Drucksache 18 / 11 178 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Hakan Taș und Katina Schubert (LINKE) vom 04. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Mai 2017) und Antwort Nachkontrolle von Pässen Geflüchteter durch Berliner Behörden Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wird dem Land Berlin mitgeteilt, ob vom BAMF übersandte Dokumente auf ihre Authentizität und Integrität überprüft worden sind? Zu 1.: Regelmäßig erhält die Ausländerbehörde Berlin keine Kenntnis davon, ob und welche Identitätsdokumente dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Asylverfahren vorgelegt wurden. Verfahrensverzögernd wirkt zudem häufig, dass bei Bekanntwerden der Entscheidung des Bundesamtes nicht alle für die Identitätsfeststellung notwendigen Dokumente vom BAMF übersandt wurden und/oder ihre Echt-heit noch nicht hinreichend überprüft ist. Sobald die Entscheidung des BAMF vorliegt, werden daher die im Rahmen des Asylverfahrens vorgelegten Dokumente sowie das Ergebnis der Dokumentenüberprüfung angefordert. 2. Aus welchen Gründen werden vom BAMF übersandte Dokumente erneut überprüft? Zu 2.: Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass generell keine erneute Überprüfung der vom BAMF übersandten Dokumente durch die Berliner Ausländerbehörde erfolgt. Eine Kontrolle wird vorgenommen, soweit unzureichende Unterlagen des BAMF vorliegen (bspw. nicht ersichtlich ist, ob dort bereits eine Dokumentenprüfung durchgeführt worden ist) oder aber offenkundige Fälschungsmerkmale an einem Dokument festgestellt werden . 3. Wie viele Überprüfungen von Pässen von Geflüchteten durch die Berliner Ausländerbehörde haben seit 2015 stattgefunden und welche Ergebnisse hatten diese (bitte quartalsweise aufschlüsseln)? Zu 3.: Eine statistische Erhebung erfolgt nicht. 4. Wie lange dauert der Vorgang der Nachkontrolle mindestens, durchschnittlich und längstens? Kommen dabei technische Hilfsmittel zum Einsatz, wenn ja, welche ? Zu 4.: Der für die Prüfung benötigte Zeitansatz variiert je nach Fallkonstellation und der Art des betreffenden Dokuments. Gesonderte Erhebungen zur Dauer der Dokumentenüberprüfung erfolgen nicht. Die Prüfung der Pässe erfolgt in zwei Sichtungslinien. Die einzelnen Sachgebiete der Ausländerbehörde sind mit Forensik- Lupen (10-fache Vergrößerung, Auflicht, Streiflicht und UV-Licht) sowie UV-Prüfgeräten ausgestattet. 5. Wie viele Personen sind bei der Berliner Ausländerbehörde mit der Nachkontrolle von Pässen beschäftigt? Zu 5.: Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter der Berliner Ausländerbehörde ist gehalten, bei allen vorgelegten Dokumenten auf offensichtliche Fälschungsmerkmale zu achten und bei bestehenden Fälschungsmerkmalen das betreffende Dokument genauer zu prüfen. Diese Verfahrensweise betrifft sämtliche der Ausländerbehörde vorgelegten Dokumente und ist nicht auf Personen im oder nach dem Asylverfahren beschränkt. Zudem verfügt jedes Sachgebiet über mindestens eine durch die Bundespolizei hinsichtlich der Dokumentenprüfung gesondert geschulte Mitarbeiterin oder einen geschulten Mitarbeiter. 6. In wie vielen Fällen wurden seit 2015 gefälschte Papiere entdeckt, die vom BAMF nicht als solche erkannt wurden (bitte quartalsweise aufschlüsseln)? Zu 6.: Eine statistische Erhebung erfolgt nicht. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 11 178 2 7. In welchen weiteren Berliner Behörden finden Kontrollen von Ausweisdokumenten statt und wie werden diese begründet? Zu 7.: Eine vermehrte Kontrolle von Identitätsdokumenten im Zusammenhang mit Asylverfahren findet neben der Kontrolle durch die Berliner Ausländerbehörde im Wesentlichen in einigen Berliner Bezirken statt. Jedoch ist die dahingehende bezirkliche Praxis in Berlin uneinheitlich. Die Nachprüfungen erfolgen aus den Gründen der Antwort zu Ziffer 2. Durch die weiteren am Asylverfahren beteiligten Behörden können in begründeten Einzelfällen eine vertiefte Prüfung von Identitätsdokumenten vornehmen und/oder eine polizeitechnische Untersuchung bei den Sicherheitsbehörden veranlassen. 8. Wird an der Praxis einer mehrmaligen Nachkontrolle von Pässen von Geflüchteten in Berlin weiter festgehalten und wenn ja, warum? Zu 8.: Aus den Gründen der Antwort zu Ziffer 2 wird an der unter Ziffer 5 beschriebenen Praxis festgehalten. 9. Gibt es einen definierten Informationsaustausch zwischen unterschiedlichen Teilen der Berliner Verwaltung oder zwischen der Bundes- und Berliner Verwaltung zu gefälschten oder veränderten Personaldokumenten? Zu 9.: Der Begriff eines „definierten Informationsaustauschs “ ist hier unklar. Im Rahmen der Kooperation aller während eines Asylverfahrens für eine Asylsuchende oder einen Asylsuchenden zuständigen Behörden findet ein Austausch statt. Berlin, den 13. Mai 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mai 2017)