilt werden, sondern in der Regel informative und aufklärende Gespräche mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern geführt werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 11 170 3 Die Rückmeldung seitens der Bezirke ergab, dass zur Ermittlung der Daten erforderliche Statistiken nicht in allen Berliner Bezirken geführt werden. Bezirk 2012 Verwarnungen Verwarngelder Bußgelder Höhe der erzielten Einnahmen Charlottenburg- Wilmersdorf -- 5 -- Friedrichshain- Kreuzberg -- 0 2 450 € Lichtenberg -- 13 8 865 € Marzahn-Hellersdorf -- 0 0 0 € Mitte Neukölln 9 3 0 105 € Pankow -- 2 0 70 € Reinickendorf -- 1 10 640 € Spandau 1 5 4 480 € Steglitz-Zehlendorf -- -- -- -- Tempelhof-Schöneberg Treptow-Köpenick -- 0 0 0 € Summe 0 0 0 2.610 € Bezirk 2013 Verwarnungen Verwarngelder Bußgelder Höhe der erzielten Einnahmen Charlottenburg- Wilmersdorf -- 8 -- Friedrichshain- Kreuzberg -- 0 4 1.000 € Lichtenberg -- 5 5 515 € Marzahn-Hellersdorf -- 0 0 0 € Mitte Neukölln -- 0 0 0 € Pankow -- 0 0 0 € Reinickendorf -- 2 10 665 € Spandau 1 2 3 220 € Steglitz-Zehlendorf -- -- -- -- Tempelhof-Schöneberg Treptow-Köpenick -- 0 0 0 € Summe 0 0 0 2.400 € Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 11 170 4 Bezirk 2014 Verwarnungen Verwarngelder Bußgelder Höhe der erzielten Einnahmen Charlottenburg- Wilmersdorf -- 12 -- Friedrichshain- Kreuzberg -- 0 2 800 € Lichtenberg -- 14 2 550 € Marzahn-Hellersdorf -- 0 0 0 € Mitte Neukölln -- 0 0 0 € Pankow -- 2 1 170 € Reinickendorf -- 2 2 185 € Spandau 1 2 2 205 € Steglitz-Zehlendorf -- -- -- -- Tempelhof-Schöneberg Treptow-Köpenick -- 0 0 0 € Summe 0 0 0 1.910 € Bezirk 2015 Verwarnungen Verwarngelder Bußgelder Höhe der erzielten Einnahmen Charlottenburg- Wilmersdorf -- 6 -- Friedrichshain- Kreuzberg -- 0 0 0 € Lichtenberg -- 13 6 955 € Marzahn-Hellersdorf -- 0 0 0 € Mitte Neukölln -- 0 0 0 € Pankow -- 0 0 0 € Reinickendorf -- 0 3 195 € Spandau -- 0 1 60 € Steglitz-Zehlendorf -- -- -- -- Tempelhof-Schöneberg Treptow-Köpenick 1 0 0 0 € Summe 0 0 0 1.210 € Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 11 170 5 Bezirk 2016 Verwarnungen Verwarngelder Bußgelder Höhe der erzielten Einnahmen Charlottenburg- Wilmersdorf -- 6 -- Friedrichshain- Kreuzberg -- 0 1 300 € Lichtenberg -- 12 7 895 € Marzahn-Hellersdorf -- 0 0 0 € Mitte Neukölln -- 0 0 0 € Pankow -- 0 0 0 € Reinickendorf -- 0 10 0 € Spandau 0 1 2 145 € Steglitz-Zehlendorf -- -- -- -- Tempelhof-Schöneberg Treptow-Köpenick 1 0 0 0 € Summe 0 0 0 1.340 € Berlin, den 15. Mai 2017 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Mai 2017)