Drucksache 18 / 11 176 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg (LINKE) vom 04. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Mai 2017) und Antwort Studienabbrecher im Studiengang Rechtswissenschaften und Ergebnisse juristischer Staatsprüfungen in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Studierende haben in den vergangenen zehn Jahren das Studium der Rechtswissenschaften im Land Berlin aufgenommen (bitte aufschlüsseln nach Jahren und Universitäten)? 2. Wie viele dieser Studierenden haben demgegenüber die Zwischenprüfung endgültig nicht bestanden und wurden zwangsexmatrikuliert und wie viele dieser Studierenden haben das Studium aus anderen Gründen abgebrochen (bitte aufschlüsseln nach Jahren, Universitäten, absoluten Zahlen sowie Gesamtabbrecherquote)? Zu 1. und 2.: Die Anzahl der Studierenden, die in den letzten zehn akademischen Jahren zum ersten Fachsemester im Studiengang Rechtswissenschaft zugelassen wurden und die seitdem ohne Abschluss ausgeschieden sind, sind nachfolgend nach Universitäten aufgeschlüsselt dargestellt . Bei der Interpretation der Zahlen ist zu berücksichtigen , dass – sich unter den aus sonstigen Gründen exmatrikulierten Studierenden eine nicht bestimmbare Anzahl Studierender befindet, die das Studium an einer anderen Universität fortsetzen, Zwischenprüfung gemäß § 15 Satz 3 Nr. 4 Variante 2 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) nur erfolgt, wenn nicht innerhalb von zwei Monaten die Notwendigkeit der Immatrikulation für die Erreichung eines weiteren Studienziels nachgewiesen wird, – naturgemäß nicht bekannt ist, welche der in einer Kohorte zugelassenen Studierenden das Studium künftig abbrechen oder erfolgreich abschließen werden . Die angegebenen Quoten der ohne Abschluss ausgeschiedenen Studierenden sind daher insbesondere für die letzten akademischen Jahre nicht vergleichbar , da ein stets größer werdender Anteil Studierender sich noch im Studium befindet. Aus diesen Gründen kann eine Gesamtabbrecherquote nicht verlässlich dargestellt werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 11 176 2 Übersicht über Zulassungen und Exmatrikulationen im Studiengang Rechtswissenschaft akademisches Jahr Universi - tät Zulassungen zum ersten Fachsemester davon seitdem ohne Abschluss ausgeschieden insgesamt davon exmatrikuliert davon Fach/ Studiengang gewechselt nach endgültig nicht bestandener Zwischen - prüfung aus sonstigen Gründen Zahl % 1 2 3 4 5 6 7 8 2007/08 *FU 382 199 52,1 8 170 21 **HU 331 143 43,2 3 123 17 2008/09 FU 345 169 49,0 9 140 20 HU 311 126 40,5 2 114 10 2009/10 FU 306 173 56,5 7 136 30 HU 335 144 43,0 4 121 19 2010/11 FU 370 161 43,5 8 134 19 HU 428 170 39,7 6 147 17 2011/12 FU 389 191 49,1 3 162 26 HU 455 176 38,7 5 149 22 2012/13 FU 417 183 43,9 5 152 26 HU 446 173 38,8 4 145 24 2013/14 FU 352 167 47,4 0 138 29 HU 468 155 33,1 3 135 17 2014/15 FU 501 165 32,9 1 139 25 HU 469 153 32,6 10 131 12 2015/16 FU 457 115 25,2 0 105 10 HU 472 96 20,3 3 83 10 2016/17 FU 524 27 5,2 0 27 0 HU 487 24 4,9 0 21 3 * FU = Freie Universität Berlin ** HU = Humboldt-Universität zu Berlin Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 11 176 3 3. Wie viele Studierende haben in den letzten zehn Jahren die 1. juristische Staatsprüfung erfolgreich abgeschlossen und wie viele nicht (bitte in absoluten wie prozentualen Werten ausweisen)? 