Drucksache 18 / 11 179 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Georg Kössler (GRÜNE) vom 04. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Mai 2017) und Antwort Berlin feiert... bis die Anlage beschlagnahmt wird. Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Musikanlagen wurden von der Berliner Polizei aufgrund von Verstößen gegen den Lärmschutz durch nicht angemeldete "Open Airs" in den Jahren seit 2010 beschlagnahmt (bitte einzeln pro Jahr aufzählen)? (a) Wie viel Watt hatten diese Musikanlagen im Schnitt und wie viele hatten 500 Watt oder mehr? Zu 1. a): Eine Beantwortung ist nicht möglich, da eine statistische Erhebung durch die Polizei Berlin nicht erfolgt . (b) Was geschieht mit den beschlagnahmten Musikanlagen ? Zu 1. b): Tonwiedergabegeräte oder Teile davon, auf die sich eine Ordnungswidrigkeit nach dem Landes- Immissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG Bln) bezieht, können gemäß § 16 LImSchG Bln eingezogen werden. Die weitere Entscheidung über die Einziehung trifft die zuständige Ordnungsbehörde, in der Regel das jeweilige bezirkliche Umwelt- und Naturschutzamt. (c) Wie viele dieser nicht angemeldeten "Open Airs" hatten eine Teilnehmerzahl über 200 Teilnehmer? 2. Wie viele Musikanlagen wurden von der Berliner Polizei aufgrund von Verstößen gegen den Lärmschutz in Privatwohnungen, z.B. durch laute Partys, in den Jahren seit 2010 beschlagnahmt (bitte einzeln pro Jahr aufzählen )? 3. Wie viele Musikanlagen wurden von der Berliner Polizei aufgrund von Verstößen gegen den Lärmschutz durch angemeldete Veranstaltungen in den Jahren seit 2010 beschlagnahmt (bitte einzeln pro Jahr aufzählen)? Zu 1. c), 2. und 3.: Eine Beantwortung ist nicht möglich , da eine statistische Erhebung nicht erfolgt. 4. Welche Richtlinien im Umgang mit den Veranstalter *innen von unangemeldeten Partys und Raves existieren nach Kenntnis des Senats? Zu 4.: Richtlinien im Umgang mit den Veranstalterinnen und Veranstaltern von unangemeldeten Partys und Raves liegen dem Senat nicht vor. Es gelten Regelungen des Landes-Immissionsschutzgesetzes. 5. Wie geht die Berliner Polizei in der Regel gegen nicht angemeldete Partys und Raves, z.B. in stillgelegten Gebäuden oder in öffentlichen Parks vor? (Anzahl Einsatzkräfte , Hunde etc.; gibt es ein Kommunikationsteam; Leitlinien für den Einsatz körperlicher Gewalt etc.) Zu 5.: Die Polizei ist verpflichtet, bei Veranstaltungen im öffentlichen Raum, die ohne Genehmigung der Bezirksämter durchgeführt werden sollen, auch die Grundrechtsinteressen z.B. der Anwohnerinnen und Anwohner zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen, um einen angemessenen Ausgleich der verschiedenen Interessen und Schutzgüter zu gewährleisten. In vielen Fällen führt - sofern nicht sogar Straftaten vorliegen - diese Prüfung zu dem Ergebnis, dass die Polizei zu einem Einschreiten verpflichtet ist und eine Duldung solcher Veranstaltungen im Interesse der Allgemeinheit nicht in Frage kommt. Die Ressourcen, welche die Polizei Berlin dafür verwendet , variieren nach Anlass und Ausmaß der Veranstaltung sowie dem Verhalten der Teilnehmenden individuell und werden nach der Beurteilung der Lage festgelegt. So kann es beispielsweise im Einzelfall genügen, dafür die Besatzung einer Funkwagenstreife zu entsenden. In anderen Fällen kann der Einsatz einer Vielzahl von Kräften, beispielsweise der Einsatzeinheiten, notwendig sein. Die Anwendung von körperlicher Gewalt richtet sich nach dem „Gesetz über die An-wendung unmittelbaren Zwangs bei der Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Landes Berlin (UZwG Bln)“. Die Art Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 11 179 2 und Intensität der Zwangsmaßnahmen unterliegt immer dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und ist abhängig vom Verhalten der jeweils betroffenen Person. Es ist stets das mildeste Mittel zur Erreichung des jeweiligen Zwecks zu wählen. 6. Wie hoch ist der Anteil angezeigter Ruhestörungen auf Grund von Raves und Partys in Berlin, die nicht in einer Räumung oder der Beschlagnahmung der Musikanlagen enden (bitte einzeln pro Jahr aufzählen)? Zu 6.: Hierzu werden im Einzelnen keine statistischen Erhebungen bei den zuständigen Behörden geführt. Berlin, den 22. Mai 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Mai 2017)