Drucksache 18 / 11 177 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Hakan Taș und Katina Schubert (LINKE) vom 04. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Mai 2017) und Antwort Expert*innenkommission für die Überarbeitung der Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde Berlin (VAB) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wann wird die im Koalitionsvertrag vorgesehene Expert*innenkommission, die Empfehlungen für die Überarbeitung der Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde Berlin (VAB) erarbeiten soll, eingesetzt und wann wird sie ihre Arbeit konkret aufnehmen? Zu 1.: Der Einberufung der in den Richtlinien der Regierungspolitik vereinbarten Kommission, die Empfehlungen für die Überarbeitung der Verfahrenshinweise der Berliner Ausländerbehörde aussprechen kann, wird eine hohe Bedeutung beigemessen. Zwischenzeitlich wurde daher eine Verfahrensregelung für die VAB-Kommission entworfen. Hierzu müssen noch umfangreiche Abstimmungen vorgenommen werden. Wann mit einer Arbeitsaufnahme der Kommission zu rechnen ist, steht daher noch nicht fest und wird auch davon abhängen, ob die in Aussicht genommenen Mitglieder auch ihre Berufung in die Kommission annehmen werden. 2. Welche Personen sollen in diese Kommission berufen werden bzw. welche Organisationen werden aufgefordert , Expert*innen zu benennen? Zu 2.: Nach den Vereinbarungen der Richtlinien der Regierungspolitik werden in diese Kommission insbesondere Personen vom Berliner Flüchtlingsrat, Vertreterinnen und Vertreter von Migrantinnen- und Migrantenorganisationen , der Liga der Wohlfahrtsverbände und Gewerkschaften , der Härtefallkommission und aus den Anwaltsvereinen , die über Fachkenntnisse und Erfahrung im Migrationsrecht verfügen, entsandt, unter Hinzuziehung der jeweils zuständigen Verwaltung. 3. Wer wird die Expert*innenkommission moderieren ? Zu 3.: Die Kommission wird unter dem Vorsitz des Senators für Inneres und Sport einberufen, der auch die Besprechungen moderieren wird. Er kann sich durch seinen Staatssekretär für Inneres vertreten lassen. 4. Wann ist mit ersten Ergebnissen aus der Kommission für die Überarbeitung der Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde Berlin zu rechnen? Ist es vorgesehen diese Ergebnisse und die überarbeiteten Verfahrenshinweise öffentlich zugänglich zu machen? Zu 4.: Wann mit ersten Ergebnissen aus der Kommission für die Überarbeitung der Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde Berlin zu rechnen ist, ist derzeit aus den oben genannten Gründen noch nicht bekannt. Die Ergebnisse werden jedoch zu gegebener Zeit in die Verfahrenshinweise der Berliner Ausländerbehörde einfließen, die dann wie bisher in ihrer aktuellen Fassung auf ihrer Internetseite öffentlich zugänglich sind. 5. Welche Änderungen sind an den Verfahrenshinweisen seit dem Beginn der 18. Legislaturperiode erfolgt? Welche Gremien oder Personen haben diese Änderungen erarbeitet? Zu 5.: Die Änderungen, die seit Beginn der 18. Legislaturperiode erfolgt sind, ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Übersicht und können, soweit es Änderungen bis zum 20.3.2017 betrifft (Tag der letzten Aktualisierung der Verfahrenshinweise im Internet), im Detail auf der Homepage der Berliner Ausländerbehörde unter http://www.berlin.de/labo/willkommen-inberlin /service/downloads/artikel.274377.php nachgelesen werden. Änderungen wurden und werden im Regelfall auf Grund von Gesetzesänderungen oder Rechtsprechung der Berliner Gerichte oder des Bundesverwaltungsgerichts durch die Referentinnen und Referenten und Führungs- Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 11 177 2 kräfte der Ausländerbehörde Berlin erarbeitet. Im Fall von Ermessensspielräumen und der Auslegung von unbestimmten Rechtsbegriffen schlagen sich auch landespolitische Richtungsentscheidungen des Senats in den Verfahrenshinweisen nieder. Wesentliche Änderungen erfolgen bzw. nach Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, die die Fachaufsicht über die Berliner Ausländerbehörde führt. 6. Wo besteht nach Ansicht des Senats der dringendste Überarbeitungsbedarf bei den Verfahrenshinweisen der Ausländerbehörde Berlin? Zu 6.: Kurz- und mittelfristig besteht der dringendste Überarbeitungsbedarf auf Grund der im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Änderungen des Aufenthaltsgesetzes und weiterer ausländerrechtlicher Bestimmungen in anderen Gesetzen. Hier ist insbesondere das Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration, der dieses Gesetz begleitenden Richtlinienumsetzungsverordnung sowie des Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht zu nennen. Auch fließen die in den Richtlinien der Regierungspolitik formulierten Zielsetzungen des neuen Senats zur Gestaltung landesrechtlicher Spielräume bei der Anwendung des Bundesrechts in die Überarbeitung der Verfahrenshinweise ein. Der Senat hat sich vorgenommen, eine integrationsfreundliche Auslegung im Rahmen der rechtlichen Vorgaben vorzunehmen. Berlin, den 13. Mai 2017 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mai 2017) S18-11177 S1811177 Anlage