4. Wie stellt sich die Notenverteilung in den letzten zehn Jahren bei der ersten Juristischen Staatsprüfung dar? Zu 3. und 4.: Die erste juristische Prüfung besteht seit der Ausbildungsreform 2003 aus der universitären Schwerpunktbereichsprüfung und der staatlichen Pflichtfachprüfung . Sie ist bestanden, wenn beide Teilprüfungen bestanden worden sind. Hierüber wird ein Gesamtzeugnis ausgestellt. Die Verteilung der in den Gesamtzeugnissen ausgewiesenen Noten der ersten juristischen Prüfung für die letzten zehn Jahre ist nachfolgend dargestellt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die beschriebene Struktur der ersten juristischen Prüfung erst für Studienanfängerinnen und Studienanfänger ab dem Wintersemester 2003 gilt, so dass im Jahr 2007 lediglich solche Absolventinnen und Absolventen ausgewiesen sind, die ihr Studium besonders zügig abgeschlossen haben. Übersicht über die Ergebnisse der ersten juristischen Prüfung (neues Recht) Land Berlin erfolgreiche Kandidatinnen und Kandidaten insgesamt Notenverteilung bei den erfolgreichen Kandidatinnen und Kandidaten sehr gut gut vollbefriedigend befriedigend ausreichend Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % 1 2 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 2007 57 0 0,0 7 12,3 24 42,1 19 33,3 7 12,3 2008 388 0 0,0 33 8,5 125 32,2 184 47,4 46 11,9 2009 486 0 0,0 29 6,0 142 29,2 242 49,8 73 15,0 2010 544 1 0,2 27 5,0 192 35,3 255 46,9 69 12,7 2011 609 0 0,0 21 3,4 194 31,9 291 47,8 103 16,9 2012 623 2 0,3 43 6,9 203 32,5 275 44,1 101 16,2 2013 615 3 0,5 46 7,5 201 32,7 271 44,1 94 15,3 2014 826 0 0,0 46 5,6 236 28,6 417 50,5 127 15,4 2015 944 4 0,4 56 5,9 312 33,1 459 48,6 113 12,0 2016 919 2 0,2 59 6,4 309 33,6 423 46,0 126 13,7 Die erste juristische Prüfung ist nicht bestanden, wenn entweder die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung oder die staatliche Pflichtfachprüfung oder beide Teilprüfungen nicht bestanden sind. Das Nichtbestehen der ersten juristischen Prüfung als solches wird statistisch nicht erfasst, da die genannten Gesamtzeugnisse nur für bestandene Prüfungen beantragt und ausgestellt werden. Statistische Angaben existieren für beide Teilprüfungen. Hieraus lässt sich jedoch nicht unmittelbar eine Nichtbestehensrate ableiten, weil die Teilprüfungen zeitlich nicht aneinander gebunden sind und auch keine Reihenfolge für die Ablegung festgelegt ist. Insgesamt erfolglose Kandidatinnen oder Kandidaten können daher in der Statistik über die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung oder über die staatliche Pflichtfachprüfung oder in beiden Statistiken auftauchen, ohne dass dies im Einzelnen nachvollzogen werden kann. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 11 176 4 Die Bestehens- und Nichtbestehenszahlen in der universitären Schwerpunktbereichsprüfung und in der staatlichen Pflichtfachprüfung für die letzten zehn Jahre sind nachfolgend dargestellt. Übersicht über die Ergebnisse der universitären Schwerpunktbereichsprüfung Übersicht über die Ergebnisse der staatlichen Pflichtfachprüfung Land Berlin Geprüfte Kandidatinnen und Kandidaten Von den geprüften Kandidatinnen und Kandidaten Land Berlin Geprüfte Kandidatinnen und Kandidaten Von den geprüften Kandidatinnen und Kandidaten bestanden bestanden nicht bestanden bestanden nicht Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % 1 2 3 4 5 6 1 2 3 4 5 6 2007 746 688 92,2 58 7,8 2007 67 60 89,6 7 10,4 2008 648 596 92,0 52 8,0 2008 496 406 81,9 90 18,1 2009 642 575 89,6 67 10,4 2009 666 484 72,7 182 27,3 2010 637 558 87,6 79 12,4 2010 795 552 69,4 243 30,6 2011 692 619 89,5 73 10,5 2011 808 616 76,2 192 23,8 2012 640 587 91,7 53 8,3 2012 835 623 74,6 212 25,4 2013 701 648 92,4 53 7,6 2013 823 621 75,5 202 24,5 2014 618 587 95,0 31 5,0 2014 779 594 76,3 185 23,7 2015 642 617 96,1 25 3,9 2015 879 672 76,5 207 23,5 2016 711 658 92,5 53 7,5 2016 787 597 75,9 190 24,1 Die Verteilung der Noten und die Bestehens- und Nichtbestehenszahlen der ersten juristischen Staatsprüfung nach dem bis zur Studienaufnahme 2002 bei Anmeldung zur Prüfung spätestens bis zum 1. Juli 2006 geltenden alten Ausbildungsrecht für die Jahre 2007 und 2008 sind nachfolgend ergänzend dargestellt. Die Angaben zu wiederholten Prüfungen enthalten sowohl Kandidatinnen und Kandidaten, die im ersten Versuch erfolglos waren, als auch solche im Notenverbesserungsversuch nach dem Freiversuch. Nach 2008 wurden in Berlin keine Kandidatinnen und Kandidaten