Drucksache 18 / 11 185 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Bettina König (SPD) vom 08. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Mai 2017) und Antwort Schulsanierung am Friedrich-Engels-Gymnasium Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1) Welche konkreten Sanierungsmaßnahmen werden mit den im beschlossenen Nachtragshaushalt vorgesehenen 10,8 Mio. Euro am Friedrich-Engels-Gymnasium in Reinickendorf-Ost durchgeführt? 2) Wann wird mit der Sanierung am Friedrich-Engels- Gymnasium begonnen? 3) Bis wann werden die Sanierungsmaßnahmen abgeschlossen sein? 4) Rechnet der Senat mit Einschränkungen im Schulbetrieb für Lehrkräfte und Schülerschaft während der Sanierung und wenn ja, mit welchen? Zu 1. bis 4: Aufgrund der Zuständigkeit der Bezirke nach § 109 Schulgesetz (SchulG) von Berlin wurden die Fragen an das Bezirksamt Reinickendorf mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet. Dieses teilte mit: „Das Bezirksamt wurde nicht in den Anmeldeprozess für diese in den Nachtragshaushalt aufgenommene Maßnahme einbezogen. Aus diesem Grunde liegen dem Bezirksamt keine projektspezifischen Angaben und Parameter bezüglich des Sanierungsumfangs, vorgesehener Bearbeitungszeit , Fertigstellungsterminen und eventueller Auswirkungen im Falle von Bauausführungen auf den Schulbetrieb vor. Auch über den tatsächlichen Finanzbedarf für diese Sanierungsmaßnahme kann deshalb keine Aussage getroffen werden. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es sich bei dem durchgeführten berlinweiten Gebäudescan um ein Instrument der Finanzierungsplanung handelt . Diese Erhebung ersetzt jedoch nicht die spezifische Baukostenplanung, die die konkrete Situation vor Ort und damit den Kontext möglicher weitere Sanierungsnotwendigkeiten benachbarter Bauteile betrachtet.“ Die Stellungnahme des Bezirks ist wie folgt zu ergänzen . Die Arbeitsgruppe (AG) „Statuserhebung/Sanierungsbedarf “ der Bezirke hatte sich auf eine einheitliche Erhebung sowie Bewertung des Sanierungs- und Modernisierungsbedarfs der Schulstandorte auf der Basis von Kostenrichtwerten verständigt. In der AG war ein Mitarbeiter des Bezirks Reinickendorf vertreten. Bei den ermittelten Beträgen des Gebäudescans handelt es sich im Sinne der DIN 276 um den Kostenrahmen. Anschließend erfolgt die Kostenschätzung, mit der präzisere Kosten ermittelt werden können. Diese Ergebnisse dienen dann als Grundlage für Entscheidungen über die Vorplanung. Dem Bezirk Reinickendorf wurden die Mittel des Sondervermögens Infrastruktur der Wachsenden Stadt und Nachhaltigkeitsfonds (SIWANA) unter Berücksichtigung des Ergebnisses des von ihm ermittelten Kostenrahmens zur Verfügung gestellt. Ausgewählt wurden vorrangig Standorte mit einem Finanzbedarf von mehr als 10 Mio. Euro in der Priorität 1. Sollte der Bezirk unter Berücksichtigung aktuellerer Erkenntnisse die SIWANA Mittel für andere Schulsanierungsmaßnahmen verwenden wollen, könnte er einen entsprechenden Änderungsantrag beim SIWANA-Lenkungsgremium stellen. Dies ist bis dato nicht erfolgt. Berlin, den 19. Mai 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mai 2017)