Drucksache 18 / 11 202 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten June Tomiak (GRÜNE) vom 09. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Mai 2017) und Antwort Mit Haftbefehl gesuchte Neonazis 2016/2017 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Im Nachgang des Bekanntwerdens der Straftaten des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) wird durch das Bundeskriminalamt (BKA) in einem Halbjahresrhythmus eine Erhebung der „offenen Haftbefehle“ in allen (Phänomen-) Bereichen der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) durchgeführt. Der letzte Erhebungsstichtag war der 30. März 2017. Aus dieser Erhebung wurden die folgenden Zahlen für die Haftbefehle der Berliner Justiz für den Phänomenbereich PMK – rechts extrahiert. 1. Gegen wie viele Personen mit letztem bekannten Wohn- oder Aufenthaltsort Berlin aus dem radikalen rechten Spektrum liegen momentan offene Haftbefehle vor? Bitte aufschlüsseln nach PMK-Delikten, Gewaltdelikten , Gewaltdelikten PMK, anderen Delikten. Mehrfachnennungen bitte ausweisen. Zu 1.: Vom BKA wurden für den Phänomenbereich PMK – rechts zum Stichtag 30. März 2017 für das Bundesland Berlin 78 nicht vollstreckte Haftbefehle der Berliner Justiz von 66 Personen und aufgrund des Verbüßens einer Haftstrafe in einer Justizvollzugsanstalt in Berlin zwei nicht vollstreckte, ausländische Haftbefehle von zwei Personen erhoben. Mit Stand 15. Mai 2017 sind noch 52 Haftbefehle von 42 Personen sowie zwei Haftbefehle einer ausländischen Behörde für zwei Personen nicht vollstreckt. Von den 42 Personen mit offenen Haftbefehlen der Berliner Justiz hatten 33 Personen ihren letzten bekannten Aufenthaltsort in Berlin. Von diesen 33 Personen hatten vier Personen jeweils zwei offene Haftbefehle der Berliner Justiz und zwei Personen drei offene Haftbefehle der Berliner Justiz (insgesamt 41 Haftbefehle). In der folgenden Übersicht werden die den Haftbefehlen zugrundeliegenden Delikte klassifiziert: a) Wie viele dieser Personen sind in INPOL, POLIKS oder anderen Datenbanken in einem Äquivalent einer Gewalttäterdatei „rechts“ gespeichert? Bitte aufschlüsseln . Zu a): Die drei Personen mit den offenen Haftbefehlen der Berliner Justiz, denen politisch motivierte Gewaltdelikte zugrunde liegen, sind auch in der Verbunddatei „Gewalttäter Rechts“ gespeichert. 2. Wie viele neue Haftbefehle wurden seit dem Stand 06.01.2017 im Rahmen der Anfrage Drucksache 18 / 10 206 gegen Täter aus dem radikal rechten Spektrum erlassen ? Zu 2.: Bei der Erhebung „offener Haftbefehle“ in allen (Phänomen-) Bereichen der PMK (Stichtag: 30. März 2017) wurden 51 neue offene Haftbefehle der Berliner Justiz zu Personen des Phänomenbereiches PMK – rechts seit dem letzten Stichtag (10. Oktober 2016) erhoben, wovon zwischenzeitlich 25 Haftbefehle vollstreckt beziehungsweise in anderer Art und Weise erledigt wurden. Anzahl Haftbefehle – Personen mit letztem Aufenthaltsort in Berlin Gesamt 41 PMK-Delikt 9 -davon Gewaltdelikt 3 Sonstige Straftaten 32 -davon Gewaltdelikt 6 Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 11 202 2 3. Wie viele dieser Fälle werden als Terrorismusdelikte eingestuft? Zu 3.: Im Phänomenbereich PMK – rechts gab es keinen Haftbefehl im Zusammenhang mit einem Terrorismusdelikt . 4. Sind dem Senat offene Haftbefehle im Rahmen der Fragestellung gegen Mitglieder asylkritischer oder rechtspopulistischer Parteien oder Organisationen bekannt? Bitte aufschlüsseln. Zu 4.: Nein. a) Wie viele der Personen bewegen sich in vom Verfassungsschutz beobachteten Gruppierungen oder Kontexten ? Zu a): Entfällt. Berlin, den 22. Mai 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Mai 2017)