Drucksache 18 / 11 183 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Ziller (GRÜNE) vom 05. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Mai 2017) und Antwort Externe Dienstleister bei Online-Angeboten von landeseigenen Unternehmen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche generellen Richtlinien gelten für die Integration von externen Diensten in die Online-Angebote von landeseigenen Unternehmen? Zu 1.: Für landeseigene Unternehmen bestehen keine speziellen Richtlinien zum Einsatz externer Softwareangebote . Sie unterliegen den allgemeinen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten. 2. Wie wird in Online-Angeboten der landeseigenen Unternehmen der Schutz der personenbezogenen Daten der Nutzer*innen hinsichtlich der eingebundenen externen Dienste gewahrt? Zu 2.: Zum Schutz personenbezogener Daten sind alle Behörden, sonstigen öffentlichen Stellen sowie natürlichen und juristischen Personen, Gesellschaften und anderen Personenvereinigungen des privaten Rechts, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen, nach Maßgabe des § 2 Absatz 1 Datenschutzgesetz Berlin (BlnDSG) verpflichtet. Dies umfasst insbesondere die §§ 1, 2, 5 bis 19a und 30 BlnDSG. Soweit Unternehmen im Wettbewerb stehen – wie die Charité – gelten für diese gemäß § 2 Absatz 3 BlnDSG die dort genannten Normen des Bundesdatenschutzgesetzes (§§ 11, 27 Absatz 2, 28 bis 35, 3, 40, 42a, 43 BSDG) anstatt der Landesnormen (§§ 3, 6, 6a, 9 bis 17, 18a, 30 BlnDSG). 3. Wie bewertet der Senat die Nutzung des Angebotes „Google Custom Search“ durch die Charité Berlin als Standard der webseiteninternen Suche im Hinblick auf die Verknüpfbarkeit von personenbezogenen Daten mit konkreten medizinischen Suchanfragen durch den externen Anbieter? Zu 3.: Die Google Custom Search wird nur für die Suche im öffentlich verfügbaren Internet-Auftritt der Charité verwendet. Damit können die Seiten, die ohnehin öffentlich verfügbar sind, direkt durchsucht werden. Die Suchergebnisse wären so auch über Suchmaschinen auffindbar . Die Suche direkt auf der Seite stellt lediglich eine Vereinfachung dar. Eine Speicherung von personenbezogenen Daten auch im Zusammenhang mit medizinischen Suchanfragen findet nicht statt. 4. Welche weiteren Fälle von einer Einbindung externer Dienstleister in den Online-Angeboten landeseigener Unternehmen sind dem Senat bekannt, die sensible Nutzer *innen-Anfragen oder –Aktionen mit ihren personenbezogenen Daten verknüpfen? Zu 4.: Gemäß den Vorgaben der zentralen IKT- Steuerung auf Grundlage des E-Government-Gesetzes Berlin (EGovG Bln) sind durch die vom Gesetz umfassten Behörden künftig zentral bereitgestellte IKT-Basisdienste zu nutzen. Dies umfasst z. B. auch den Online- Zahlungsdienst, den die BerlinOnline Stadtportal GmbH & Co. KG als Betreiber des Stadt-Portals berlin.de bereitstellt . Detaillierte Informationen über Einbindungen externer Dienstleister in den Online-Angeboten landeseigener Unternehmen liegen nicht vor, da diese von den Unternehmen selbständig und in eigener Verantwortung betrieben werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 11 183 2 5. Ist der Beantwortung von Seiten des Senats noch etwas hinzuzufügen? Zu 5.: Siehe Antwort zu 1 - 4. Berlin, den 18. Mai 2017 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mai 2017)