Drucksache 18 / 11 184 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Bettina König (SPD) vom 08. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Mai 2017) und Antwort Hilfen zur Pflege in den Berliner Bezirken Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Anträge auf Hilfen zur Pflege nach SGB XII wurden in den einzelnen Berliner Bezirken jeweils im Jahr 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016 gestellt? Zu 1.: Bezirksamt 2012 2013 2014 2015 2016 Marzahn-Hellersdorf (ohne zurückgezogene Anträge oder Anträge bei Vorversterben vor Bescheidung, …) qualifizierte Schätzung 600 600 600 600 600 Steglitz-Zehlendorf 840 858 943 968 987 Friedrichshain-Kreuzberg (Es sind keine verwertbaren Daten ermittelbar, weil die Ablehnungen nicht erfasst werden.) Mitte 400 400 400 400 400 Tempelhof-Schöneberg (Bezirk führt keine statistische Erhebung zu diesem Thema durch. Es steht keine entsprechende Datenbank zur Verfügung.) Pankow mind. 559 mind. 603 mind. 537 keine statistischen Daten vorliegend keine statistischen Daten vorliegend Neukölln (keine Angaben) Reinickendorf 1157 1093 (incl. 276 ambulant) 954 (incl. 264 ambulant) 1012 (incl. 284 ambulant) 950 (incl. 207 ambulant) Spandau 300 368 Keine Angaben 369 313 Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 11 184 2 2. Wie hat sich die Anzahl der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen jeweils in den einzelnen Sozialämtern der Bezirke in den Bereichen „Hilfe zur Pflege“ und „Pflegebedarfsermittlung “ bzw. die Anzahl der VzÄ in den zwei Bereichen jeweils im Jahr 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016 entwickelt? Zu 2.: Bezirksamt 2012 2013 2014 2015 2016 Marzahn-Hellersdorf MitarbeiterInnen HzP Leistungsbereich MitarbeiterInnen Pflegebedarfsermittlung VzÄ HzP VzÄ Pflegebedarfsermittlung 11 Nicht ermittelbar keine genaue Darstellung möglich Nicht ermittelbar 13 - - - 15 - - - 15 - - - 14 - - - Steglitz-Zehlendorf MitarbeiterInnen HzP Leistungsbereich (nach Stundenzahl berechnet) MitarbeiterInnen Pflegebedarfsermittlung (nach Stundenzahl berechnet) VzÄ HzP VzÄ Pflegebedarfsermittlung 20 Pflegefachkraft : 1 ASD: 7,75 Insg. 21,5 Pflegefachkraft : 1 ASD: 8,5 19,93 Pflegefachkraft : 1 ASD: 7,75 Insg. 21,5 Pflegefachkraft : 1 ASD: 8,5 19,93 Pflegefachkraft : 1 ASD: 6,75 Insg. 22,3 Pflegefachkraft : 1 ASD: 8,5 19,93 Pflegefachkraft : 1 ASD: 6,5 Insg. 21,5 Pflegefachkraft : 1 ASD: 8,5 21,9 9 (ASD), Ges(nicht bekannt) Pflegefachkraft : 1 ASD: 6,5 Insg. 22,5 Pflegefachkraft : 1 ASD: 8,5 Friedrichshain- Kreuzberg (Es sind keine verwertbaren Daten ermittelbar, weil die Ablehnungen nicht erfasst werden.) MitarbeiterInnen HzP Leistungsbereich MitarbeiterInnen Pflegebedarfsermittlung VzÄ HzP VzÄ Pflegebedarfsermittlung 20 SB 5 Abrechnung 2 GL Externer Dienstleister 19,27 SB 2 GL Externer Dienstleister 21 5 2 21,57 SB 2 GL 21 5 2 20,50 SB 2 GL 20 5 2 19,54 SB 2 GL 20 5 2 21,90 SB 2 GL Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 11 184 3 Mitte MitarbeiterInnen HzP Leistungsbereich MitarbeiterInnen Pflegebedarfsermittlung VzÄ HzP VzÄ Pflegebedarfsermittlung 20 2 20 4 20 3 20 5 20 4 20 6 20 5 20 6 20 5 20 6 Tempelhof- Schöneberg Zu kurze Frist für fünfjährigen Zeitraum . Aktuell: insg. 16 Mitarb. Sachbearbeitung (15,5 VzÄ); insg. 7 Mitarb .Bedarfsfeststellu ng (5,98 VzÄ) MitarbeiterInnen HzP Leistungsbereich MitarbeiterInnen Pflegebedarfsermittlung VzÄ HzP VzÄ Pflegebedarfsermittlung Pankow MitarbeiterInnen HzP Leistungsbereich MitarbeiterInnen Pflegebedarfsermittlung VzÄ HzP VzÄ Pflegebedarfsermittlung 24 0 22,741 0 23 2 21,616 2,0 24 3 22,616 3,0 26 3 25,673 3,0 25 5 23,998 5,0 Neukölln (keine Angaben) MitarbeiterInnen HzP Leistungsbereich MitarbeiterInnen Pflegebedarfsermittlung VzÄ HzP VzÄ Pflegebedarfsermittlung - 0 - 0 19 0 Ca. 18 0 20 1 Ca. 18 1 20 1 Ca. 18 1 20 3 Ca. 19 3 Reinickendorf MitarbeiterInnen HzP Leistungsbereich MitarbeiterInnen Pflegebedarfsermittlung VzÄ HzP 19 Keine Angabe möglich 17,65 19 4 17,27 22 5 19,05 21 5 19,68 22 5 20,23 Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 11 184 4 VzÄ Pflegebedarfsermittlung Keine Angabe möglich 3,5 4,3 4,3 4,3 Spandau MitarbeiterInnen HzP Leistungsbereich MitarbeiterInnen Pflegebedarfsermittlung VzÄ HzP VzÄ Pflegebedarfsermittlung 12 1 +Ges 10,66 1 +Ges 12 1 +Ges 10,66 1 +Ges 14 2 +Ges 11,67 2 +Ges 15 2 +Ges 12,74 2 +Ges 15 2 +Ges 13,27 2 +Ges 3. Über welche Qualifikationen verfügen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der jeweiligen Pflegebedarfsermittlungsdienste der 12 Sozialämter, die die individuelle ambulante Pflegegesamtplanung bei Beantragung von Hilfen zur Pflege erstellen? Zu 3.: Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf -Krankenschwester -Pflegemanager -SozialarbeiterInnen Steglitz-Zehlendorf -SozialarbeiterInnen -Sozialpädagogen - Pflegefachkräfte Friedrichshain-Kreuzberg Vertragliche mit externem Dienst festgelegte Kriterien der mit der Bedarfsfeststellung betrauten MitarbeiterInnen: -Geeignetheit -notwendige Qualifikationen Mitte -Pflegefachkräfte Tempelhof-Schöneberg Diplom-Sozialarbeiter/in mit staatlicher Anerkennung bzw. Bachelorabschluss Studiengang Soziale Arbeit mit staatlicher Anerkennung und/oder Studium im Pflegebzw . Gesundheitsbereich an einer Fachhochschule oder entsprechenden Bachelor- Abschluss und Pflegefachkräfte Pankow -überwiegend Pflegefachkräfte -sonst SozialarbeiterInnen Neukölln -Pflegefachkräfte Reinickendorf -examinierte Pflegefachkräfte -SozialarbeiterInnen Spandau -Pflegefachkraft -SozialarbeiterInnen Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 11 184 5 4. Wie lang ist aktuell die durchschnittliche Wartezeit in den einzelnen Bezirken nach Antragstellung auf Hilfe zur Pflege auf eine Begutachtung durch den Pflegebedarfsermittlungsdienst (bitte Aufstellung nach den Bezirken ) und wie hat sich diese jeweils in den letzten 5 Jahren entwickelt? Zu 4.: Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf -Aktuell 1 bis 4 Wochen im Regelfall -Durch Etablierung eines eigenen Hilfebedarfsfeststellerteams erfolgte in den letzten Jahren eine starke Verkürzung der durchschnittlichenWartezeit. Steglitz-Zehlendorf - 18 Tage -Die Wartezeiten sind rückläufig von 30 Tagen in 2012. Friedrichshain-Kreuzberg -Ab dem Zeitpunkt der Bedarfsbekanntmachung im Bezirksamt liegt die durchschnittliche Wartezeit bei ca. 3 Wochen. (keine Statistikgrundlage) -Die Rücklaufzeit wird überwiegend eingehalten, auf konstantem Niveau. Mitte -14 Tage -Die Wartezeit ist gleichbleibend. Tempelhof-Schöneberg Einhaltung der 8 Wochenfrist möglich aufgrund von internen Prozessoptimierungen. Pankow -1 bis 2 Wochen ab Auftragserteilung (unverzüglich) -konstante Wartezeit Neukölln Angaben werden nicht erfasst. Reinickendorf -ca. 4 Wochen -Es hat eine erhebliche Reduzierung stattgefunden. Spandau -ca. 8 Wochen -Die Wartezeit ist gleichbleibend. 5. Wie lange dauert die abschließende Bearbeitung eines Antrages auf Hilfe zur Pflege bis zur Leistungsgewährung jeweils in den einzelnen Bezirken und wie hat sich der Bearbeitungszeitraum in den letzten 5 Jahren in den einzelnen Bezirken jeweils entwickelt? Zu 5.: Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf -nicht länger als 6 Monate im Regelfall -stark abhängig von der Erfüllung der Mitwirkungspflichten der AntragstellerInnen insb. bei dem Nachweis der sozialhilferechtlichen Bedürftigkeit Keine konkreten Angaben zu einer Entwicklung möglich. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 11 184 6 Steglitz-Zehlendorf - 42 Tage -rückläufig von 56 Tagen 2012. Friedrichshain-Kreuzberg -6 Wochen bis 2 Monate (stark abhängig von Mitwirkung der Pflegebedürftigen) -konstant bleibende Dauer Mitte -70 Tage -rückläufig Tempelhof-Schöneberg - 3 Monate, in Einzelfällen länger Pankow -keine statistischen Daten vorliegend Neukölln -keine statistischen Daten vorliegend Reinickendorf -2 bis 6 Monate, im Einzelfall auch deutlich länger -grundsätzlich keine Änderung der Zeiten für die Prüfungen der Einkommens- und Vermögensverhältnisse Spandau -ca. 3 bis 4 Monaten. -Die Bearbeitungszeit ist gleichbleibend innerhalb der letzten 5 Jahre. 6. Für welchen Zeitraum werden die Hilfen zur Pflege in den 12 Bezirken jeweils durchschnittlich gewährt und in welchen Abständen erfolgt die Wiederholungsbegutachtung in den 12 Berliner Bezirken jeweils? Zu 6.: Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf -ambulant i.d.R. für 12 Monate gewährt -stationär i.d.R. unbegrenzt gewährt -Ambulant erfolgt i.d.R. im Zeitabstand von 12 Monaten eine Wiederholungsbegutachtung . Steglitz-Zehlendorf -für 12 Monate gewährt -i.d.R. erfolgt nach 12 Monaten die Wiederholungsbegutachtung Friedrichshain-Kreuzberg -ambulant i.d.R. für 12 Monate gewährt -i.d.R. erfolgt nach 12 Monaten die Wiederholungsbegutachtung Mitte -für 12 Monate gewährt -alle 1 bis 2 Jahre erfolgt die Wiederholungsbegutachtung Tempelhof-Schöneberg -für 12 Monate gewährt -nach 12 Monaten erfolgt die Wiederholungsbegutachtung Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 11 184 7 Pankow -grds. für 24 Monate gewährt -in begründeten Einzelfällen für kürzeren Zeitraum -nach 24 Monaten erfolgt die Wiederholungsbegutachtung (außer bei Bedarfsänderungen – kürzer) Neukölln -ambulant i.d.R. für 12 Monate gewährt -nach ca. 12 Monaten erfolgt die Wiederholungsbegutachtung Reinickendorf -i.d.R. für 12 Monate gewährt -nach 12 Monaten erfolgt die Wiederholungsbegutachtung Spandau -i.d.R. für 12 Monate gewährt. -nach 1 bis 2 Jahren erfolgt die Wiederholungsbegutachtung 7. Welche Empfehlung gibt der Senat an die Bezirksämter bezüglich der Verwendung des Entlastungsbetrags nach §45 SGB XI für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1-5 jeweils? 8. Ist durch den Senat vorgesehen, dass bei Menschen, die Hilfen zur Pflege beantragen, der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI in allen Pflegegraden vorrangig für den Bedarf an körperbezogenen Pflegemaßnahmen zu verwenden ist und gibt es ein entsprechendes Rundschreiben oder eine entsprechende Richtlinie an die Sozialämter der Bezirke? Zu 7. und 8.: Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung gibt den Bezirken im Rundschreiben Pflege Nr. 01/2016 bezüglich der Umsetzung der Pflegestärkungsgesetze II und III die Empfehlung, von Pflegebedürftigen bei Pflegegrad 1 zu verlangen, dass sie den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI in Höhe von 125 Euro mtl. vorrangig zur Abdeckung körperbezogenen Pflege- und pflegerischen Betreuungsbedarfs einzusetzen haben, wenn sie ergänzende Leistungen nach dem SGB XII benötigen und einfordern. In dieser Konstellation sind keine Spielräume vorhanden. 9. In welchem Umfang werden zukünftig Leistungen der Hilfe zur Pflege für hilfebedürftige Menschen ohne Pflegegrade gewährt und wie lange gelten noch die bestehenden Übergangsregelungen? Zu 9.: Die Bewilligung von Leistungen der Hilfe zur Pflege ohne Pflegegrad ist seit dem 01.01.2017 nicht möglich. Wird trotzdem ein Hilfe- und Unterstützungsbedarf festgestellt, ist eine Bewilligung von Leistungen nicht mehr aus dem Siebten Kapitel des Zwölften Sozialgesetzbuches (Hilfe zur Pflege), sondern nur nach anderen Rechtsgrundlagen möglich. Für die Personen, die am 31.12.2016 einen Anspruch auf Hilfe zur Pflege hatten, wird diese Leistung im Rahmen der Übergangsregelung des § 138 SGB XII bis zur Feststellung des Pflegegrades und des notwendigen pflegerischen Bedarfs weitergezahlt. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 11 184 8 10. Welche Bezirke rechnen den Wohngruppenzuschlag nach §38a SGB XI auf die Hilfen zur Pflege an? Zu 10.: Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf Wird angerechnet. Steglitz-Zehlendorf Wird angerechnet. Friedrichshain-Kreuzberg Wird angerechnet sofern er von der Pflegekasse tatsächlich gezahlt wird. Mitte Wird angerechnet. Tempelhof-Schöneberg Wird angerechnet. Pankow Wird angerechnet. Neukölln Bei Bewilligung als Tagespauschale (LK 19) erfolgt die Anrechnung des Wohngruppenzuschlags ausnahmslos, bei Bewilligung von Einzelleistungskomplexen nach Prüfung des Einzelfalls. Reinickendorf Wird angerechnet bei Leistungsgewährung nach LK 19 (neu). Spandau Wird i.d.R. angerechnet. Berlin, den 24. Mai 2017 In Vertretung Barbara König Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mai 2017)