mehr nach altem Recht geprüft. Übersicht über die Ergebnisse der ersten juristischen Staatsprüfung (altes Recht) Land Berlin Geprüfte Kandidatinnen und Kandidaten Notenverteilung bei den erfolgreichen Kandidatinnen und Kandidaten insgesamt davon wieder - holt geprüft davon erfolgreich davon erfolglos davon wiederholt erfolglos sehr gut gut vollbefriedi - gend befriedigend ausreichend Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 2007 1.096 257 692 63,1 404 36,9 82 7,5 0 0,0 11 1,0 128 11,7 272 24,8 281 25,6 2008 441 282 245 55,6 196 44,4 132 30,0 0 0,0 1 0,2 17 3,9 92 20,9 125 30,6 Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 11 176 5 5. Wie viele Rechtsreferendare haben in den letzten zehn Jahren das Referendariat aufgenommen und wie viele dieser Referendare haben die zweite juristische Staatsprüfung bestanden bzw. (endgültig) nicht bestanden (bitte aufschlüsseln nach Jahren, absoluten Zahlen sowie Bestehens- und Nichtbestehensquote)? 6. Wie stellt sich die Notenverteilung in den letzten zehn Jahren bei der zweiten juristischen Staatsprüfung dar? Zu 5. und 6.: Die Anzahl der in den letzten zehn Jahren jeweils in das Referendariat eingestellten Referendarinnen und Referendare ist nachfolgend dargestellt. Übersicht über die Einstellungen in das Referendariat Jahr 2007 2008 2009 2010 2011 2012 1013 2014 2015 2016 Einstellungen 803 721 700 740 702 760 736 702 735 586 Eine Aussage darüber, wie viele dieser Referendarinnen und Referendare die zweite juristische Staatsprüfung bestanden oder (endgültig) nicht bestanden haben, ist statistisch nicht möglich. Die Anzahl der erfolgreichen und erfolglosen Kandidatinnen und Kandidaten in der zweiten juristischen Staatsprüfung wird statistisch erfasst, allerdings ist nicht feststellbar, welcher Einstellungskohorte im Referendariat diese Kandidatinnen und Kandidaten jeweils angehört haben. Der geringe Anteil von Kandidatinnen und Kandidaten, die die zweite juristische Staatsprüfung endgültig nicht bestehen, lässt jedoch erkennen , dass im Jahresmittel der weit überwiegende Teil der Referendarinnen und Referendare das Referendariat erfolgreich abschließt. Die Bestehens- und Nichtbestehenszahlen und die Verteilung der Noten in der zweiten juristischen Staatsprüfung für die letzten zehn Jahre sind nachfolgend dargestellt . Die Angaben zu wiederholten Prüfungen enthalten seit der Einführung des Notenverbesserungsversuchs in der zweiten juristischen Staatsprüfung im Jahr 2008 sowohl Kandidatinnen und Kandidaten, die im ersten Versuch erfolglos waren, als auch solche im Notenverbesserungsversuch . Übersicht über die Ergebnisse der zweiten juristischen Staatsprüfung Land Berlin Geprüfte Kandidatinnen und Kandidaten Notenverteilung bei den erfolgreichen Kandidatinnen und Kandidaten insgesamt davon wieder - holt geprüft davon erfolgreich davon erfolglos davon wiederholt erfolglos sehr gut gut vollbefriedi - gend befriedigend ausreichend Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 2007 911 146 739 81,1 172 18,9 34 3,7 0 0,0 14 1,5 169 18,6 361 39,6 195 21,4 2008 684 125 572 83,6 112 16,4 25 3,7 0 0,0 19 2,8 126 18,4 262 38,3 165 24,1 2009 928 143 771 83,1 157 16,9 47 5,1 0 0,0 30 3,2 199 21,4 353 38,0 189 20,4 2010 903 209 739 81,8 164 18,2 45 5,0 1 0,1 22 2,4 167 18,5 356 39,4 193 21,4 2011 912 236 781 85,6 131 14,4 34 3,7 0 0,0 26 2,9 197 21,6 373 40,9 185 20,3 2012 919 194 822 89,4 97 10,6 29 3,2 0 0,0 35 3,8 222 24,2 408 44,4 157 17,1 2013 914 202 805 88,1 109 11,9 32 3,5 0 0,0 20 2,2 239 26,1 396 43,3 150 16,4 2014 942 214 812 86,2 130 13,8 30 3,2 0 0,0 25 2,7 230 24,4 419 44,5 138 14,6 2015 991 273 855 86,3 136 13,7 34 3,4 0 0,0 17 1,7 235 23,7 412 41,6 191 19,3 2016 916 257 788 86,0 128 14,0 36 3,9 0 0,0 22 2,4 228 24,9 375 40,9 163 17,8 Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 11 176 6 Berlin, den 19. Mai 2017 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mai 2017)